Beschlussentwurf:
1. Die KulturStadtLev bietet für den Zeitraum der Spielzeiten 2023/2024 sowie 2024/2025 die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte testweise kostenfrei für Schulen und Kindergärten an.
2. Für den Besuch der Vorstellungen organisieren die Schulen und Kindertagesstätten ihre Anreise selbst. Die Kosten hierfür werden nach vorheriger Vorlage, Prüfung und Genehmigung eines offiziellen Angebots von der KulturStadtLev erstattet.
3. Die KulturStadtLev wird beauftragt, das Projekt kooperativ umzusetzen, ergebnisoffen und belastbar zu evaluieren und im Hinblick auf eine Verlängerung ggfs. nachzubearbeiten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Lünenbach Molitor Adomat
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Kindergärten und Schulen sind die aktivsten und größten Multiplikatoren, um Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Kulturprogramm, in diesem Fall am Theater- und Konzertprogramm, zu ermöglichen. Die KulturStadtLev FORUM bietet in jeder Saison ca. 20 Kinder-/Jugendtheatervorstellungen und zwei bis drei Kinderkonzerte für Kindergärten/Schulen an. In der Vergangenheit wurde jedoch aus den Schulen und Kindergärten gespiegelt, dass selbst der niedrige Eintrittspreis von 5 Euro für Vormittagsvorstellungen in manchen Fällen ein Problem darstellt. Diese Situation wird sich vermutlich angesichts aktueller Krisen noch verschärfen.
Um die kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche, vor allem nach der Pandemie und in einer krisenreichen Zeit, zu verbessern und Schulen sowie Kindertagesstätten, die bislang das Kinder- und Jugendtheater sowie die Kinderkonzerte nicht genutzt haben oder nutzen konnten, den Besuch der Veranstaltungen zu ermöglichen, beabsichtigt der Teilbetrieb FORUM in der Spielzeit 2023/2024 und 2024/2025 testweise die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte (vormittags, sowohl im Großen Saal als auch im Studio oder anderen kleineren Spielorten) kostenfrei anzubieten.
Die KulturStadtLev würde damit einen Beitrag zur Umsetzung des im Kulturgesetzbuch NRW verankerten Auftrags der kulturellen Institutionen als zentrale Bildungseinrichtungen leisten, die in Zusammenarbeit mit Schulen und mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für alle zugängliche Angebote kultureller Bildung ermöglichen und dazu beizutragen sollen, gleichwertige Lebensverhältnisse im Land und in den Gemeinden herzustellen und nach innen und außen sichtbar zu machen. Zudem könnten mit dem Projekt auch die landespolitischen kulturellen Ansätze des Zukunftsvertrages für Nordrhein-Westfalen, der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2022, aufgegriffen werden, in dem es heißt:
„Wir stärken die kulturelle Bildung und Teilhabe an allen Schulformen. Angebote in Kooperation mit (regionalen) Kulturinstitutionen, der freien Szene, dem musisch künstlerisch-ästhetischen Bereich und der Erinnerungskultur sollen ausgebaut und gefördert werden. … Wir werden Modellprojekte wie ein „Kulturticket NRW“ oder vor Ort den freien Eintritt für Schulklassen unterstützen ...“.
Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung ist vorgesehen, dass die Schulen und Kindertagesstätten weiterhin Karten für die Vorstellungen im Kartenbüro bestellen, um das Platzkontingent nachzuvollziehen und eine Überbelegung der Veranstaltungsstätte zu vermeiden. Für die teilnehmenden Schulen und Kindertagesstätten erstattet die KulturStadtLev auf Antrag die Beförderungskosten nach Vorlage eines Angebots für die Anreise mit einem Busunternehmen. Die Schulen und Kindertagesstätten organisieren hierbei ihre Anreise selbst. Diese Regelung soll die bisherige Praxis der Buchung von Bussen durch die KulturStadtLev ersetzen. Die Transferkosten wurden von der KulturStadtLev auch zuvor für die in Rede stehenden Vorstellungen übernommen.
Der Gesamt-Aufwand für die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte von ca. 48.000 Euro bliebe bestehen. Ebenso würde, wie in den vergangenen Jahren, eine Förderung in Höhe von ca. 13.000 Euro beim Kultursekretariat NRW Gütersloh beantragt. Erlöse aus Kartenverkäufen in Höhe von ca. 15.000 Euro entfielen hingegen, bzw. müssten als Mindereinnahmen verbucht werden. Um das Projekt auf seine Wirksamkeit sowie im Hinblick auf eine Verlängerung und etwaige erforderliche Anpassungen zu überprüfen, soll die KulturStadtLev mit einer ergebnisoffen und belastbaren Evaluation in den Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 beauftragt werden.
Gemäß Gemeindeordnung NRW obliegt die Entscheidungsbefugnis über die hier dargestellte Veränderung der Entgelte der KulturStadtLev dem Rat der Stadt Leverkusen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Mindererträge von ca. 15.000 € pro Spielzeit
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |