Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Wiederbestellung des Geschäftsführers der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)
Vorlage
2023/2008
Aktenzeichen
020-01-05-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

 

Herrn Thomas Schorn mit Wirkung zum 01.05.2023 für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der JSL zu bestellen und mit ihm entsprechende Anstellungsbedingungen auszuhandeln. Das vorsitzende Mitglied der Gesellschafterversammlung der JSL wird beauftragt, mit Herrn Thomas Schorn einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Thomas Schorn, wurde in der Ratssitzung vom 26.02.2018 mit Wirkung zum 01.05.2018 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 30.04.2023 zum Geschäftsführer der JSL bestellt. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Herrn Thomas Schorn, schlägt die Verwaltung vor, ihn mit Wirkung vom 01.05.2023 für die Dauer von fünf Jahren erneut zum Geschäftsführer der JSL zu bestellen und mit ihm einen neuen Anstellungsvertrag abzuschließen.

 

Nach § 12 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrags der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die Festlegung der Anstellungsbedingungen. Die von der Stadt Leverkusen entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung bedürfen hierfür gem. § 8 des Gesellschaftsvertrags einer Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW.

 

Der Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung geschlossen. Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafterinnen und Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrags ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein