Betreff
Überquerungshilfe Steinbücheler Straße in Höhe Bushaltestelle "Am Kiesberg"
Vorlage
2022/1944
Aktenzeichen
660-Fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung einer Überquerungshilfe auf der Steinbücheler Straße in Höhe der Bushaltestelle „Am Kiesberg“ wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Am 18.06.2020 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Verwaltung damit beauftragt, die Planung für den Bau einer Überquerungshilfe auf der Steinbücheler Straße in Höhe der Bushaltestelle „Am Kiesberg“ (Vorlage Nr. 2020/3464) in das Arbeitsprogramm und in den Haushalt aufzunehmen. Damit soll einem Bürgerantrag (Anlage zur Vorlage Nr. 2020/3464) entsprochen werden, in dem auf die Gefahrensituation für querende Fußgänger*innen zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Haltestelle „Am Kiesberg“ aufmerksam gemacht wird.

 

Seit Umstellung des Fahrplans im Jahr 2019 und der damit entfallenen Haltestellenposition „Am Kiesberg“ in der Bruchhauser Straße sowie der geänderten Linienführung der Linie 206 (Mathildenhof - Langenfeld) kommt es zu verstärkten Umsteigebeziehungen an der Haltestelle „Am Kiesberg“ auf der Steinbücheler Straße. Um Anschlusslinien zu erreichen, ist mit der neuen Linienführung häufig ein Seitenwechsel der Straße verbunden. Ein Vergleich der Ein-/Aussteigerzahlen (vorher/nachher) zeigt, dass sich die Gesamtzahl durch die geänderte Linienführung mehr als verdoppelt hat. Zur Sicherung der fußläufigen Querungsvorgänge ist daher eine baulich herzustellende Überquerungshilfe vorzusehen.

 

Planung:

Für die bauliche Herstellung der Querungshilfe ist auf der Ostseite eine Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts - zum Schutz des Baumbestandes auf der Westseite der Steinbücheler Straße - erforderlich. Dies hat in diesem Bereich die Umgestaltung des getrennten Rad-/Gehwegs in einen gemeinsamen Rad-/Gehweg zur Folge. Die beiden Richtungsfahrbahnen weisen eine Breite von jeweils 3,50 m auf, die Überquerungshilfe selbst ist mit einer Breite von 2,50 m bemessen. Sowohl die Querungshilfe als auch die Querungsanschlüsse in den Randbereichen werden mit taktilen Elementen ausgestattet.

 

Im Zuge des Straßenumbaus sollen auch die direkt angrenzenden Haltestellen „Am Kiesberg“ für beide Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut werden. Während eines Haltevorgangs durch Busse kann der stehende Bus im Bereich der Überquerungshilfe in beiden Richtungen nicht überholt werden, dies sichert die Querungsvorgänge bei Umsteigevorgängen zusätzlich ab. Auf Grundlage eines politischen Antrags hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 10.09.2020 beschlossen, unter anderem Fahrgaststände an der Haltestelle „Am Kiesberg“ zu installieren (Vorlage Nr. 2020/3806). Dies ist erfolgt. Hier sind im Zuge des barrierefreien Ausbaus ggf. höhentechnische Anpassungen erforderlich.

 

Grunderwerb:

Teile der schon seit Jahrzehnten für den allgemeinen Verkehr genutzten Fläche (ca. 300 m²) befinden sich in Privatbesitz. Ein etwa Mitte der 60er Jahre unternommener Versuch, diese zu erwerben, führte nicht zum Erfolg. Auch die durch das geplante Bauvorhaben initiierten Bemühungen haben bislang nicht zum erwünschten Grunderwerb geführt; eine bislang ungeklärte Rechtsnachfolge erschwert das Vorhaben zusätzlich. Der Grunderwerb wird allerdings weiterverfolgt. Alternativ wäre der Abschluss eines Gestattungsvertrages denkbar, der die Nutzung gegen eine etwaige Entschädigungszahlung regelt. Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist, dass die Stadt das Nutzungsrecht über das Grundstück besitzt. Eine mögliche Verlagerung der Bushaltestellen wurde verworfen, da die Abstände zu den benachbarten Haltestellen „Nicolai-Hartmann-Straße“ und „Feuerbachstraße“ nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen würden.

 

Beleuchtung:

Der gesamte Querungsbereich wird durch eine neue Beleuchtung auf dem westlich gelegenen Inselkopf ausreichend beleuchtet. Der vorhandene Beleuchtungsmast am südlich gelegenen Gehweg in Höhe der Querungsstelle kann dann entfallen.

 

Kosten und Förderung:

Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 270.000 €. Im aktuellen Investitionshaushalt stehen unter der Finanzstelle 66431205021064, Finanzposition 783200, „Überquerungshilfe Steinbücheler Straße in Höhe der Haltestelle Am Kiesberg“, bis zum Jahr 2024 160.000 € zur Verfügung; im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2024 wird die Finanzierung entsprechend angepasst. Seit dem Jahr 2014 sind Bauvorhaben, die der Absicherung des Rad- und Fußverkehrs dienen, im Rahmen der Förderung der Nahmobilität zuschussfähig. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung ist für diese Maßnahme ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen wird als ÖPNV-Fördermaßnahme gem. § 8, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV - Gesetz NRW), zu 100 % gedeckt.

 

Durchführungszeitraum:

Die Umsetzung dieser Maßnahme ist vorbehaltlich des Grunderwerbs, des Zuwendungsbescheides und der haushaltsrechtlichen Genehmigung ab Ende 2024 vorgesehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021064 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 160.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   wird in 2023 erfolgen.

Name Förderprogramm: Nahmobilität

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind derzeit nicht ausreichend, wird mit Haushaltsfortschreibung angepasst.

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 7.700 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 5.000 €

Produkt: PN1205 Sachkonto 416100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein