Betreff
Veranstaltungen im Stadtgebiet im 2. Halbjahr 2011
Vorlage
1022/2011/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschlussentwurf der Vorlage 1022/2011 wird wie folgt ergänzt.

 

Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren

Konzertreihe New Noise 2011

6 Konzerte mit 10 Bands                                                                             977,00 €         B

Juli bis Dezember 2011

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Zur Jurysitzung am 7. April 2011 wurde der Projektantrag „Konzertreihe New Noise“, der per Email am 9. März 2011 und somit fristgerecht eingegangen war, versehentlich nicht mitbehandelt. Es wird nun vorgeschlagen, die Restmittel aus 2011 von 977,00 Euro für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Mit der Jury wurde dieses Vorgehen abgestimmt.

 

Das Projekt wird wie folgt beurteilt: Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird in Höhe der Restmittel entsprochen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1022/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Frau Spiegel, Leiterin KSL-Kulturbüro, 406 4170

 

Zuschüsse für kulturelle Projekte im 2. Halbjahr 2011 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konto 200100– „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ im Wirtschaftplan KSL:

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Ausgabe von 23.050,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, einmalige Zuschussgewährung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Im Zuge der Beratungen zu den neuen Kulturförderrichtlinien wurde beschlossen, den Ansatz für die Förderung kultureller Projekte im Wirtschaftjahr 2010 nicht auszugeben, sondern per Rückstellung nach 2011 zu übertragen.