Betreff
Klimacheck Bauleitplanung
Vorlage
2022/1962
Aktenzeichen
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

1.    Die im Klimacheck Bauleitplanung aufgeführten Planungsaspekte werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird daraufhin die Checkliste in den entsprechenden Planverfahren ausarbeiten und der Politik gebündelt in den entsprechenden Verfahrensschritten der Bauleitplanung vorlegen. Die Checkliste soll ab dem Datum der Kenntnisnahme bei allen städtebaulichen Planungen und Bebauungsplänen Anwendung finden. Bei der Aufhebung von Bebauungsplänen ist keine Anwendung erforderlich.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                 In Vertretung                                      In Vertretung

Adomat                                           Lünenbach                                         Deppe

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Anlass und Zielstellung:

Angesichts der Betroffenheit der Stadt Leverkusen von den Auswirkungen des Klimawandels ist ein integriertes und abgestimmtes Vorgehen zur Koordinierung der nachhaltigen Stadtentwicklung erforderlich. Neben einer Reaktion auf die sich verschärfenden Klimaeffekte gewinnen Aspekte einer nachhaltigen Bauweise im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie bzw. der „sustainable development goals“ zunehmend an Bedeutung. Als Instrumente wurden dazu in jüngerer Vergangenheit richtungsweisende klimabezogene Konzepte vom Rat beschlossen, wie etwa das Klimaschutzkonzept (Vorlage Nr. 2017/1748), das Klimaanpassungskonzept (Vorlage Nr. 2020/3550) sowie das Konzept Global Nachhaltige Kommune (Vorlage Nr. 2021/0999).

 

Die Checkliste setzt an entscheidenden Maßnahmenvorschlägen dieser Konzepte an und bündelt diese (vgl. Anlage 1), um für die im Wirkungskreis des Dezernats für Planen und Bauen liegenden Aufgabenbereiche verbindliche Regelungsinhalte zu schaffen. Aufgrund der Langfristigkeit insbesondere planerischer und baulicher Maßnahmen nimmt die Bedeutung des Planungsbereichs für eine nachhaltige Stadtentwicklung eine übergeordnete Rolle ein. Daher sollen im Rahmen der Checkliste begleitend zu den Planungsphasen beginnend mit der Standortsuche (vgl. Phase 1 in der Checkliste) bis hin zur Baurechtschaffung (vgl. Phasen 4 und 5 in der Checkliste) Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung definiert werden.

 

Konkret sollen sämtliche Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung frühzeitig in Planungsprozesse eingebracht werden. Dadurch wird der Weg zu einer frühen und ergebnisoffenen Variantenbetrachtung als objektivierte Entscheidungsvorbereitung eröffnet, die angesichts der Komplexität aktueller Planungsverfahren auch eine Unterstützung für die politischen Gremien bedeutet. Abschließend bietet die Checkliste Hilfestellung bei der Sicherung der Planungsaspekte in der Bauleitplanung, der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und bei der Sicherung planerischer Inhalte durch städtebauliche Verträge.

 

Rechtliche Einordnung:

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2011 hat die nachhaltige Stadtentwicklung auch rechtlich an Stellenwert gewonnen, weshalb Aspekte des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der nachhaltigen Planung als planerische Grundsätze Einzug in die Planung erhalten. Unter anderem fordert das BauGB:

 

-          „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt“ als Aufgabe und Grundsatz der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 5 BauGB),

-          die Berücksichtigung der „Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 (a) BauGB) sowie

-          „Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch (…) solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“ in den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz (§ 1a Abs. 5 BauGB).

Dieser Auszug verdeutlicht, weshalb eine sorgfältige Betrachtung der im Rahmen der Checkliste erarbeiteten Gegenstände in Planverfahren erforderlich ist. Gleichwohl ist zu betonen, dass es keinen generellen Vorrang der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung per Gesetz gibt.

 

Einbindung in Planverfahren:

In insgesamt fünf Phasen bietet die Checkliste eine Hilfestellung zur Optimierung in Richtung einer klimasensiblen Stadtentwicklung. Ergänzend sind hier als „Phase 0“ die durch den Fachbereich Stadtplanung durchgeführten Startergespräche aufgeführt. Hier werden die allgemeinen Planungsziele, die über die klimabezogenen Aspekte hinausgehen, benannt und in Form von Projektsteckbriefen festgehalten.

 

·         Phase 0 - Startergespräche: Planungs- und Orientierungsgrundlage für das gesamte Planverfahren

·         Phase 1 - Vorbereitende Planung: Identifizierung der örtlichen Rahmenbedingungen des Baugebietes

·         Phase 2 - Planungsvoraussetzungen: Betrachtung der generellen Handlungsmöglichkeiten

·         Phase 3 - Städtebaulicher Entwurf: Betrachtung des städtebaulichen Konzepts unter den Aspekten der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

·         Phase 4 - Bebauungsplan: Sicherung der Planideen durch Planungsrecht

·         Phase 5 - Vertragliche Regelungen: Ergänzende Aspekte für klimabezogene Regelungsinhalte

Die Checkliste soll entsprechend des jeweiligen Planungs- bzw. Verfahrensstands angewandt werden. Zur Objektivierung des jeweiligen Projekts werden anhand der in der Checkliste enthaltenen Kriterien jeweils in einem Bewertungssystem Plus- und Minuspunkte eingetragen. Zusätzlich ist eine verbal-argumentative Erläuterung möglich. Abweichend von dieser Systematik wird in den Phasen 4 und 5 (Bebauungsplan und vertragliche Regelungen) eine Auflistung ohne Bewertungskriterien verwendet, da eine quantitative Aufzählung der Festsetzungen nicht den individuellen Festsetzungsgegenständen und Planungszielen gerecht werden kann.

 

Ziel der Checkliste ist es, einen umfassenden und objektiven Überblick über Aspekte der nachhaltigen Stadtentwicklung zu geben. Dadurch kann bei Bedarf eine Optimierung des Konzeptes erreicht werden oder aber bei der Auswahl zwischen mehreren Planungsvarianten eine Entscheidungshilfe gegeben werden. Eine rein quantitative Betrachtung mit einer Mindestpunktzahl ist nicht vorgesehen.

 

Zur Einbindung in Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, die Ergebnisse der unterschiedlichen Planungsphasen in das formelle Planverfahren einzubinden, um eine größtmögliche Transparenz über kontroverse Planungsentscheidungen zu gewährleisten. Es ist zu betonen, dass die einzelnen Beurteilungsgrundlagen mitunter erst im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist eine dem Planungszeitpunkt angemessene Betrachtungstiefe zu wählen, die sich nach der Dichte der Planungsgrundlage und der Maßstäblichkeit der Planung richtet.

 

Innerhalb der Verwaltung sind die Inhalte der jeweiligen Prüfung durch den Fachbereich Stadtplanung in den Phasen zu dokumentieren. In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen des Erläuterungsberichts eine Auseinandersetzung mit den bis dahin erörterten Aspekten der Checkliste erforderlich (in der Regel Phase 1 und 2). Zur Offenlage sind die Gegenstände der Phasen 1, 2 und 3 auszuarbeiten und als Anlage zur Verfügung zu stellen. Dazu wird jeweils eine zusammenfassende Darstellung zur Verfügung gestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein