Beschlussentwurf:
Der Planung einer Überquerungshilfe auf der Steinbücheler Straße in Höhe der Bushaltestelle „Am Kiesberg“ wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Am 18.06.2020 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die
Verwaltung damit beauftragt, die Planung für den Bau einer
Überquerungshilfe auf der Steinbücheler Straße in Höhe der Bushaltestelle „Am
Kiesberg“ (Vorlage Nr. 2020/3464) in das Arbeitsprogramm und in den Haushalt
aufzunehmen. Damit soll einem Bürgerantrag (Anlage zur Vorlage Nr. 2020/3464)
entsprochen werden, in dem auf die Gefahrensituation für querende Fußgänger*innen
zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Haltestelle „Am Kiesberg“ aufmerksam
gemacht wird.
Seit Umstellung des Fahrplans im Jahr 2019 und
der damit entfallenen Haltestellenposition „Am Kiesberg“ in der Bruchhauser
Straße sowie der geänderten Linienführung der Linie 206 (Mathildenhof -
Langenfeld) kommt es zu verstärkten Umsteigebeziehungen an der Haltestelle „Am
Kiesberg“ auf der Steinbücheler Straße. Um Anschlusslinien zu erreichen, ist
mit der neuen Linienführung häufig ein Seitenwechsel der Straße verbunden. Ein
Vergleich der Ein-/Aussteigerzahlen (vorher/nachher) zeigt, dass sich die
Gesamtzahl durch die geänderte Linienführung mehr als verdoppelt hat. Zur
Sicherung der fußläufigen Querungsvorgänge ist daher eine baulich
herzustellende Überquerungshilfe vorzusehen.
Planung:
Für die bauliche Herstellung der Querungshilfe ist auf der Ostseite eine Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts - zum Schutz des Baumbestandes auf der Westseite der Steinbücheler Straße - erforderlich. Dies hat in diesem Bereich die Umgestaltung des getrennten Rad-/Gehwegs in einen gemeinsamen Rad-/Gehweg zur Folge. Die beiden Richtungsfahrbahnen weisen eine Breite von jeweils 3,50 m auf, die Überquerungshilfe selbst ist mit einer Breite von 2,50 m bemessen. Sowohl die Querungshilfe als auch die Querungsanschlüsse in den Randbereichen werden mit taktilen Elementen ausgestattet.
Im Zuge des Straßenumbaus sollen auch die direkt angrenzenden Haltestellen „Am Kiesberg“ für beide Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut werden. Während eines Haltevorgangs durch Busse kann der stehende Bus im Bereich der Überquerungshilfe in beiden Richtungen nicht überholt werden, dies sichert die Querungsvorgänge bei Umsteigevorgängen zusätzlich ab. Auf Grundlage eines politischen Antrags hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 10.09.2020 beschlossen, unter anderem Fahrgaststände an der Haltestelle „Am Kiesberg“ zu installieren (Vorlage Nr. 2020/3806). Dies ist erfolgt. Hier sind im Zuge des barrierefreien Ausbaus ggf. höhentechnische Anpassungen erforderlich.
Grunderwerb:
Teile der schon seit Jahrzehnten für den allgemeinen Verkehr genutzten Fläche (ca. 300 m²) befinden sich in Privatbesitz. Ein etwa Mitte der 60er Jahre unternommener Versuch, diese zu erwerben, führte nicht zum Erfolg. Auch die durch das geplante Bauvorhaben initiierten Bemühungen haben bislang nicht zum erwünschten Grunderwerb geführt; eine bislang ungeklärte Rechtsnachfolge erschwert das Vorhaben zusätzlich. Der Grunderwerb wird allerdings weiterverfolgt. Alternativ wäre der Abschluss eines Gestattungsvertrages denkbar, der die Nutzung gegen eine etwaige Entschädigungszahlung regelt. Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist, dass die Stadt das Nutzungsrecht über das Grundstück besitzt. Eine mögliche Verlagerung der Bushaltestellen wurde verworfen, da die Abstände zu den benachbarten Haltestellen „Nicolai-Hartmann-Straße“ und „Feuerbachstraße“ nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen würden.
Beleuchtung:
Der gesamte Querungsbereich wird durch eine neue Beleuchtung auf dem westlich gelegenen Inselkopf ausreichend beleuchtet. Der vorhandene Beleuchtungsmast am südlich gelegenen Gehweg in Höhe der Querungsstelle kann dann entfallen.
Kosten und
Förderung:
Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 270.000 €. Im aktuellen Investitionshaushalt stehen unter
der Finanzstelle 66431205021064,
Finanzposition 783200, „Überquerungshilfe Steinbücheler Straße in Höhe der Haltestelle
Am Kiesberg“, bis zum Jahr 2024 160.000 € zur Verfügung; im Rahmen der
Mittelanmeldung zum Haushalt 2024 wird die Finanzierung entsprechend angepasst.
Seit dem Jahr 2014 sind Bauvorhaben, die der Absicherung des Rad- und
Fußverkehrs dienen, im Rahmen der Förderung der Nahmobilität zuschussfähig. Vorbehaltlich
der politischen Zustimmung ist für diese Maßnahme ein Förderantrag bei der Bezirksregierung
Köln zu stellen. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen wird als
ÖPNV-Fördermaßnahme gem. § 8, Abs. 2 des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV - Gesetz
NRW), zu 100 % gedeckt.
Durchführungszeitraum:
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist vorbehaltlich des Grunderwerbs, des Zuwendungsbescheides und der haushaltsrechtlichen Genehmigung ab Ende 2024 vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66431205021064 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 160.000 €
Fördermittel beantragt: Nein wird in 2023 erfolgen.
Name Förderprogramm: Nahmobilität
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind derzeit nicht ausreichend, wird
mit Haushaltsfortschreibung angepasst.
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Bilanzielle Abschreibungen: 7.700 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 5.000 €
Produkt: PN1205 Sachkonto 416100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |