- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger*innen öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
1.
Der Landschaftsplan wird im Teilbereich „NaturGut
Ophoven“
geändert. Die Änderung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG
NRW und i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des Landschaftsplans.
2.
Dem Entwurf der 5. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ (Anlage 1 der
Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3.
Den Eigentümer*innen
und den von der Änderung betroffenenen Träger*innen öffentlicher Belange wird gemäß § 20
Abs. 2 LNatSchG NRW Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zur 5.
Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ abzugeben.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Planungsanlass:
Die Umweltbildungseinrichtung NaturGut Ophoven wurde von der
Flut am 14.07.2021 stark betroffen. Vor allem traf es die Scheune und das
Ausstellungsgebäude. Hier stand das Wasser im Erdgeschoss teilweise bis zu 1,50
m hoch. Die Technik, inklusive Aufzug und Bistro, wurden beschädigt. Im Keller
des Verwaltungsgebäudes wurde die Generalhauptverteilung beschädigt. Durch die 5. Änderung des Landschaftsplans im
Teilbereich „NaturGut Ophoven“ soll die Grundlage für
die Sanierung, Wiederherstellung und zeitgemäße Weiterentwicklung des NaturGuts geschaffen werden.
Ziel, Zweck und Inhalt der 5. Änderung
des Landschaftsplans:
Das NaturGut Ophoven ist ein außerschulischer Lernort in
Leverkusen-Opladen. Gefördert von der Stadt Leverkusen und dem Förderverein
NaturGut Ophoven e. V. bietet das Umweltbildungszentrum zahlreiche pädagogische
Programme zum Thema Natur erleben, Energie und Umweltschutz, koordiniert
Kampagnen zum Klima- und Artenschutz und steht der Leverkusener Bevölkerung als
Erholungs- und Lernort zur Verfügung. Auf einem denkmalgeschützten Gutshof, dem
Gut Ophoven, inmitten eines 60 000 m² großen Natur-Erlebnisparks, betreiben die
Stadt Leverkusen und der Förderverein seit 1988 das Umweltzentrum, bestehend
aus vier Gebäudeteilen: der Scheune, dem Ausstellungsgebäude, dem
Verwaltungsgebäude und der Burg.
Ziel ist die Sanierung und Wiederinstandsetzung des
NaturGuts unter dem Aspekt, bei einer erneuten Flut möglichst massive Schäden
zu verhindern. Eine 1:1 Wiederherstellung ist nicht möglich; eine Neuüberplanung
des gesamten Standorts ist erforderlich, um die veraltete Technik und die
Raumanforderungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Hierbei sollen die
systemrelevanten technischen Ausstattungen aus dem Hochwassergefahrenbereich genommen
werden, womit ein Mehrbedarf an Flächen und damit eine Erweiterung des
Gebäudebestands erforderlich ist. Die Erweiterungsbauten können nur nach
Vorgabe des Denkmalplans in enger Abstimmung mit Denkmal-, Bodendenkmal- und
Naturschutzbehörde entwickelt werden (siehe hierzu Vorlage Nr. 2022/1799 „Sanierung
und Erweiterung NaturGut Ophoven nach *FLUT*, Talstraße 4 in Leverkusen -
Sachstand und Beschluss über die Erweiterung“).
Das Bauvorhaben kann entsprechend
der aktuellen Rechtslage nicht durch Befreiungen nach § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) genehmigt werden. Um die
Genehmigungsfähigkeit herzustellen, ist die 5. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ notwendig.
Planungsrechtlicher Status:
Der Bereich des „NaturGut
Ophoven“ in Opladen liegt im baulichen Außenbereich
gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und innerhalb des Geltungsbereiches des seit
1987 rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier das Entwicklungsziel 7 „Erhaltung
einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft und ihre Gestaltung als öffentliche Grünanlage“ darstellt sowie das
Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-4 „Ölbachtal und Wiehbachtal“ festsetzt.
Entsprechend der Bestimmungen des
Landschaftsplans ist es u. a. verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder
bestehende bauliche Anlagen zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn
sie keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen. Um die Genehmigungsfähigkeit für
die Erweiterungsbauten herzustellen, ist die 5. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ notwendig.
Weiteres Vorgehen:
Gegenstand der 5. Änderung ist die
Einfügung einer Ausnahmeklausel mit Genehmigungsvorbehalt zur LSG-Festsetzung 2.2-4
„Ölbachtal und Wiehbachtal“, mit dem Ziel, die notwendigen Umbauten und
baulichen Erweiterungen unter Beachtung der notwendigen Vorgaben des Denkmal- und
des Landschaftsschutzes zu ermöglichen. Die Ausnahmeklausel mit
Genehmigungsvorbehalt umfasst lediglich die baulichen Erweiterungsmaßnahmen des
NaturGuts. Im Übrigen gelten weiterhin die
allgemeinen Verbote zu Landschaftsschutzgebieten.
Da die Grundzüge der Planung des
Landschaftsplans nicht berührt werden, wird die 5. Änderung des
Landschaftsplans in der Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des
Landschaftsplans nach § 20 Abs. 2
LNatSchG NRW durchgeführt. Zuständig für das
Verfahren der 5. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut
Ophoven“ ist der Fachbereich Stadtplanung (FB 61), während
der Fachbereich Umwelt (FB 32) die Federführung im Hinblick auf inhaltliche
Fragestellungen und Schwerpunkte hat.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |