Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der geplanten Maßnahme „Gemeinsam gegen Müll und für eine bessere Umwelt in Leverkusen“ mit jährlichen Kosten i. H. v. jährlich 451.000 € unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses und der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Zwischen der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) und dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) besteht im Rahmen der Beseitigung von Einwuchs, Schmutz, Scherben und Abfall auf Leverkusener Radwegen über die fachpraktische Beschäftigung und berufsorientierte Qualifizierung von Arbeit suchenden Menschen eine erfolgreiche Kooperation mit großer öffentlicher positiver Resonanz. Weiterhin existiert seit einigen Jahren eine gelungene Zusammenarbeit mit Schwerpunkteinsätzen an Orten mit erhöhtem Beschwerdeaufkommen der Bevölkerung.
An die positiven Erfahrungen anknüpfend, wurde gemeinsam von der JSL und dem FB 67 ein neues Konzept zur Beseitigung von wildem Müll in Leverkusen entwickelt. Dieses Projekt, unter dem Namen „Gemeinsam gegen Müll und für eine bessere Umwelt in Leverkusen“, ist als bürgernahes Vorhaben gegen die Vermüllung unserer Stadt zu verstehen. Das Problem „wilder Müll“ begegnet den Leverkusener Bürgerinnen und Bürgern überall in der Stadt; ca. 800 t wilder Müll fallen pro Jahr in Leverkusen an. Hier besteht das Ziel, diesen selbstverstärkenden Prozess zu stoppen, um dem Teufelskreis aus hoher Umweltverschmutzung und dem Aufkommen der Rattenpopulationen zu entgehen.
Das Projekt im Detail:
Die JSL wird in
Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Leverkusen aus der Gruppe der
langzeitarbeitslosen Menschen geeignete Personen auswählen und für die benötigten
Arbeitsgruppen einstellen. Unter Federführung des FB 67 wird die Fachanleitung
und Projektsteuerung der JSL die anfallenden Aufgaben koordinieren und mit den
Arbeitsteams vor Ort zeitnah abarbeiten.
Die
Fachanleitungen sind bei der JSL fest angestellt und für die Projektsteuerung
zuständig. Sie sind auch Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger. Eine
Anbindung an den Mängelmelder der Stadt ist ebenfalls denkbar. Die
Fachanleitung verfügt über die notwendige Ortskenntnis im Stadtgebiet. Zur Verortung
betroffener Grundstücke verfügen die Teams über Tablets mit einem OSIRIS-Zugang
zum Geoportal der Stadt Leverkusen.
Durch die neuen
Arbeitsgruppen sollen insbesondere stark frequentierte Grün- und Parkanlagen
abgedeckt werden. Es ist mit einem positiven Ergebnis und einer sichtbar
gesäuberten Umwelt zu rechnen. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass
durch die Präsenz der Mitarbeitenden Angsträume entschärft werden, wie es zum
Beispiel am Oulusee der Fall ist. Derzeit
wird wilder Müll in Grünflächen von Mitarbeitenden des FB 67, die für die
Grünpflege zuständig sind, aufgesammelt. Durch die Einrichtung der neuen
Arbeitsgruppen entsteht eine Entlastung dieser Mitarbeitenden, sodass diese
ihre ursprünglich zugedachten Aufgaben der Pflege und Unterhaltung von
Straßenbäumen, Grün- und Parkanlagen erfüllen können.
Das Hauptaugenmerk wird bei diesem Projekt auf die
Bekämpfung des „Litterings“ gelegt. Dieser Begriff bezeichnet das Wegwerfen von
Müll in die Umgebung. Zigarettenkippen und Take-away-Artikel sowie Glas-,
Plastik- und Papierabfälle in Grünanlagen sind nur wenige Beispiele für achtlos
weggeworfene Abfälle. Schwerpunkte des „Litterings“ finden sich oftmals entlang
von Straßen, auf Park- und Rastplätzen sowie bei Großveranstaltung. Die Aufgaben werden von den Mitarbeitenden
flexibel zu Fuß, per Rad oder Transporter erledigt, je nachdem, was vor Ort
angemessen ist.
Innovationsfähigkeit und
Fortentwicklung des Projekts:
Denkbar ist, die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke in das Projekt einzubinden. So können Routen in den Bezirken, auf denen die Arbeitsgruppen unterwegs sind, zusammen geplant und gemeinsame Kampagnen entwickelt werden. Die Bezirksvertretungen und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und Bürgerengagement zu unterstützen, bringt Sachkenntnis und weitere Vorteile mit sich.
Für wilden Müll sind häufig Bürgerinnen und Bürger mit mangelndem Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein die Ursachen. Aufklärungs- und Informationsstrategien können in Zusammenarbeit entwickelt werden, um das Bewusstsein zu schaffen, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die folgenden Beispiele können dabei unterstützen:
- Teilnahme an Aktionen zum Frühjahrs- und Herbstputz in Stadt und Land für Vereine, Gruppen und Familien; ein Abtransport des Mülls erfolgt durch die Arbeitsgruppen,
- Beschilderung von Grün- und Parkanlagen, die durch die Arbeitsgruppen gesäubert werden, mit Plakaten, wie zum Beispiel „hier wird aufgeräumt“ oder „hier wird besonders viel Dreck gemacht“,
- wirksame Werbeaktionen zur Reduzierung der ungeordneten Entsorgung von Kaugummis, Zigarettenkippen und Hundekot, z. B. durch Aufkleber auf Mülleimern mit der Aufschrift „fütter mich“,
- ausreichendes und leicht verfügbares Angebot an Entsorgungsmöglichkeiten, z. B. durch Abholung von schrottreifen Fahrrädern durch die Arbeitsgruppen,
-
Kampagnen vor und mit Schulen durch die
Verwaltung,
-
Zusammenarbeit mit dem Kommunalen
Ordnungsdienst,
-
vorher-nachher-Bilder in Social Media.
Projektausstattung:
Für das Projekt wird eine Belegschaft von insgesamt zehn Personen benötigt; bestehend aus zwei Fachanleitungen und acht Hilfskräften, die auf drei Arbeitsgruppen aufgeteilt werden und über jeweils ein Fahrzeug verfügen. Als Starttermin wird der 01.07.2023 anvisiert.
Projektkosten:
Für Personal und Sachkosten werden jährlich 451.000 € veranschlagt. Diese werden aus Haushaltsmitteln des FB 67 bezahlt. Die Mittel wurden bereits angemeldet. Die Entsorgung des gesammelten wilden Mülls erfolgt über den Abfallschlüssel der Stadt Leverkusen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305 Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 225.500 € in
2023, 451.000 € ab 2024 ff.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme:
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12.
Das Budget des FB 67 im Bereich PN1305/720000
beträgt für das Jahr 2023 derzeit rd. 4,5 Mio. € bzw. ca. 4,6 Mio. € in 2024. Ob
diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann
seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen
seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |