Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Herausgabe der beantragten Liegenschaftskatasterdaten an die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Ausgangslage:
Mit E-Mail vom 8.
November 2022 beantragte die im Auftrag der DEGES GmbH tätige Gravionic GmbH
erneut Liegenschaftskatasterdaten beim Fachbereich Kataster und Vermessung (FB 62).
Die Anfrage ist der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit mehrheitlichem Beschluss eines fraktionsübergreifenden Antrags in seiner Sitzung am 20.06.2022 in Erweiterung seiner Beschlüsse zu den Vorlagen Nrn. 2021/0348 und 2020/0284 die Verwaltung angewiesen, jegliche planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten der DEGES GmbH, des Bundesverkehrsministeriums oder damit befasste Gesellschaften beim geplanten Bau der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen ausschließlich auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zu leisten. Daher ist diese Anforderung von Katasterdaten dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Mit E-Mail vom 15.
Mai 2022 hatte die Gravionic GmbH bereits im Auftrag der DEGES GmbH
(Düsseldorf) beim FB 62 andere Angaben zu diversen Flurstücken, deren
Nachbarflurstücken sowie die zugehörigen Eigentumsauskünfte im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in
Leverkusen-Lützenkirchen beantragt. Dies wurde beschlussgemäß dem Rat am
26.09.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1696 zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat hatte
die Herausgabe der Unterlagen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde durch den
Oberbürgermeister beanstandet und dem Rat mit der Vorlage Nr. 2022/1861 erneut
zur Entscheidung vorgelegt. Da der Rat einstimmig bei einer Enthaltung bei
seinem Beschluss verblieb, wird der Oberbürgermeister nunmehr die Entscheidung
der Bezirksregierung Köln einholen.
Rechtliche Bewertung:
Nach § 14 Abs. 1
des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
(Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) stellen die Katasterbehörden
die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte
zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit der Katasterbehörde keinen
Ermessensspielraum zu; vielmehr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Bereitstellung der beantragten Daten. Die Daten sind der Gravionic GmbH somit
auszuhändigen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen noch zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus angestrebt. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.