Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftspläne 2011 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) und der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)
Vorlage
0976/2011
Aktenzeichen
201-01-06-11-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2011 des Klinikums zuzustimmen.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der KLS Weisung, dem in der Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2011 der KLS zuzustimmen.

 

gezeichnet.

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Damit die Stadt Leverkusen den Restrukturierungsprozess des Klinikum-Konzerns weiterhin aktiv mit dem Ziel der Zukunftssicherung steuern kann, werden die aktuellen Wirtschaftspläne des Klinikums und der KLS für das Jahr 2011 dem Rat der Stadt Leverkusen zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.

 

 

1. Klinikum

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2011 erfolgte in den Gremien des Klinikums bereits am 23.03.2011, allerdings vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Im Rahmen der notwendigen Umstrukturierungserfordernisse wurden erstmals der Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2009 dem Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage R 566/16. TA zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Unter Berücksichtigung dieser mittelfristigen Finanzplanung und der Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2010 wurde der in der Anlage beigefügte Entwurf eines Wirtschaftsplans 2011 erstellt.

 

 

2. KLS

 

Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der KLS ist die Gesellschafterversammlung nach entsprechender Vorberatung durch den Aufsichtsrat für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2011 erfolgte in den Gremien der KLS bereits am 20.12.2010, allerdings vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Da der wirtschaftliche Erfolg der Tochtergesellschaft für das Klinikum von existenzieller Bedeutung ist, wird deren Wirtschaftsplanung (Erfolgs- und Investitionsplanung) dem Rat der Stadt Leverkusen ergänzend zur Beschlussfassung vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Vaßen, FB Finanzen/Beteiligungen, 02171/406-2040

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Weisungsbeschluss zu der Wirtschaftsplanung von Beteiligungsgesellschaften

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte nach EDV-technischer Aufbereitung der Wirtschaftspläne 2011 durch Klinikum und KLS in der 11. KW/2011 durch die Verwaltung fertig gestellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.