Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt die beigefügte Liste der Naturdenkmäler in Leverkusen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird mit einer Ersterfassung des aktuellen Zustandes aller Naturdenkmäler in 2011 beauftragt.
3. Das Ergebnis, eventuelle Handlungsbedarfe und beabsichtigte Maßnahmen sind den zuständigen Gremien über eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Mues
Begründung:
Der Rat fasste am 21.02.2011 zum Antrag Nr. 0916/2011 „Zustand
der Naturdenkmäler im Stadtgebiet“ der Fraktionen CDU,
„Die Verwaltung erstellt eine Liste aller bestehenden Naturdenkmäler, die, falls schon vorhanden, Zustandsberichte enthält und Handlungsbedarf aufzeigt.
Falls nicht über jedes Naturdenkmal ein Zustandsbericht vorliegt, können diese sukzessive ergänzt werden.
Entsteht Handlungsbedarf, entscheiden die zuständigen Bezirke/der Rat über das weitere Vorgehen.“
Zur Definition von
Naturdenkmälern führt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 28 Abs.1 aus:
„Naturdenkmäler
sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder
entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich
ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen
oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder
Schönheit.“
Die zurzeit noch
bestehenden 80 Leverkusener Naturdenkmäler sind im gültigen Landschaftsplan von
1987 festgesetzt.
Gemäß dem
Ratsbeschluss vom 21.02.11 legt die Verwaltung der Politik mit dieser Vorlage
eine entsprechende Aufstellung der Leverkusener Naturdenkmäler, die sich
hauptsächlich aus Einzelbäumen, Baumgruppen und Alleen zusammensetzen, vor
(vergl. Anlage). Sechs Naturdenkmäler sind keine Bäume.
Die Naturdenkmäler
sollen im Zuge einer Ersterfassung auf ihren aktuellen Zustand und etwaigen
Handlungsbedarf hin untersucht werden.
Das Ergebnis der
Ersterfassung und etwaig erforderliche Maßnahmen werden den zuständigen Gremien
in Form einer Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1010/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartnerin: Frau Arand/ Fachbereich 32/ Telefon: 3240
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es ist eine Ersterfassung zum aktuellen Zustand aller Naturdenkmäler in Leverkusen vorgesehen, d.h. Begutachtung durch Mitarbeiter von 67, Beschreibung des Zustandes und erforderlicher Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 32.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 670013050101, Sachkonto 526100, PN 1305
(Fachbereich 67)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Aufgaben werden mit dem vorhandenen Personal der Fachbereiche 32 und 67 durchgeführt und aus dem vorhandenen Budget des Fachbereiches 67 finanziert.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Eine verbindliche Aussage zu den zukünftigen Kosten und eventuellen Fördermöglichkeiten kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Ersterfassung aller Naturdenkmäler getroffen werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)