Betreff
Verschieben der geplanten Straßensanierung in der Bernhard-Letterhaus-Straße, Nikolaus-Groß-Straße und Theodor-Haubach-Straße sowie Verzicht auf die Baumbepflanzung
- Bürgerantrag vom 14.11.10
Vorlage
0910/2011
Aktenzeichen
012-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III lehnt den Bürgerantrag auf Verschiebung der Straßensanierung unter Verzicht der Baumpflanzungen in der Bernhard-Letterhaus-Straße, der Nikolaus-Groß-Straße und der Theodor-Haubach-Straße ab.

 

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 14.11.10, bei der Stadt eingegangen am 06.12.10 (s. Anlage 1), beantragen die Petenten, die geplante Straßensanierung in der Bernhard-Letterhaus-Straße, Nikolaus-Groß-Straße und Theodor-Haubach-Straße zu verschieben sowie auf die Baumpflanzungen zu verzichten.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Bezirksmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat bereits in seiner Sitzung am 17.02.03 mit der Vorlage Nr. R 1130/15. TA einen Grundsatzbeschluss zum Straßeninstandsetzungskonzept gefasst. Dieses Konzept hatte im Wesentlichen Hauptverkehrsstraßen zum Inhalt. Die Fortschreibung dieses Straßeninstandsetzungskonzeptes beinhaltet überwiegend Nebenstraßen und wurde mit der Vorlage Nr. R 1202/16. TA am 23.06.08 im Rat beschlossen. Darin wurde auch die Sanierung der Bernhard-Letterhaus-Straße und der Nikolaus-Groß-Straße beschlossen.

 

Im gesamten Stadtgebiet werden seit 2003 verstärkt Straßen instand gesetzt und hierfür die entsprechenden Beiträge erhoben.

 

Jährlich erfolgt eine Sachstandsvorlage in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen zu den bereits erledigten und den als nächstes anstehenden Sanierungen. Die Bezirksvertretung III hat am 18.11.10 mit der Vorlage Nr. 0688/2010 „Sachstand Straßeninstandsetzungskonzept 2010“ die Straßeninstandsetzung der Bernhard-Letterhaus-Straße sowie der Nikolaus-Groß-Straße mit der Theodor-Haubach-Straße auf Grund entsprechender Kritik aus der Anwohnerschaft ohne Baumpflanzungen beschlossen. Insofern ist der Bürgerantrag bezogen auf den Verzicht der Baumpflanzungen gegenstandslos, da dieser gemäß dem vorgenannten Beschluss bereits vorgesehen ist.

 

Die Bernhard-Letterhaus-Straße und die Nikolaus-Groß-Straße/Theodor-Haubach-Straße sind im Zeitraum von Dezember 2011 bis März 2012 zur Bauausführung eingeplant. Die Maßnahmen sind im Rahmen des bestehenden Vertrages mit der Vertragsfirma zur Ausführung abgestimmt.

 

Seit etwa einem Jahr werden im Vorfeld von Straßensanierungsmaßnahmen die Anwohner gebeten, vorzeitig ihrer Verpflichtung zur Untersuchung der Hausanschluss- und Grundleitungen nachzukommen, um den späteren Aufbruch einer gerade erst neu aufgebrachten Fahrbahndecke zu vermeiden. Hierzu wird auf Kosten der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ein Ingenieurbüro beauftragt, das die Befahrung mit einer Kamera koordiniert. Durch eine solche Gemeinschaftsaktion haben die betroffenen Anwohner den Vorteil, die Befahrung zu einem relativ günstigen Preis zu erlangen.

Im Rahmen dieser Koordinierung fand auch eine Information der betroffenen Anwohner am 10.11.10 im Betriebshof der TBL statt.

 

Der Ansicht der Anwohner, der Zustand der Straßen sei nicht so schlecht, dass eine Sanierung nötig sei, kann aus Sicht der TBL nicht gefolgt werden. Die Oberfläche weist zahlreiche Risse auf und ist im Bereich der Wendehammer so weit aufgelöst, dass zum Teil die Schottertragschicht sichtbar wird. Die Gehwege sind mitunter in einem schlechten Zustand und sollen teilweise erneuert werden. Auch diese Straßen werden letztendlich von der Allgemeinheit genutzt, gleichwohl sie vorwiegend durch die Anwohner befahren werden.

 

Es ist für eine systematische Instandsetzung erforderlich, dass nach ca. 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung erfolgt. Jedes Bauwerk erfordert solche Maßnahmen.

 

Zu den Beitragsumlagen in Höhe von 70 % bei der Fahrbahn ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Leverkusen diesen Satz gerade erst zum 01.01.11 von 50 % auf 70 % Anliegeranteil erhöht hat. Damit erfolgte eine Anpassung an in Nordrhein-Westfalen übliche Sätze.

 

Mit der Straßeninstandsetzung wird die Straße kostengünstig wieder in den neuesten Stand gesetzt. Nicht zu unterschätzen ist im Übrigen der Vorteil, bereits heute erforderliche Sanierungen von Hausanschluss- und Grundleitungen vorzunehmen. Je näher der Termin 31.12.15 heranrückt, desto größer wird die Nachfrage nach entsprechenden

Leistungen und desto teurer werden folglich die Preise. Außerdem zeigt die Erfahrung der letzten beiden Jahre, dass der einzelne Hausbesitzer mit dieser Frage häufig

überfordert ist, so dass die Gestellung des Ingenieurbüros durch die TBL ein Vorteil für die Anwohner ist.

 

Für den Fall finanzieller Engpässe haben die TBL zinsgünstige Kreditangebote der Sparkasse Leverkusen und der Volksbank abgestimmt, die unkompliziert und

ohne besondere Sicherheit bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gewährt werden.

 

Erfahrungsgemäß wird der Beitrag im Vorfeld von den Anwohnern oftmals kritisch hinterfragt, im Nachhinein wird jedoch häufig die verbesserte Infrastruktur mit der damit verbundenen Aufwertung der eigenen Immobilie sehr positiv gesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0910/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Daniel Capitain, FB 01, 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bürgerantrag zur Verschiebung der geplanten Straßensanierung in der Bernhard-Letterhaus-Straße, Nikolaus-Groß-Straße und Theodor-Haubach-Straße betreffend das Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2011.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die o. g. Straßensanierungen sind im Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet enthalten. Die Gesamtkosten für das Programm betragen:

 

konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205:  740.000 Euro

 

Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung

laut Instandsetzungskonzept (jährlich):                                300.000 Euro

 

Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 03.02.11 erfolgen.