Betreff
Kostenfreie Vormittagsvorstellungen von Kinder- und Jugendtheater sowie Kinderkonzerten der KulturStadtLev für Schulen und Kindertagesstätten ab der Spielzeit 2023/2024
Vorlage
2022/1971
Aktenzeichen
416-cls
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die KulturStadtLev bietet für den Zeitraum der Spielzeiten 2023/2024 sowie 2024/2025 die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte testweise kostenfrei für Schulen und Kindergärten an.

 

2. Für den Besuch der Vorstellungen organisieren die Schulen und Kindertagesstätten ihre Anreise selbst. Die Kosten hierfür werden nach vorheriger Vorlage, Prüfung und Genehmigung eines offiziellen Angebots von der KulturStadtLev erstattet.

 

3. Die KulturStadtLev wird beauftragt, das Projekt kooperativ umzusetzen, ergebnisoffen und belastbar zu evaluieren und im Hinblick auf eine Verlängerung ggfs. nachzubearbeiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                             In Vertretung                        In Vertretung

Lünenbach                                Molitor                                   Adomat

(in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Kindergärten und Schulen sind die aktivsten und größten Multiplikatoren, um Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Kulturprogramm, in diesem Fall am Theater- und Konzertprogramm, zu ermöglichen. Die KulturStadtLev FORUM bietet in jeder Saison ca. 20 Kinder-/Jugendtheatervorstellungen und zwei bis drei Kinderkonzerte für Kindergärten/Schulen an. In der Vergangenheit wurde jedoch aus den Schulen und Kindergärten gespiegelt, dass selbst der niedrige Eintrittspreis von 5 Euro für Vormittagsvorstellungen in manchen Fällen ein Problem darstellt. Diese Situation wird sich vermutlich angesichts aktueller Krisen noch verschärfen.

 

Um die kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche, vor allem nach der Pandemie und in einer krisenreichen Zeit, zu verbessern und Schulen sowie Kindertagesstätten, die bislang das Kinder- und Jugendtheater sowie die Kinderkonzerte nicht genutzt haben oder nutzen konnten, den Besuch der Veranstaltungen zu ermöglichen, beabsichtigt der Teilbetrieb FORUM in der Spielzeit 2023/2024 und 2024/2025 testweise die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte (vormittags, sowohl im Großen Saal als auch im Studio oder anderen kleineren Spielorten) kostenfrei anzubieten.

 

Die KulturStadtLev würde damit einen Beitrag zur Umsetzung des im Kulturgesetzbuch NRW verankerten Auftrags der kulturellen Institutionen als zentrale Bildungseinrichtungen leisten, die in Zusammenarbeit mit Schulen und mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für alle zugängliche Angebote kultureller Bildung ermöglichen und dazu beizutragen sollen, gleichwertige Lebensverhältnisse im Land und in den Gemeinden herzustellen und nach innen und außen sichtbar zu machen. Zudem könnten mit dem Projekt auch die landespolitischen kulturellen Ansätze des Zukunftsvertrages für Nordrhein-Westfalen, der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2022, aufgegriffen werden, in dem es heißt:

 

„Wir stärken die kulturelle Bildung und Teilhabe an allen Schulformen. Angebote in Kooperation mit (regionalen) Kulturinstitutionen, der freien Szene, dem musisch künstlerisch-ästhetischen Bereich und der Erinnerungskultur sollen ausgebaut und gefördert werden. … Wir werden Modellprojekte wie ein „Kulturticket NRW“ oder vor Ort den freien Eintritt für Schulklassen unterstützen ...“.

 

Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung ist vorgesehen, dass die Schulen und Kindertagesstätten weiterhin Karten für die Vorstellungen im Kartenbüro bestellen, um das Platzkontingent nachzuvollziehen und eine Überbelegung der Veranstaltungsstätte zu vermeiden. Für die teilnehmenden Schulen und Kindertagesstätten erstattet die KulturStadtLev auf Antrag die Beförderungskosten nach Vorlage eines Angebots für die Anreise mit einem Busunternehmen. Die Schulen und Kindertagesstätten organisieren hierbei ihre Anreise selbst. Diese Regelung soll die bisherige Praxis der Buchung von Bussen durch die KulturStadtLev ersetzen. Die Transferkosten wurden von der KulturStadtLev auch zuvor für die in Rede stehenden Vorstellungen übernommen.

 

Der Gesamt-Aufwand für die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte von ca. 48.000 Euro bliebe bestehen. Ebenso würde, wie in den vergangenen Jahren, eine Förderung in Höhe von ca. 13.000 Euro beim Kultursekretariat NRW Gütersloh beantragt. Erlöse aus Kartenverkäufen in Höhe von ca. 15.000 Euro entfielen hingegen, bzw. müssten als Mindereinnahmen verbucht werden. Um das Projekt auf seine Wirksamkeit sowie im Hinblick auf eine Verlängerung und etwaige erforderliche Anpassungen zu überprüfen, soll die KulturStadtLev mit einer ergebnisoffen und belastbaren Evaluation in den Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 beauftragt werden.

 

Gemäß Gemeindeordnung NRW obliegt die Entscheidungsbefugnis über die hier dargestellte Veränderung der Entgelte der KulturStadtLev dem Rat der Stadt Leverkusen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Mindererträge von ca. 15.000 € pro Spielzeit

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein