Betreff
Einrichtung einer Stabsstelle zur Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität
Vorlage
2022/1960
Aktenzeichen
leo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einrichtung einer Stabsstelle zur Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität im Dezernat II sowie eine entsprechende personelle Besetzung von zwei Planstellen in Vollzeit.

 

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Molitor

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

In verschiedenen Städten in NRW, insbesondere im Bereich des Ruhrgebiets, gab es in der Vergangenheit vermehrt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Familienclans, wobei Shisha-Bars, Gaststätten, Teestuben und Wettbüros regelmäßig als Aufenthalts- und Rückzugsorte von diesen Gruppen genutzt werden. Zur Schau gestellte Gewaltbereitschaft und großes Mobilisierungspotenzial beeinträchtigen hierbei das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, wobei bei alltäglichen Einsätzen Polizistinnen und Polizisten bedrängt und provoziert werden und kriminelle Clanmitglieder ihnen teilweise mit völliger Respektlosigkeit gegenübertreten. Mitunter können Personalienfeststellungen oder Platzverweise nur mit einem großen Polizeiaufgebot durchgesetzt werden (vgl. Polizei NRW - https://polizei.nrw/artikel/polizei-und-ordnungsbehoerden-sagen-clankriminalitaet-den-kampf-an-0#:~:text=In%20verschiedenen%20St%C3%A4dten%20in%20NRW,R%C3%BCckzugsorte%20von%20diesen%20Gruppen%20genutzt.).

 

In Leverkusen wird ebenfalls seit mehreren Jahrzehnten durch die Presse und Medien über Clan- und Bandenkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit bundesweiten kriminellen Aktivitäten, aber auch aufgrund von öffentlichen Prozessen bei Straftaten, berichtet. Durch die Ansiedlung bzw. den Aufenthalts- und Wohnort von Clans, Banden und Großfamilien in Leverkusen sowie eine dahingehende Presseberichterstattung ist die hiesige Clan- und Bandenkriminalität Gegenstand der öffentlichen Wahrnehmung geworden und beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

 

Des Weiteren ist in der Ratssitzung am 26.09.2022 einstimmig beschlossen worden, zeitnah am Projekt „Missimo“ teilzunehmen, welches die Task Force NRW mit Sitz im Landeskriminalamt entwickelt hat und bei dem es mittels einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit um die Aufdeckung von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen, vorwiegend von Kindergeld, geht.

 

Organisatorische Verortung der Stabsstelle zur Bekämpfung von Clan- und

Bandenkriminalität:

Die vorgeschlagene Stabsstelle zur Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität soll aufgrund der thematischen Verflechtungen primär zu den weiteren Beteiligten/Behörden (wie z. B. Fachbereich Recht und Vergabestelle (FB 30), Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36), Datenschutzbeauftragte) als Stabsstelle beim Dezernat II verortet werden.

 

Inhaltlich wird die Clan- und Bandenkriminalitätsbekämpfung innerhalb der Stadtverwaltung Leverkusen als interdisziplinäre Projektarbeit vollzogen. Die Stabsstelle im Dezernat II ist zentraler Bestandteil der Projektarbeit und erster Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Clan- und Bandenkriminalitätsbekämpfung in Leverkusen. Weitere interne und externe Beteiligte werden anlassbezogen in die Projektarbeit eingebunden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 246.916,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein