Betreff
22. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich "Am Köllerweg"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens
Vorlage
2022/1930
Aktenzeichen
ko-2020-22-2
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Aufstellungsbeschluss der 22. Änderung des Flächennutzungsplans vom 07.06.2021 (Vorlage Nr. 2020/0139) wird aufgehoben und in Folge das Aufstellungsverfahren eingestellt.

 

Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Deppe                                                                    Lünenbach

Begründung:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen (Vorlage Nr. 2019/2985), ist das Bauleitplanverfahren für eine geringfügige Siedlungsarrondierung im südlichen Teil von Bergisch Neukirchen eingeleitet worden. Grundintention der Planung war, die bestehende Infrastruktur - die Wohnstraße „Am Köllerweg“ - zu nutzen und deren unbebaute Seite mit weiteren Einfamilienhäusern zu ergänzen. Orientiert an der umgebenden Bebauung, bot die unbebaute Seite der Wohnstraße „Am Köllerweg“ Platz für weitere Einfamilienhäuser. Zuvor hat die Grundstückseigentümerin Interesse an der Entwicklung dieses Bereichs bekundet und das Verfahren durch Antrag bei der Stadtverwaltung initiiert.

 

Zunächst war vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 245/II als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Damit wäre eine Anpassung des Flächennutzungsplans (FNP) verbunden. Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 245/II hat sich herausgestellt, dass die Fortführung des Verfahrens im sogenannten Regelverfahren sinnvoller ist. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem FNP zu entwickeln sind, wurde für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 245/II die Änderung des FNP angestrebt. Der FNP sollte im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung in Teilbereichen des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 245/II in der Darstellung geändert werden. Die FNP-Änderung erhielt die Bezeichnung 22. Änderung, Bereich „Am Köllerweg“.

 

Am 07.06.2021 ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (Vorlage Nr. 2020/0139 und Nr. 2020/0140) die frühzeitige Beteiligung am Vorentwurf der Planung mit Änderungswünschen (durch Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beschlossen worden. Dem Änderungsantrag nach sollte bei der weiteren Planung auf die südwestliche Bebauung an der „Neukronenberger Straße“ verzichtet und die Grundflächenzahl bei der übrigbleibenden Bebauung auf 0,3 begrenzt werden.

 

Der Planvorentwurf der FNP-Änderung und des Bebauungsplans ist daraufhin gemäß Antrag überarbeitet und in der Folge am 16.05.2022 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen als Kenntnisnahmevorlage vorgestellt worden. Mit der Kenntnisnahme ist der geänderte Planstand auch im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen erfasst (Vorlagen Nr. 2022/1440 und Nr. 2022/1441) und damit für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange, ist in der Zeit vom 01.08. - 31.08.2022 im Rahmen eines Aushangs und zeitgleicher Veröffentlichung auf der städtischen Webpräsenz durchgeführt worden. Die eingegangenen Äußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit haben sich hauptsächlich auf Umweltthemen und konkurrierende Nutzungen konzentriert.

 

In der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung wurde auf die besondere Begründungsnotwendigkeit bei der Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen verwiesen.

 

Vor allem die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange genannten Punkte in beiden Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und B-Planverfahren) zum Schutzgut Boden, zur Pufferfunktion der Fläche als Naturraum, zur Klimarelevanz und schließlich dem notwendigen Schutzabstand zum Wald (etc.), lassen in diesem Fall keinen Entwicklungsraum für eine sinnvolle Weiterplanung.

 

Bei einer weiteren Plankonkretisierung (→ insbesondere B-Planentwurf) ist abzusehen, dass in diesem Bereich wohl nur wenige Wohnhäuser (maximal fünf) mit sehr restriktiven Festsetzungen umsetzbar wären. Das vorliegende Bauleitplanverfahren weist bereits jetzt eine Unverhältnismäßigkeit von Aufwand zum Endergebnis auf. Es wird daher empfohlen, das Verfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein