Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Leverkusen 2009
Vorlage
0904/2011
Aktenzeichen
203-SG4-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2009 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, den 28.01.11

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                         Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens             Rh. Richrath

 

 

Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Nach § 95 GO NRW und § 37 GemHVO hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Seit dem Haushaltsjahr 2008 ist dieser nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) und damit insbesondere unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

- der Ergebnisrechung,

- der Finanzrechnung,

- den Teilrechnungen,

- der Bilanz,

- dem Anhang und

- dem Lagebericht.

 

Vor dem Hintergrund des gesetzlich vorgegebenen Termins erfolgte bereits in der Erstellungsphase eine enge Einbindung der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat dementsprechend im Rahmen einer begleitenden Jahresabschlussprüfung die Erstellung des Jahresabschlusses forciert. Insofern konnten Änderungen und damit ein hoher Buchungsaufwand in Abschlussbuchungen, die im Rahmen eines sich anschließenden Prüfungsverfahrens aufzugreifen gewesen wären, vermieden werden.

 

Der Jahresabschluss wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt. Der Berichtsentwurf zum Jahresabschluss 2009 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 08.02.2011 vorgelegt und durch die Prüfungsinstanz eingehend erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis nach § 101 (3) GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.

 

Im nächsten Schritt wird der Bestätigungsvermerk dem Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 21.02.2011 vorgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage darauf verzichtet, den umfangreichen Jahresabschluss 2009 als Anlage beizufügen, da diese Anlage inhaltsgleich in gleicher Sitzung - eventuell unter Aufnahme der Änderungen der Rechnungsprüfungsausschusses - zur Feststellung des Jahresabschlusses vorgelegt wird.

 

An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass sich das Jahresergebnisses 2009

i. H. v. -107,6 Mio. € um über 17,2 Mio. € im Vergleich zur Planung 2009 (- 124,8 Mio. €) verbessert hat.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.0904/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Achim Krings / 20 / 406-2012

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit

 

Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen Aufstellung und Bestätigung des Jahresabschlussentwurfes durch den Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die Arbeiten zur Aufstellung haben sich bis in die 3. Kalenderwoche 2011 hingezogen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage wird dennoch eine formal korrekte Weiterleitung des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss sichergestellt.