Beschlussentwurf:

 

1. Der vom Kath. Kirchengemeindeverband Leverkusen Südost geplante Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Straße 4, wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die            12 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.

 

b) Übernahme der vom Land NRW nicht geförderten Ausbaukosten in Höhe von 144.000 €.

 

2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im investiven Haushalt 2012 wie folgt:

 

Maßnahmen-Nr. 51000605021014

Einzahlung (Finanzposition 681100):    216.000 €

Auszahlung (Finanzposition 781800):   384.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat         

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Mit Schreiben vom 21.12.10 hat der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. den Antrag des Kirchengemeindeverbandes Leverkusen Südost auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2011 nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Str. 4 übersandt, mit vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von 428.000 € zur Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren insgesamt 216.000 € als Zuwendung gewährt werden. (Anlagen 1-5)

 

Mit Schreiben vom 28.01.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband Leverkusen-Südost u. a. für die hier angesprochene Tageseinrichtung für Kinder die Übernahme des 10%igen Trägeranteils im Rahmen der Landesförderung durch die Stadt Leverkusen beantragt.

 

Angesichts der weit fortgeschrittenen Zeit sowie der bereits vorliegenden anderweitigen Anträge auf Landesförderung für 2011 hat die Verwaltung die trägerseitig für 2011 beantragte Landesförderung als nur bedingt umsetzbar angesehen und von daher mit der Veränderungsliste zum Etat 2011 für die Förderung des Umbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Str. 4 zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei der Maßnahmen-Nr. 51000605021014 als Einzahlung 2012 216.000 € und als Auszahlung 2012 240.000 € eingebracht, für die Weiterleitung der Landesförderung von 90 % für die Schaffung von 12 neuen u3-Betreuungsplätzen bei Ansatz des Förderhöchstbetrages und Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen. Der Rat hat mit dem Beschluss zum Etat 2011 eine entsprechende Veranschlagung vorgenommen.

 

Im Rahmen der baufachlichen Prüfung des vorliegenden Investitionsförderungsantrages des Kath. Kirchengemeindeverbandes Leverkusen Südost durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, der einer entsprechenden Antragsstellung durch die Stadt Leverkusen beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) vorausgehen muss, haben sich u. a. Probleme beim Brandschutz/Entfluchten ergeben. Ein abschließendes Konzept eines Brandschutzsachverständigen musste erst noch fertig gestellt werden. Eine Antragsstellung beim LVR war von daher zunächst nicht möglich.

 

In einer Erörterung am 17.03.11 haben Vertreter des Erzbischöflichen Generalvikariates in Köln aufgezeigt, dass u. a. für die Ausbaumaßnahme der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Str. 4 eine umfassendere Förderung durch die Stadt Leverkusen angestrebt wird.

 

Mit Schreiben vom 04.04.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband Leverkusen Südost eine zusätzliche Förderung in Höhe von 144.000 € durch die Stadt Leverkusen beantragt (Anlage 6). Die Finanzierung der Maßnahme setzt sich danach wie folgt zusammen:

 

Gesamtkosten                                                                                               428.000 €

Landeszuwendung (90%ige Höchstförderung)                                         216.000 €

Förderung Stadt Leverkusen (Übernahme Trägeranteil und

Sonstiger Zuschuss)                                                                         168.000 €

Eigenmittel des Trägers                                                                                 44.000 €.                 

 

Über die bisherige Veranschlagung im Etat 2012 hinaus, ist bei der Maßnahmen-Nr. 51000605021014 zur entsprechenden Umsetzung im Rahmen der Etataufstellung 2012 der Betrag von 144.000 € zusätzlich aus Auszahlung zu veranschlagen.

 

Der Ausbau der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer ist Bestandteil der aktuellen u3-Ausbauüberlegungen, die perspektivisch am 01.08.13 zu einer Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ausbauquote von 27 % Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren führen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1039/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch Freie Träger. Investition im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

51000605021014

Veranschlagung bisher in 2012:

Einzahlung:    216.000 €

Auszahlung:   240.000 €

Veranschlagung neu in 2012:

Einzahlung:    216.000 €

Auszahlung:   384.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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