Betreff
4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen"
- Beschluss über die Stellungnahmen der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2023/2012
Aktenzeichen
612-4_Änd_LP_02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.     Die Eigentümer*innen und die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW beteiligt. Über die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 3 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Stellungnahmen der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange

01:           Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde,

02:           Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,

03:           Feuerwehr Leverkusen,

04:           Fachbereich Tiefbau,

05:           Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),

06:           Energieversorgung Leverkusen (EVL),

07:           PLEdoc GmbH,

08:           Wupperverband.

 

2.    Die Stellungnahme der Öffentlichkeit (Anlage 4 der Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird gemäß § 7 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW (früher Landschaftsgesetz – LG) i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25.11.2016 und am 01.01.2018, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV. NRW. S. 560), in Kraft getreten am 18.05.2021, Gesetz vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 139), in Kraft getreten am 19.02.2022, (Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und b sowie Nummer 4) und am 19.08.2022 (Nummer 3 Buchstabe d und e), in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15.04.2022, Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26.04.2022 (Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft), als Satzung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                           In Vertretung                                         In Vertretung

Richrath                                       Deppe                                                    Lünenbach

Begründung:

 

Planungsanlass:

Durch die 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ soll die Grundlage für die Durchführung der Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ geschaffen werden.

 

Ziel, Zweck und Inhalt der 4. Änderung des Landschaftsplans:

Die Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ wird seit vielen Jahren im Bereich der Kastanienallee durchgeführt. Die Durchführung der „Bierbörse“ kann entsprechend der aktuellen Rechtslage nicht durch Befreiungen nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) genehmigt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, ist die 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ notwendig.

 

Planungsrechtlicher Status:

Der Bereich der Kastanienallee in Opladen liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier das Entwicklungsziel 6 „Erhaltung von geomorphologisch prägenden Landschaftsteilen und ihre Hervorhebung sowie ökologische Aufwertung durch Anreicherung mit gliedernden und belebenden Elementen“ darstellt sowie das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-3 „Unteres Tal der Wupper“ und das Naturdenkmal 2.3-3 „Kastanienallee“ festsetzt.

 

Entsprechend der Bestimmungen des Landschaftsplans ist es u. a. verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder bestehende bauliche Anlagen zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen. Ferner ist es verboten, Buden, Verkaufsstände, Verkaufswagen oder Warenautomaten aufzustellen, mit Kraftfahrzeugen außerhalb der Fahrwege, Park- oder Stellplätze und Hofräume zu fahren und diese dort abzustellen bzw. Naturdenkmale zu beeinträchtigen oder zu beschädigen. Um die Genehmigungsfähigkeit für die Durchführung der Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ herzustellen, ist die 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ notwendig.

 

Verfahren:

Gegenstand der 4. Änderung ist die Einfügung einer Ausnahmeklausel mit Genehmigungsvorbehalt zur LSG-Festsetzung 2.2-3 „Unteres Tal der Wupper“ und zur ND-Festsetzung 2.3-3 „Kastanienallee“, mit dem Ziel, die Durchführung der Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ unter Beachtung der notwendigen Vorgaben des Landschaftsschutzes zu ermöglichen. Die Ausnahmeklausel mit Genehmigungsvorbehalt umfasst lediglich die der Durchführung der Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ dienenden Tätigkeiten und Arbeiten. Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Verbote zu LSG.

 

Da die Grundzüge der Planung des Landschaftsplans nicht berührt werden, wird die 4. Änderung des Landschaftsplans in der Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des Landschaftsplans nach § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW durchgeführt. Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die Aufstellung und die Beteiligung der Eigentümer*innen und die Beteiligung der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die 4. Änderung des Landschaftsplans wurde dem Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 08.11.2022 vorgestellt.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2022 wurde die Beteiligung der Eigentümer*innen und die Beteiligung der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Fristende der Beteiligung war der 20.01.2023. Stellungnahmen sind eingegangen von:

 

01:           Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde,

02:           Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,

03:           Feuerwehr Leverkusen,

04:           Fachbereich Tiefbau,

05:           Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),

06:           Energieversorung Leverkusen (EVL),

07:           PLEdoc GmbH,

08:           Wupperverband.

 

Vonseiten der NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt) ist keine Stellungnahme eingegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen haben überwiegend die Änderung befürwortet, in einer Beteiligung wurde auf die Notwendigkeit der verkehrstechnischen Beteiligung verwiesen, in drei Stellungnahmen wurde auf die in Genehmigungsverfahren zu beachtenden Leitungen verwiesen, in zwei anderen Stellungnahmen wurde auf die in den Genehmigungsverfahren zu beachtenden Hochwasseraspekte abgehoben. Da vonseiten der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange kein Widerspruch zur Änderung eingegangen ist, bedarf die 4. Änderung des Landschaftsplans laut § 20 Abs. 2 Satz 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) nicht der Anzeige bei der höheren Naturschutzbehörde nach § 18 LNatschG.

 

Vonseiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Entsprechend der Bestimmung des § 20 Abs. 2 Satz 1 LNatschG bedarf es nicht der Verfahren nach §§ 15 bis 17 LNatschG (§ 15 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 16 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, § 17 Öffentliche Auslegung). Die Stellungnahme der Öffentlichkeit ist daher in diesem Verfahren nicht beachtlich, wird aus Gründen der Transparenz im Rahmen dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Weiteres Vorgehen:

Die 4. Änderung des Landschaftsplans tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die 4. Änderung des Landschaftsplans in Kraft. Zuständig für das Verfahren der 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ ist der Fachbereich Stadtplanung, während der Fachbereich Umwelt die Federführung im Hinblick auf inhaltliche Fragestellungen und Schwerpunkte hat.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein