Beschlussentwurf:
Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 der Stadt Leverkusen wird Herr Gerhard Masurowski, Bamberger Str. 3, 51375 Leverkusen, wiedergewählt.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Die Amtszeit des Schiedsmannes, Herrn Gerhard Masurowski, läuft mit dem 31.05.2011 ab. Über die Besetzung der Schiedspersonenstelle ist daher erneut zu entscheiden.
Herr Gerhard Masurowski hat auf Anfrage erklärt, dass er im Falle seiner Wiederwahl bereit ist, das Amt weitere 5 Jahre auszuüben.
Ein Wechsel in der Schiedsperson liegt nicht im Interesse der Ausübung der Schiedsamtstätigkeit, die eine gründliche Einarbeitung und viel Gewandtheit und Umsicht erfordert. Diese Gründe sprechen für eine Wiederwahl.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0095/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wedler/FB 30-302/406-3015
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gem. § 12 Schiedsamtsgesetz tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle: 300002050303/Produkt: 020503/Produktgruppe 0205/Sachkonto 544300 und 549900
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Sachkosten betragen ca. 1.600 € pro Jahr.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Punkt B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine