Beschlussentwurf:
2f. Als kommunale Unterstützung eines mit Hilfe von privaten Dritten ermöglichten Weiterbetriebes des Freibades Auermühle im Jahr 2011 wird eine Liquidität von maximal 100.000 € über den Wirtschaftsplan des SPL bereitgestellt. Die Ansätze im Wirtschaftsplan (Erfolgsplan) verändern sich in diesem Fall entsprechend.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
(gleichzeitig i.V. des Stadtkämmerers)
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 06.12.2010 beschlossen, in 2011 noch 100.000 € für den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle aus Mitteln des SPL bereitzustellen.
Vorrausetzung für die Bereitstellung der max. 100.000 € ist, dass durch entsprechende Verträge mit privaten Dritten (z.B. mit dem Bürgerverein „Rettet die Auermühle“, etc.) der Betrieb des Bades in Freibadsaison 2011 mit diesem maximalen kommunalen Zuschuss sichergestellt ist.
Der Beschlussentwurf zum Wirtschaftsplan 2011 des „Sportpark Leverkusen“ wird um 2f. erweitert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0807/2010/1
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laux, SPL, 0214-8684030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
siehe Ergänzung zum Wirtschaftsplan 2011
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Ergänzung zum Wirtschaftsplan 2011
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Ergänzung zum Wirtschaftsplan 2011
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)