Betreff
Erneuerung Straßenbeleuchtung 2011
Vorlage
0977/2011
Aktenzeichen
661-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Mit dem vom Rat der Stadt Leverkusen am 02.04.2001 beschlossenen Beleuchtungskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Erneuerungsprogramms jährlich Projektlisten der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Projektlisten setzen sich aus Maßnahmen zusammen, die die EVL aufgrund ihrer regelmäßig durchgeführten Standsicherheitsprüfungen als dringenden Handlungsbedarf meldet. Zusätzlich wurden alle nachfolgenden Beleuchtungsanlagen, bis auf den Montessoriweg,  im Juli 2010 auch durch die Fa. Roch auf Standsicherheit überprüft. Die Maste, deren Austausch die Fa. Roch innerhalb von 2 Monaten empfohlen hat, wurden inzwischen von der EVL entfernt. Maste, die gemäß der Empfehlung innerhalb von 6 Monaten ausgetauscht werden sollen, werden von der EVL regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf entfernt.

Aufgrund der Klassifizierung der Einzelmasten im Rahmen dieser Sicherheitsprüfung und des Alters der Anlagen schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung kompletter Straßenbereiche durchzuführen.

Als Ergänzung zur Vorlage Nr. Bez. I/94/16.TA „Erneuerung von Beleuchtungsanlagen im Jahr 2007“ wurde vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung eine ausführliche Stellungnahme hinsichtlich der beitragsrechtlichen Abrechenbarkeit bei der Erneuerung von Beleuchtungsanlagen der Politik zur Kenntnis gegeben. In dieser Stellungnahme wurde auf die ständige Rechtsprechung des OVG Münster hingewiesen, nach der eine Erneuerung beitragspflichtig ist, wenn die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist. Als übliche Nutzungszeit wird eine Zeit von 30 Jahren anerkannt. Je länger die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist, umso weniger konkret muss der Nachweis der Erneuerungsbedürftigkeit sein.

Die nachfolgenden Beleuchtungsanlagen haben die übliche Nutzungszeit von 30 Jahren überschritten und sind aufgrund von Verschleiß für die Erneuerung im Jahr 2011 vorgesehen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat ein befristetes Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung ins Leben gerufen bei dem Projekte gefördert werden, die 60 % CO² -Ausstoß gegenüber Altanlagen einsparen. Es ist ein entsprechender Antrag auf Erstattung von 40 % der Investitionskosten für die Installation von LED-Leuchtkörpern zu stellen. Die Stadt Leverkusen hat folgende 4 Maßnahmen ausgewählt, da hier eine entsprechende Einsparung des CO²-Ausstosses erzielt werden kann und wird in  Zusammenarbeit mit der Energieversorgung GmbH einen Antrag auf Förderung, stellen:

Unstrutstraße                                           – Bezirk I

Menchendahler Straße                           -  Bezirk II

Peter-Neuenheuser-Straße                    -  Bezirk II

Ruhlachstraße                                          -  Bezirk II

 

Haushaltstechnische Belange

 

Die Finanzierung der Beleuchtungsmaßnahmen erfolgt aus der Investivmaßnahme 66001205022007 „Erneuerung / Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung“.

Bezirk I

 

Unstrutstraße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1964 wurde durch die Firma Roch auf Standsicherheit überprüft. Die Anlage besteht aus 16 Masten, davon sind 2 Maste aus Kunststoff und wurden nicht geprüft, ein Mast wurde wegen mangelnder Standsicherheit bereits entfernt. Die Prüfung der vorhandenen 13 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m ergab, dass 4 Masten nur noch bedingt standsicher sind. Im ersten Teilabschnitt der Straße, zwischen Elbe- und Zschopaustraße, sind die Mastabstände zum Teil größer als 50 m. Die neue Anlage wird daher in diesem Abschnitt um einen Mast erweitert und besteht aus 17 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 5m, bestückt mit je einer 50 W Aufsatzleuchte. Der Anschlusswert  der Altanlage beträgt 1.397 Watt, der Anschlusswert der neuen Anlage beträgt 1.003 Watt.

 

Die Erstellungskosten betragen 31.438,53 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Für diese Maßnahme wird bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein Antrag auf Förderung mit 40 % für die Installation von LED-Leuchtkörpern gestellt. Sollte die Bewilligung des Förderantrages erfolgen, so werden die Maste mit LED-Leuchten bestückt. Die Erstellungskosten betragen in diesem Fall 39.402,07 €. Durch die  Anlieger sind allerdings nur maximal  50 % der Kosten für eine herkömmliche Anlage zu tragen.

 

Baumberger Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1960 besteht aus 20 Masten, davon ist 1 Mast aus Kunststoff, 2 Maste wurden vorab bereits erneuert.  Die Prüfung von 17 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m ergab, dass 6 Maste nur noch bedingt standsicher sind.  Die neue Anlage soll um einen Lichtpunkt im Einmündungsbereich erweitert werden. Die restlichen 17 Maste werden an gleicher Stelle durch Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m ersetzt, die Bestückung erfolgt mit den vorhandenen Leuchten.

Für den Hauptzug betragen die Erstellungskosten 17.300,46 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Stichweg 1 - Die Erstellungskosten betragen 1.698,33 Euro.

 

Stichweg 2 - Die Erstellungskosten betragen 2.720,40 Euro.

 

Stichweg 3 - Die Erstellungskosten betragen 7.204,65 Euro.

 

Die Maßnahmen Stichwege lösen Beitragspflichten nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um Anliegerstraßen handelt.

 

Fuß- und Radweg zwischen Wupper- und Löhstraße

 

Die Beleuchtung dieses Weges ist öfter dem Vandalismus ausgesetzt. In den letzten 10 Jahren wurden von den ursprünglich vorhandenen 16 Masten, aufgrund von Vandalismusschäden 4 Maste ersatzlos entfernt und 2 Maste erneuert. Im Januar 2011 wurden,  wie bereits im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat veröffentlicht, auf dem Fuß- und Radweg innerhalb einer Woche 3 Laternen durch Vandalismus völlig zerstört.

 

Die Kosten für die  Erneuerung der gesamten Anlage, die durch Neuplanung nur noch aus 10 Masten besteht, betragen rd. 15.000 €, der Ersatz der 3 zerstörten Masten würde rd. 4.000 € kosten. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt und der nicht auszuschließenden erneuten Zerstörung schlägt die Verwaltung vor, diese Laternen nicht zu ersetzen.

 

 

Bezirk II

 

Montessoriweg

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1957 besteht aus 8 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 bzw. 10 m (Mast 7 und 8). Anlieger wiesen auf starke Korrosion mit Lochfrass hin. Bei Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass 2 Maste korrosionsbedingte Löcher aufweisen. Die Mastprüfungen durch die Firma Roch im Stadtgebiet waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anlage im Frühjahr durch die Fa. Roch prüfen zu lassen und bei mangelnder Standsicherheit von 2 oder mehr Masten die Anlage im Jahr 2011 zu erneuern. Durch Optimierung der Mastabstände auf 40 m besteht die neue Anlage aus 6 Masten. Die ersten 3 Maste ab der Robert-Blum-Straße haben eine Lichtpunkthöhe von 8 m, damit der gegenüberliegende Gehweg ausgeleuchtet wird, die restlichen 3 Maste befinden sich auf der gleichen Seite wie der Gehweg und haben eine Lichtpunkthöhe von 5 m. Die Mastbestückung erfolgt mit den vorhandenen Leuchten. Durch eine zusätzliche Umrüstmaßnahme von 70 auf 50 Watt reduziert sich der Gesamtanschlusswert von 689 auf 445 Watt.

 

Die Erstellungskosten betragen 14.186,73 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Karl-Marx-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1967 bestehend aus 9 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m wurde durch die Fa. Roch geprüft. Die Prüfung ergab, dass 5 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Die Anlage soll ersetzt werden durch 9 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m. Durch Umrüstung der Leuchten auf 50 Watt verringert sich der Anschlusswert von 738 auf 558 Watt.

 

Die Erstellungskosten betragen 13.950,49 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Fußweg entlang der Dhünn – von Brücke Adolfstraße bis Olof-Palme-Straße

 

Das genaue Alter der Beleuchtungsanlage ist nicht zu ermitteln, Schätzungen aufgrund der Bauart der Maste lassen vermuten, dass die Anlage in den 60er Jahren erstellt wurde.  Von den vorhanden 4 Masten sind 3 durchgerostet und weisen Löcher auf. Die neue Beleuchtungsanlage wird entsprechend der bereits erneuerten Anlage auf dem Fußweg entlang der Dhünn von Olof-Palme bis Rheindorfer Straße erstellt. Seit Bestehen dieser Anlage ist die Zahl der Vandalismusschäden erheblich gesunken.

Der Fußweg unter der Autobahn ist z. Z. nicht beleuchtet, hier ist ein zusätzlicher Mast vorgesehen. Die 4 neuen Maste haben eine Lichtpunkthöhe von 5 m und werden mit 36 Watt Aufsatzleuchten bestückt. Der Anschlusswert wird von 356 auf 200 Watt reduziert. 

 

Die Erstellungskosten betragen 5.275,89 Euro. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

Fußweg entlang der Dhünn – von Abzweig bis Brücke Olof-Palme-Straße

 

Die beiden vorhandenen Masten werden wegen Durchrostung ausgewechselt. Die neuen Maste haben eine Lichtpunkthöhe von 5 m und werden mit 36 Watt Aufsatzleuchten bestückt. Der Anschlusswert wird von 178 auf 80 Watt reduziert. 

 

Die Erstellungskosten betragen 2.501,03 Euro. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

Menchendahler Straße

 

Die Masten der Menchendahler Straße sind mit Quecksilberdampflampen bestückt. Nach EU-Richtlinien sind diese bis 2015 auszutauschen. Die Maste befinden sich in einwandfreiem Zustand, so dass hier nur die Leuchtaufsätze auszutauschen sind.

Für diese Maßnahme wird, wie bereits unter Begründung beschrieben, ein Antrag auf Förderung mit 40 % gestellt. Die Kosten für den Austausch von 10 Leuchtaufsätzen betragen 7.651,87 €. Die Maßnahme wird nur umgesetzt, falls dem Antrag entsprochen wird und löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

Peter-Neuenheuser-Straße

 

Für diese Straße gilt das gleiche wie für die Menchendahler Straße. Die Kosten für den Austausch der 5 Leuchtenaufsätze betragen 3.847,21 €. Diese Maßnahme wird ebenfalls nur umgesetzt, falls dem Antrag entsprochen wird und löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 


Ruhlachstraße

 

Für diese Straße gilt das gleiche wie für die Menchendahler Straße. Die Kosten für den Austausch der 5 Leuchtenaufsätze betragen 3.847,21 €. Diese Maßnahme wird ebenfalls nur umgesetzt, falls dem Antrag entsprochen wird und löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 

 

 

Bezirk III

 

Alfred-Kubin-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1977 bestand aus 6 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m. Die Maste 1 und 2 wurden 2008 bzw. 2009 wegen mangelnder Standsicherheit bereits entfernt. Die Prüfung durch die Fa. Roch ergab, dass 1 Mast von den verbleibenden 4 Masten  ebenfalls nur noch bedingt standsicher ist.

Die Anlage soll ersetzt werden durch 5 Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m bestückt mit 50 Watt Leuchten. Die Einsparung eines Lichtpunktes erfolgt durch geänderte Maststandorte.

 

Die Erstellungskosten betragen 8.690,75 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.

 

Wannseestraße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1971 bestand aus 4 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m. Mast Nr. 1 wurde Anfang 2010 wegen mangelnder Standsicherheit bereits entfernt. Die Prüfung der 3 Stahlmasten durch die Fa. Roch ergab, dass 2 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Die Anlage soll ersetzt werden durch 4 Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m bestückt mit 50 Watt Leuchten. Durch den Austausch der Leuchten verringert sich die installierte Leistung von 356 auf 248 Watt.

Die Erstellungskosten betragen 6.273,91 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.

 

Fußweg entlang der Dhünn – von Autobahnunterführung bis Schlebuschrath

 

Das genaue Alter der Beleuchtungsanlage ist nicht zu ermitteln, Schätzungen aufgrund der Bauart der Maste lassen vermuten, dass die Anlage in den 50er Jahren erstellt wurde.  Die vorhanden 17 Masten sind durchgerostet und weisen Löcher auf. Durch größere Mastabstände und Änderung der Lichtpunkthöhe von bisher 4 m auf 5 m können 3 Lichtpunkte eingespart werden.  Die neue Beleuchtungsanlage wird entsprechend der bereits erneuerten Anlage auf dem Fußweg entlang der Dhünn von Wiesdorf bis Bismarckstraße erstellt. Seit Bestehen dieser Anlage ist die Zahl der Vandalismusschäden erheblich gesunken.

Die Anlage soll ersetzt werden durch 13 Stahlmaste und einen Holzmast der als Trägermast für Leuchte und Freileitung dient. Die Maste werden mit 36 Watt Aufsatzleuchten bestückt.  Die installierte Leistung verringert sich von 1.317 auf 560 Watt.

 

Die Erstellungskosten betragen 24.511,36 Euro. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Malek 66 89..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ersatz abgängiger Beleuchtungsanlagen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Finanzstelle 66001205022007

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Im Jahr der Umsetzung fallen zusätzlich zu den Herstellungskosten keine weiteren Kosten an

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Der Abschreibungszeitraum für Straßenbeleuchtung beträgt 30 Jahre. Ein Investitionsvolumen von 150.000,- € löst in den Folgejahren Abschreibungen i.H.v. 5.000,- € p.a. aus.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)