Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr 2023/2024 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 19.02.2023 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird die Jugendhilfeplanerin beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2023 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.
4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom
03.12.2019 (in Kraft getreten am 01.08.2020) fördert das Land
Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand
vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar:
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren,
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils drei
möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach Anlage zu Artikel 1 des KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der
Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in
einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung
eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden.
In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in
Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024
weitestgehend übereinstimmend die
Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist
als Anlage 1 beigefügt.
Die weitere
Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tagesbetreuung für Kinder, für
das Kindergartenjahr 2023/2024 erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden
Genehmigung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 19.02.2023 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.
Hinsichtlich der generellen Bedarfs- und Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre festzustellen:
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist nach den Berechnungen der
Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1.007
Betreuungsplätzen (-856 u3-Betreuungsplätze und -151 ü3-Betreuungsplätze)
gegeben. Hierbei ist das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe
von 452 geplanten Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei
dieser Berechnung die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung am 08.11.2018 ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt
Leverkusen, die Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder von
vorher 42 % auf 60 % zu erhöhen, da eine Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht
mehr sachgerecht ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung
der Versorgungsquote zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die
aktuelle Versorgungsquote in Höhe von 100 % berücksichtigt.
Für die Folgejahre wird
ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten
Altersgruppen vorausberechnet.
Die als Anlage 2
beigefügte Vorausberechnung zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
für die nächsten fünf Jahre (2022 bis 2027). Sie basiert auf den Ergebnissen
der Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde
jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014,
u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, sind Ungenauigkeiten in der Prognose
möglich. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es sein,
dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen wird, die
bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte.
Die
Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden fünf Jahren im
Bereich der unter 3-jährigen Kinder ein relativ konstantes Niveau zu beobachten
ist, bei der weder ein Anstieg noch ein signifikantes Absinken der Bevölkerung
zu verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist in den nächsten zwei
Jahren noch mit einem leichten Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen. Ab dem
Jahr 2025 wird in diesem Bereich wieder von einem leicht sinkenden Niveau der
Bevölkerungszahl ausgegangen.
Um der Bevölkerung
ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt unterbreiten zu können, ist ein weiterer Ausbau der
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erforderlich. Die Verwaltung
verfolgt weiterhin die Realisierung der im Grundsatzbeschluss des Rates
(Vorlage Nr. 2017/1790) geplanten Tageseinrichtungen für Kinder.
Derzeit werden
folgende Standorte geprüft bzw. sind in Bearbeitung:
Name Standort |
Anzahl |
Bodestraße (Rheindorf) |
6 |
Weichselstraße (Rheindorf) |
4 |
nbso (Westseite) Südseite vom (Opladen) |
8 |
nbso (Westseite) (Opladen, in aktueller Planung
berücksichtigt) |
4 |
Gutenbergstraße |
6 |
Eifelstraße (Bürrig) |
4 |
Bohofsweg / In der Wasserkuhl (Steinbüchel) |
8 |
Fester Weg / Schopenhauerstraße (Lützenkirchen, in aktueller Planung
berücksichtigt) |
8 |
Geschwister-Scholl-Str. (ehemaliges evangelisches Kirchengelände) |
8 |
Johanneskirche, Scharnhorststr. 40 (Manfort, in aktueller Planung
berücksichtigt) |
5 |
Heinrich-Lübke-Str. Nr. 2 (Steinbüchel) |
8 |
Weinhäuser-Str. (Hitdorf) |
6 |
Johannes-Keppler-Str. (Manfort) |
6 |
Gesamt: |
81 |
Ziel ist es nach
wie vor, die Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung
eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis
zum Schuleintritt nachzukommen. Die aufgezeigten Maßnahmen werden von der
Verwaltung entsprechend den Erfordernissen weiter geplant und realisiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
x Ja
– ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
X Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |