Kenntnisnahme:
1.
Die im
Klimacheck Bauleitplanung aufgeführten Planungsaspekte werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Die
Verwaltung wird daraufhin die Checkliste in den entsprechenden Planverfahren
ausarbeiten und der Politik gebündelt in den entsprechenden Verfahrensschritten
der Bauleitplanung vorlegen. Die Checkliste soll ab dem Datum der Kenntnisnahme
bei allen städtebaulichen Planungen und Bebauungsplänen Anwendung finden. Bei
der Aufhebung von Bebauungsplänen ist keine Anwendung erforderlich.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach Deppe
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Anlass und
Zielstellung:
Angesichts der
Betroffenheit der Stadt Leverkusen von den Auswirkungen des Klimawandels ist
ein integriertes und abgestimmtes Vorgehen zur Koordinierung der nachhaltigen
Stadtentwicklung erforderlich. Neben einer Reaktion auf die sich verschärfenden
Klimaeffekte gewinnen Aspekte einer nachhaltigen Bauweise im Sinne der
Nachhaltigkeitsstrategie bzw. der „sustainable development goals“ zunehmend an
Bedeutung. Als Instrumente wurden dazu in jüngerer Vergangenheit richtungsweisende
klimabezogene Konzepte vom Rat beschlossen, wie etwa das Klimaschutzkonzept
(Vorlage Nr. 2017/1748), das Klimaanpassungskonzept (Vorlage Nr. 2020/3550)
sowie das Konzept Global Nachhaltige Kommune (Vorlage Nr. 2021/0999).
Die Checkliste setzt
an entscheidenden Maßnahmenvorschlägen dieser Konzepte an und bündelt diese
(vgl. Anlage 1), um für die im Wirkungskreis des Dezernats für Planen und Bauen
liegenden Aufgabenbereiche verbindliche Regelungsinhalte zu schaffen. Aufgrund
der Langfristigkeit insbesondere planerischer und baulicher Maßnahmen nimmt die
Bedeutung des Planungsbereichs für eine nachhaltige Stadtentwicklung eine
übergeordnete Rolle ein. Daher sollen im Rahmen der Checkliste begleitend zu
den Planungsphasen beginnend mit der Standortsuche (vgl. Phase 1 in der
Checkliste) bis hin zur Baurechtschaffung (vgl. Phasen 4 und 5 in der
Checkliste) Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung definiert werden.
Konkret sollen
sämtliche Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung frühzeitig in
Planungsprozesse eingebracht werden. Dadurch wird der Weg zu einer frühen und
ergebnisoffenen Variantenbetrachtung als objektivierte
Entscheidungsvorbereitung eröffnet, die angesichts der Komplexität aktueller
Planungsverfahren auch eine Unterstützung für die politischen Gremien bedeutet.
Abschließend bietet die Checkliste Hilfestellung bei der Sicherung der
Planungsaspekte in der Bauleitplanung, der Abwägung im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens und bei der Sicherung planerischer Inhalte durch
städtebauliche Verträge.
Rechtliche
Einordnung:
Mit der Novelle des
Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2011 hat die nachhaltige Stadtentwicklung auch
rechtlich an Stellenwert gewonnen, weshalb Aspekte des Klimaschutzes, der
Klimaanpassung und der nachhaltigen Planung als planerische Grundsätze Einzug
in die Planung erhalten. Unter anderem fordert das BauGB:
-
„eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,
die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt“
als Aufgabe und Grundsatz der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 5 BauGB),
-
die Berücksichtigung der „Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und
biologische Vielfalt“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 (a) BauGB) sowie
-
„Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken,
als auch (…) solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“ in den
ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz (§ 1a Abs. 5 BauGB).
Dieser Auszug
verdeutlicht, weshalb eine sorgfältige Betrachtung der im Rahmen der Checkliste
erarbeiteten Gegenstände in Planverfahren erforderlich ist. Gleichwohl ist zu
betonen, dass es keinen generellen Vorrang der Belange des Klimaschutzes und
der Klimaanpassung per Gesetz gibt.
Einbindung in
Planverfahren:
In insgesamt fünf
Phasen bietet die Checkliste eine Hilfestellung zur Optimierung in Richtung
einer klimasensiblen Stadtentwicklung. Ergänzend sind hier als „Phase 0“ die
durch den Fachbereich Stadtplanung durchgeführten Startergespräche aufgeführt.
Hier werden die allgemeinen Planungsziele, die über die klimabezogenen Aspekte
hinausgehen, benannt und in Form von Projektsteckbriefen festgehalten.
·
Phase
0 - Startergespräche: Planungs- und Orientierungsgrundlage für das
gesamte Planverfahren
·
Phase
1 - Vorbereitende Planung: Identifizierung der örtlichen
Rahmenbedingungen des Baugebietes
·
Phase
2 - Planungsvoraussetzungen: Betrachtung der generellen
Handlungsmöglichkeiten
·
Phase
3 - Städtebaulicher Entwurf: Betrachtung des städtebaulichen Konzepts
unter den Aspekten der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung
·
Phase
4 - Bebauungsplan: Sicherung der Planideen durch Planungsrecht
·
Phase
5 - Vertragliche Regelungen: Ergänzende Aspekte für klimabezogene
Regelungsinhalte
Die Checkliste soll
entsprechend des jeweiligen Planungs- bzw. Verfahrensstands angewandt werden.
Zur Objektivierung des jeweiligen Projekts werden anhand der in der Checkliste
enthaltenen Kriterien jeweils in einem Bewertungssystem Plus- und Minuspunkte eingetragen.
Zusätzlich ist eine verbal-argumentative Erläuterung möglich. Abweichend von
dieser Systematik wird in den Phasen 4 und 5 (Bebauungsplan und vertragliche
Regelungen) eine Auflistung ohne Bewertungskriterien verwendet, da eine
quantitative Aufzählung der Festsetzungen nicht den individuellen
Festsetzungsgegenständen und Planungszielen gerecht werden kann.
Ziel der Checkliste
ist es, einen umfassenden und objektiven Überblick über Aspekte der
nachhaltigen Stadtentwicklung zu geben. Dadurch kann bei Bedarf eine
Optimierung des Konzeptes erreicht werden oder aber bei der Auswahl zwischen
mehreren Planungsvarianten eine Entscheidungshilfe gegeben werden. Eine rein
quantitative Betrachtung mit einer Mindestpunktzahl ist nicht vorgesehen.
Zur Einbindung in
Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, die Ergebnisse der unterschiedlichen
Planungsphasen in das formelle Planverfahren einzubinden, um eine größtmögliche
Transparenz über kontroverse Planungsentscheidungen zu gewährleisten. Es ist zu
betonen, dass die einzelnen Beurteilungsgrundlagen mitunter erst im Laufe des
Verfahrens zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist eine dem
Planungszeitpunkt angemessene Betrachtungstiefe zu wählen, die sich nach der
Dichte der Planungsgrundlage und der Maßstäblichkeit der Planung richtet.
Innerhalb der
Verwaltung sind die Inhalte der jeweiligen Prüfung durch den Fachbereich
Stadtplanung in den Phasen zu dokumentieren. In der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen des Erläuterungsberichts eine
Auseinandersetzung mit den bis dahin erörterten Aspekten der Checkliste
erforderlich (in der Regel Phase 1 und 2). Zur Offenlage sind die Gegenstände
der Phasen 1, 2 und 3 auszuarbeiten und als Anlage zur Verfügung zu stellen.
Dazu wird jeweils eine zusammenfassende Darstellung zur Verfügung gestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |