Betreff
Vorläufige Anerkennung "1.2.3-Kids gUG" als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KHJG
Vorlage
2022/1943
Aktenzeichen
514-83-lo-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „1.2.3-Kids gUG“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend (FB 51) ein Tätigkeitsbericht vorzulegen

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Antrag vom 24.10.2022 (s. Anlage) beantragt die „1.2.3-Kids gUG“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist die Durchführung von Kinderbetreuung unter drei Jahren, insbesondere der Betrieb von Großtagespflege. Frau Brenneisen ist langjährig in der Kindertagespflege tätig und verfolgt mit der Gründung der gUG gemeinnützige Ziele. Somit bestehen grundsätzlich keine Bedenken zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein