Betreff
Ausbauplanung der Stichstraße im Gelände der ehem. Fa. Martin + Merkel - Bergische Landstraße
Vorlage
1077/2011
Aktenzeichen
660-Fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Planung zum Ausbau der Stichstraße im ehem. Gelände der Fa. Martin und Merkel wird – vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 164/III „Bergische Landstraße - ehem. Martin + Merkel“ - zugestimmt.

2.      Der Planung zur Errichtung einer begrünten Mittelinsel in der Bergischen Landstraße im Einmündungsbereich zur geplanten Stichstraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Im Juli – Turnus 2011 ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 164/III „Bergische Landstraße - ehem. Martin + Merkel“ zu fassen. Zeitgleich dazu soll der Planungsbeschluss zum Ausbau der im B-Plan vorgesehenen Stichstraße erfolgen.

Dem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches und architektonisches Konzept, welches durch einen Investor entwickelt und mit der Stadtverwaltung abgestimmt worden ist, zu Grunde. Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für die Errichtung einer Erschließungsstraße innerhalb des Wohngebietes.

Der Investor ist zugleich Erschließungsträger. Die Realisierung der geplanten Stichstraße soll über einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

 

 

Bauliche Beschreibung – Stichstraße (Beschlusspunkt 1)

 

Der geplante öffentliche Straßenzug ist ca. 135 m lang, verläuft zunächst über eine Strecke von 50 m in südliche Richtung und setzt sich in südöstlicher Richtung fort, bevor er mit einer nach Nordosten ausgerichteten Wendeanlage als Sackgasse endet. Die Erschließung der östlich davon gelegenen Bebauung erfolgt über einen ca. 20 m langen privaten Stichweg, der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird. Über diese

Fläche werden drei Baufenster erschlossen, die im Bebauungsplan als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger gesichert werden. Nach Süden hin erfolgt der Ansatz einer späteren fußläufigen Erschließung zur Odenthaler Straße über eine Treppenanlage. Da die Fortsetzung dieser Wegeverbindung zeitlich nicht zu bestimmen ist, ist vorgesehen, den Bau der Treppenanlage zunächst zurück zu stellen. Die Kostendeckung erfolgt auch hierfür durch den Erschließungsträger.

 

Auf Grund der sehr bewegten Topografie und der kanaltechnischen Belange sind für den Straßenbau nach Südosten hin deutliche Aufschüttungen erforderlich.

 

Die geplante Erschließungsstraße wird als Mischverkehrsfläche bzw. als Wohnstraße mit verkehrsberuhigtem Charakter geplant. Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße von der Bergischen Landstraße aus ist zunächst eine  Verkehrsfläche im Trennprofil mit einer Fahrbahn in Asphaltbauweise vorgesehen, die sich dann im weiteren Verlauf zu einer niveaugleichen Mischfläche, hergestellt in Betonsteinpflaster, entwickelt. Damit wird den Erfordernissen der Sicherheit und des Verkehrsablaufs im Einmündungsbereich und dem Aufenthaltscharakter im weiteren Verlauf Rechnung getragen. Die Wendeanlage ist so dimensioniert, dass die Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge gegeben ist.

Die Dimensionierung des verkehrsberuhigten Bereiches ermöglicht mit 8,50 m Gesamtquerschnittsbreite neben der Fahrtrasse für Begegnungsverkehr die Anlegung von öffentlichen Stellplätzen und von 4 Straßenbäumen, die im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt sind.

Die Entwässerung der Straßenoberfläche erfolgt über ein 30 cm breites Rinnensystem mit Sinkkästen.

Die Ausleuchtung der Straße wird über insgesamt 4 Lichtstandorte sichergestellt.

 

 

Entwässerungseinrichtungen

 

Die Beschlussvorlage über die Herstellung der Entwässerungseinrichtung als Trennsystem wird in der Sitzung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR am 12.07.2011 beraten.

 

Zur Erläuterung der Technischen Details wird auf die den Fraktionen vorliegenden Entwurfspläne verwiesen.

 

 

Mittelinsel im Einmündungsbereich (Beschlusspunkt 2)

 

Da der westlich gelegene Einmündungsbereich der Stichstraße zur Bergischen Landstraße gegenüber der Gezelin-Grundschule liegt und damit im Verlauf des offiziellen Schulweges, wird angestrebt - wie im Plan dargestellt - den Einmündungsbereich an der Bergischen Landstraße im Rahmen des Erschließungsvertrages umzugestalten.

In besonderer Weise soll auf die neu entstehende Einmündung und den gegenüberliegenden Grundschulbereich aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig soll das bestehende Tempo-30-Gebot untermauert werden.

 

Die begrünte Mittelinsel mit 3 Baumstandorten entsteht als Ergänzung zwischen den beiden schon bestehenden Inseln in einer Länge von ca. 27,00 m und einer Breite von 2,00 m. Der verbleibende Fahrbahnquerschnitt der Bergischen Landstraße wird unter Berücksichtigung langsam fahrender Radfahrer in Richtung Nord-Osten mit 4,00 m, in Richtung Süd-Westen mit 3,25 m Fahrbahnbreite angesetzt. Hier wird der markierte Schutzstreifen unterbrochen.

 

 

Haushaltstechnische Belange - Erschließungsvertrag

 

Die Kosten für die Herstellung der Stichstraße betragen gemäß Kostenschätzung 390.000 €. Die Kosten für die Herstellung der Mittelinsel betragen gemäß Kostenschätzung 25.000 €.

 

Sowohl die Kosten für die Herstellung der Stichstraße als auch für die Mittelinsel auf der Bergischen Landstraße gehen zu Lasten des Erschließungsträgers. Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschlossen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1077/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau einer Stichstraße im ehemaligen Gelände der Fa. Martin und Merkel

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausbau erfolgt durch einen Erschließungsvertrag, so dass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine