Betreff
Neugestaltung der Außenanlagen der Gemeinschaftsgrundschule Opladen (GGS) Opladen, Standort Hans-Schlehahn-Straße
- Baubeschluss
Vorlage
2022/1945
Aktenzeichen
bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der vorgelegten Planung zum Neubau der Außenanlage der Gemeinschaftsgrundschule Opladen (GGS Opladen) am Standort Hans-Schlehahn-Straße wird zugestimmt.

 

2. Die Maßnahme ist nach erfolgter Beschlussfassung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 22.03.2022 wurde mit der Vorlage Nr. 2022/1285 beschlossen, die Planung der Sanierung und Erweiterung der GGS Opladen am Standort Hans-Schlehahn-Straße 6 aufgrund der Entwurfsplanung fortzuführen. Diesem Beschluss trägt die Verwaltung mit der vorliegenden Baubeschlussvorlage Rechnung; verwiesen wird auch auf die Parallelvorlage des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) mit Nr. 2022/1918 für die Hochbauarbeiten.

 

Die bestehende Dependance ist in schlechtem technischen Zustand und der Schule fehlt für den Ganztagsbetrieb eine Mensa. Dieser Mangel wird mit den Baumaßnahmen behoben. Darüber hinaus wird die Schule von acht auf zwölf Klassen erweitert. Im Zuge der Erweiterung und des Umbaus der Grundschule werden die umgebenden Flächen neugestaltet und der Freiraum auf das geplante Schulgebäude abgestimmt. Durch die Baulichkeiten müssen der Schulhof und die Grünflächen reduziert werden. Vor Beginn der Abrissarbeiten einiger Gebäudeteile werden im Winter 2023/2024 die Rodungsarbeiten durchgeführt, um dem Vogelschutz nachzukommen. Die Landschaftsbauarbeiten für die Erschließung der neuen Gebäude werden dann im Frühjahr 2026 - im Anschluss an die Hochbauarbeiten - bis zur Inbetriebnahme der Gebäude erfolgen.

 

Vorgesehen sind neben einem neuen, behindertengerechten Zugang zur Mensa und den Schulgebäuden auch die Erstellung drei weiterer Pkw-Stellplätze, darunter ein Behindertenparkplatz sowie Anschlüsse zum Laden von Elektrofahrzeugen. Da ein Teil des Schulhofs während der Hochbauarbeiten in Anspruch genommen wird, wird dieser ebenfalls erneuert.  

 

Eine Besonderheit ist die Umgestaltung des ehemaligen Hausmeisterwohnhauses, um Stellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder zu schaffen. Im Erdgeschoss werden sich hier nach dem Umbau die Stellplätze für die Räder der Kinder und im Untergeschoss für die der Lehrer*innen - jeweils mit einigen Ladestationen - finden. Die Grünflächen rund um die Schulgebäude werden insektenfreundlich neu bepflanzt. Dazu kommen drei neue Bäume heimischer Herkunft. Der Schulgarten wird verlegt und bekommt in Abstimmung mit der Schulleitung ein neues Hochbeet und dazu drei Obsthalbstämme zur Selbstversorgung. Der Schulgarten wird durch eine niedrige, geschnittene Hecke etwas abgetrennt. Außerdem wird für möglichen Unterricht im Freien ein Steinsitzkreis angeordnet. Der große Sandkasten in den nach vorne gelegenen Außenanlagen wird renoviert und neu geordnet.

 

Ferner ist die Neuordnung der Abfallplätze für die Grundschule und die angrenzende städtische Kindertagesstätte an der Hans-Schlehahn-Straße 6a notwendig. Dabei rückt der Müllsammelplatz für die Kindertagesstätte näher an die Hans-Schlehahn-Straße. Da zukünftig mit einem erhöhten Müllaufkommen durch den Betrieb der Mensa zu rechnen ist, wird für die Schule ein größerer Platz in Mensanähe eingeplant. Aufgrund der Nähe zum Gebäude wird der Abfallplatz der Schule aus brandschutztechnischen Gründen zum Gebäude hin feuerfest eingefasst und überdacht.

 

Durch die geplanten Dachbegrünungen auf den Neubauten, der Neupflanzung von drei Bäumen, drei Obstbäumen und weiteren Pflanzflächen auf dem Schulgelände kann der Eingriff ausgeglichen werden. Der vorhandene Baumbestand wird geschützt. Die Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit dem FB 65 durchgeführt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65020170011145 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 295.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt komplett aus Mitteln des FB 65 (s. Vorlage 2022/1918)

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein