Betreff
Fortschreibung öffentliches Fahrradverleihsystem für Leverkusen
Vorlage
2022/1815
Aktenzeichen
03-sy/me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Fortführung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Leverkusen.

2.    Auf der Grundlage dieser Vorlage wird die wupsi GmbH mit der Ausschreibung und weiteren Umsetzung des Fahrradverleihsystems mit einer erneuten Laufzeit von fünf Jahren beauftragt.

3.    Für die investiven Kosten des Fahrradverleihsystems werden der wupsi GmbH innerhalb des Haushaltes 2024 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

4.    Für die jährlichen Betriebskosten werden ab 2024 für die Laufzeit Mittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt.

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Lünenbach                                                  Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hatte in seiner Sitzung am 18.12.2017 mit der Vorlage „Öffentliches Fahrradverleihsystem für Leverkusen“ (ÖFVS), Vorlage Nr. 2017/1806, den Startschuss für das Fahrradverleihsystem wupsiRad gegeben und die wupsi GmbH mit der Umsetzung beauftragt. Nach Ausschreibung und Vergabe konnte das Fahrradverleihsystem wupsiRad am 22.03.2019 an den Start gehen. Der aktuelle Vertrag mit der Firma Nextbike hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet im März 2024. Im Zuge der erforderlichen erneuten Ausschreibung über den März 2024 hinaus soll das Angebot auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen weiterentwickelt werden, sodass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.

 

Gestartet mit einer Fahrradflotte von 300 konventionellen Rädern an 40 virtuellen Stationen wurde die Flotte im Herbst 2020 um 30 Pedelecs und drei feste Verleihstationen in den Stadtzentren sowie 20 weitere virtuelle Stationen erweitert. Mittlerweile sind die Räder auch an der ersten Mobilstation auf Leverkusener Stadtgebiet an der Torstraße vorzufinden, wo sie ebenfalls eine weitere feste Verleihstation erhalten haben. Durch die Verdichtung im Stationsnetz konnte eine deutliche Steigerung von Nutzenden verzeichnet werden.

 

Von Beginn an (22.03.2019) bis 30.09.2022 haben sich über 14.000 Kundinnen und Kunden registriert. Die wupsiRäder wurden seit dem Systemstart bis Ende September 2022 über 170.000-mal ausgeliehen. Die folgende Abbildung zeigt, dass in 2022 in jedem Monat mehr Räder ausgeliehen wurden, als in den entsprechenden Monaten der Vorjahre.

 

Quelle: Eigene Darstellung wupsi

 
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Quelle: Eigene Darstellung wupsi

 

Der Anteil der Ausleihe von E-Bikes beträgt 20 %; je Tag und Rad wurden die Smartbikes im Zeitraum 01.09.2021 bis 20.09.2022 insgesamt 0,5-mal und die E-Bikes 1,2-mal ausgeliehen.

 

Seit dem Systemstart haben sich die Ausleihzahlen trotz Pandemieeinbruch weiter gesteigert.

Quelle: Eigene Darstellung wupsi

 

Quelle: Eigene Darstellung wupsi

 
 

 


Der Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister Nextbike läuft im März 2024 aus, sodass die wupsi GmbH im ersten Quartal 2023 bereits in die Ausgestaltung der Ausschreibung für eine neue Fahrradverleihflotte einsteigen muss, um einen reibungslosen Übergang gewährleisten zu können.

 

Quelle: Ergebnisse Kundenbefragung wupsi

 
Um die Kundenwünsche bei der Neukonzeption der wupsiRad-Flotte berücksichtigen zu können, hat die wupsi GmbH eine Befragung der Kundinnen und Kunden durchgeführt. Diese zeigte sehr deutlich, dass die Nutzenden sehr zufrieden mit dem Angebot vom wupsiRad sind. Knapp 50 % der Befragten nutzen das Fahrradverleihsystem der wupsi GmbH mehrmals wöchentlich. Das Nutzungsverhalten ist dabei so heterogen wie die Zielgruppe. Die Befragten nutzen das Fahrradverleihsystem sowohl als Zu- oder Abbringer zum ÖPNV als

auch für gesamte Wegeketten,

beispielsweise im Freizeitverkehr.

 

Bei der Frage nach der Priorität einzelner Kriterien ist auffällig, dass den Kundinnen und Kunden sowohl die Anzahl an Rädern als auch die Anzahl an Stationen und die Flexibilität in der Nutzung und der Abstellmöglichkeit besonders wichtig sind.


Diese Kriterien wurden bei der Neukonzeption der wupsiRad-Flotte ebenfalls berücksichtigt.

Quelle: Ergebnisse Kundenbefragung wupsi

 
 


Quelle: Ergebnisse Kundenbefragung wupsi

 
 



Quelle: Ergebnisse Kundenbefragung wupsi

 

 


Neuausrichtung der Flotte:

Die neue Flotte für das Fahrradverleihsystem soll basierend auf den Ergebnissen der Kundenbefragung folgenden Umfang erhalten:

 

·      350 konventionelle Räder,

·      50 Pedelecs (Wechselakkusystem),

·      10 Lastenräder, zzgl. zehn virtuelle Stationen,

·      100 virtuelle Stationen.

 

Die Vergünstigung für VRS-Kunden soll ebenfalls bestehen bleiben. Zusätzlich soll das Lastenradverleihsystem künftig vom gleichen Dienstleistenden betrieben werden, wie das Fahrradverleihsystem. Daher sollen die Angebote integriert ausgeschrieben werden. Die Kundinnen und Kunden erhalten damit künftig die Möglichkeit, alle Leihradsysteme über eine App buchen zu können.

 

Kostenkalkulation und Finanzierung:

Die konsumtiven Kosten für die aktuelle Flotte des Fahrradverleihsystems belaufen sich auf ca. 300.000 € pro Jahr. Die Kosten für die neue Flotte mit einer Erhöhung der Fahrrad-Flotte und einer einkalkulierten Kostensteigerung aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage würden wie folgt liegen:

 

Investive Kosten (2024) für Systemaufbau: ca. 250.000 €.

Konsumtive Kosten des laufenden Betriebes pro Jahr ab 2024: ca. 600.000 €.


Übereinstimmung mit den Maßnahmenfeldern des Mobilitätskonzeptes 2030+:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Rahmen der Vorlage zum Mobilitätskonzept 2030+ einen mittleren Finanzierungspfad beschlossen, der Maßnahmenfelder einzelner Handlungsfelder in unterschiedlichen Prioritäten zuweist. Das in dieser Vorlage behandelte Maßnahmenfeld ist dem Bereich „Radverkehr“ zugeordnet und ist in den Steckbriefen des Mobilitätskonzepts 2030+ unter dem Punkten „2.7 weiterer Ausbau des Fahrradverleihsystems (Priorität: hoch)“ näher beschrieben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 093101 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 600.000 € (ab 2024)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 3100 Finanzposition/en: 781700

Auszahlungen für die Maßnahme: 250.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: 600.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Bei einer positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 13.02.2023 zu dieser Vorlage ist der Entwurf des Haushalts 2023, der ebenfalls in der Sitzung am 13.02.2023 eingebracht wird, entsprechend anzupassen. Dies erfolgt über die bekannte Veränderungsliste, die im Rahmen der Haushaltsberatungen alle Veränderungen bis zur geplanten Beschlussfassung über den Haushalt 2023 ff. durch den Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 30.03.2023 beinhalten wird. Die Aufwandserhöhung um 200.000 € ab dem Jahr 2024 ff. würde somit Bestandteil der Veränderungsliste. Ebenso die Anpassung der investiven Mittel im Jahr 2024 von bisher 10.000 € auf einmalig 250.000 €.

 

Darüber hinaus kann die Umsetzung der Maßnahmen erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023 erfolgen, da es sich um rein freiwillige Maßnahmen handelt.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein