Betreff
Umbau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums zum Ganztagsgymnasium
- Planungs- und Baubeschluss
Vorlage
1032/2012
Aktenzeichen
651-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Entwurfsplanung zum Umbau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums zur Ganztagsschule wird zugestimmt.

 

2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 2.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

                                                 

3. Zur Finanzierung stehen aus den Mitteln des Finanzplans auf der Finanzposition 65000170011026 Mittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung.

 

4. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

5. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

gezeichnet:

Häusler                                                                       Adomat 

(gleichzeitig i. V.

des Oberbürgermeisters)                           

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Landesprogramms „Ganztagsoffensive für die SEK I“ hatte sich die Schulkonferenz des Werner-Heisenberg-Gymnasiums im August 2008 für die Einführung der pädagogischen Übermittagsbetreuung entschieden.

 

Mit Beschluss vom 18.03.2009 änderte die Schulkonferenz des Werner-Heisenberg-Gymnasiums ihre Entscheidung und sprach sich für die Einführung des gebundenen Ganztages ab dem Einschulungsjahrgang 2010/2011 aus.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.06.09 der Umwandlung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums (Sek. I) in ein gebundenes Ganztagsgymnasium ab dem 01.08.2010 zugestimmt.

 

Eine Einführung des gebundenen Ganztags ab dem 01.08.2010 konnte im Hinblick auf die Haushaltslage nicht realisiert werden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 17.01.11 der Einführung des Ganztagsbetriebs ab dem 01.08.2011 am Werner-Heisenberg-Gymnasium zugestimmt.

 

Maßnahmen

 

Für die Realisierung des gebundenen Ganztages soll im Werner-Heisenberg-Gymnasium eine Mensa, bestehend aus Verteilerküche, Spülküche, Personal-WC, Umkleide, Essensausgabe, Lager, Essensbereich, und ein sich angliedernder Freizeitbereich geschaffen werden.

Insgesamt wird eine Fläche von ca. 870 qm Nutzfläche umgebaut und saniert.

 

Es ist geplant, die dafür vorgesehenen Bestandsräumlichkeiten komplett zu entkernen, d. h. die abgehängten Decken, Bodenbeläge und technischen Anlagen bzw. Ausrüstungen werden entfernt, teilweise werden auch vorhandene Wände abgebrochen.

Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird auch die gesamte Haustechnik, die Elektro- und Sanitärausstattung und die Heizungsverteilung erneuert sowie der Brandschutz ertüchtigt.

 

Ein für die Lüftung notwendiger Technikraum wird in dem angrenzenden WC-Trakt untergebracht. Die entfallende WC-Anlage wird mit in dem gegenüberliegenden WC-Trakt integriert.

 

Aus baufachlichen Gründen wird vorgeschlagen, die Erneuerung der Fenster, Fassaden und Dächer in diesem Bereich in einem Zuge durchzuführen.

 

 

Bauzeiten

Nach Erteilung des Planungs- und Baubeschlusses erfolgt die Erstellung des Bauantrages. Da der Umbau im laufenden Betrieb erfolgt, wird angestrebt, Teile der Baumaßnahme bereits in den Sommerferien 2012 durchzuführen, um den Schulbetrieb nicht mehr als nötig zu stören.

Der eigentliche Baubeginn erfolgt im Sommer/Herbst 2012.

Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2 Bauabschnitten zu realisieren. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für Sommer 2013 vorgesehen.

 

 

Sonstiges

 

Für die Anlieferung der Lebensmittel und Getränke wird eine Zufahrt an die Mensa geschaffen mit einer kleinen angrenzenden Terrassenfläche.

 

Die Planung ist mit der Schulleitung abgestimmt. Die Stellungnahme der Schule gemäß § 76 Schulgesetz wird bis zur Sitzung des Schulausschusses nachgereicht.

 

Die in der Anlage aufgeführten Planunterlagen mit weiteren Einzelheiten liegen in den Fraktionsgeschäftsstellen als verbindlicher Bestandteil der Vorlage zur Einsichtnahme aus.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.1032/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  

Lothar Lindberg, Gebäudewirtschaft, 6538

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 65000170011026 Kostenstelle 783100

bisher bereitgestellt 600.000 €, in 2013 570.000 €

in 2012 bereitgestellt 700.000 €, in 2013 130.000 € bei Kostenstelle 7826000

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Die im Rahmen der Baumaßnahme geleisteten Zahlungen für Bauleistungen sind gemäß Mitteilung der Anlagenbuchhaltung als nachträgliche Herstellungskosten zu bewerten. Sie werden deswegen über die verbleibende Restnutzungsdauer von ca. 33,5 Jahren (ab Sommer 2013) als nachträgliche Herstellungskosten abgeschrieben. Bei erwarteten Baukosten von 1.791.000 € ergibt sich daraus eine Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibungen um rd. 53.465 € pro Jahr.

Die Aufwendungen für die Einrichtung in Höhe von 209.000 € werden im Durchschnitt über 7 Jahre abgeschrieben, so dass sich kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von rd. 29.860 € pro Jahr ergeben.

 

Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen kalkulatorischen Kosten somit auf              rd. 83.325 € pro Jahr.

 

Eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt im Rahmen der Anlagenrechnung nicht, so dass hierfür keine Kosten zu berücksichtigen sind.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Auf Grund der langen Entscheidungsfindung verzögerte sich die Planung, so dass die erste Planung modifiziert werden musste. Damit trotzdem nach den Sommerferien 2012 mit der Umbaumaßnahme begonnen werden kann, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus dringend erforderlich.