- Antrag zur Unterstützung bei der Ausstattung der Klassen mit Stehpulten und Kyboundern in der Rat-Deycks-Schule
Beschlussentwurf:
Der Rat-Deycks-Schule wird - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - zur Anschaffung von Stehpulten und Kyboundern ein Betrag von 8.784,00 € bewilligt.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.02.2011 (siehe Anlage) beantragt die Rat-Deycks-Schule im Rahmen der Aktion „Bewegungsfreundliche Schule NRW“ Fördermittel in Höhe von 8.784,00 € zur Anschaffung von Stehpulten und Kyboundern für alle Schulklassen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1011/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 5190
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Im Rahmen der Aktion „Bewegungsfreudige Schule NRW“ sollen Fördermittel für die Anschaffung von Stehpulten für alle Schulklassen bereitgestellt werden.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 8.784,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt