- Beschluss über die Stellungnahmen der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Eigentümer*innen und die von der Änderung
betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
NRW beteiligt. Über die während der Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 3 der
Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Stellungnahmen
der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen
Träger öffentlicher Belange
01: Fachbereich
Umwelt - Untere Wasserbehörde,
02: Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,
03: Feuerwehr
Leverkusen,
04: Fachbereich
Tiefbau,
05: Technische
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),
06: Energieversorgung
Leverkusen (EVL),
07: PLEdoc GmbH,
08: Wupperverband.
2.
Die Stellungnahme
der Öffentlichkeit (Anlage 4 der Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.
3. Die 4. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird gemäß § 7
Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW (früher Landschaftsgesetz – LG) i. d. F. d. B.
vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25.11.2016 und am
01.01.2018, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.
NRW. S. 560), in Kraft getreten am 18.05.2021, Gesetz vom 01.02.2022 (GV. NRW.
S. 139), in Kraft getreten am 19.02.2022, (Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und b sowie
Nummer 4) und am 19.08.2022 (Nummer 3 Buchstabe d und e), in Verbindung mit der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15.04.2022, Artikel 1
des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26.04.2022
(Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft), als Satzung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Durch die 4. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ soll die Grundlage für die Durchführung der Traditionsveranstaltung
„Bierbörse“ geschaffen werden.
Ziel, Zweck und Inhalt der 4. Änderung
des Landschaftsplans:
Die Traditionsveranstaltung
„Bierbörse“ wird seit vielen Jahren im Bereich der Kastanienallee durchgeführt.
Die Durchführung der „Bierbörse“ kann entsprechend der aktuellen Rechtslage
nicht durch Befreiungen nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) genehmigt
werden. Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, ist die 4. Änderung
des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ notwendig.
Planungsrechtlicher Status:
Der Bereich der Kastanienallee in
Opladen liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB)
und innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1987 rechtskräftigen
Landschaftsplans, der hier das Entwicklungsziel 6 „Erhaltung von
geomorphologisch prägenden Landschaftsteilen und ihre Hervorhebung sowie ökologische
Aufwertung durch Anreicherung mit
gliedernden und belebenden Elementen“
darstellt sowie das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-3 „Unteres Tal der Wupper“
und das Naturdenkmal 2.3-3 „Kastanienallee“ festsetzt.
Entsprechend der Bestimmungen des Landschaftsplans
ist es u. a. verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder bestehende bauliche
Anlagen zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner
Genehmigung oder Anzeige bedürfen. Ferner ist es verboten, Buden,
Verkaufsstände, Verkaufswagen oder Warenautomaten aufzustellen, mit
Kraftfahrzeugen außerhalb der Fahrwege, Park- oder Stellplätze und Hofräume zu
fahren und diese dort abzustellen bzw. Naturdenkmale zu beeinträchtigen oder zu
beschädigen. Um die Genehmigungsfähigkeit für die Durchführung der
Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ herzustellen, ist die 4. Änderung
des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ notwendig.
Verfahren:
Gegenstand der 4. Änderung ist die
Einfügung einer Ausnahmeklausel mit Genehmigungsvorbehalt zur LSG-Festsetzung 2.2-3
„Unteres Tal der Wupper“ und zur ND-Festsetzung 2.3-3 „Kastanienallee“, mit dem
Ziel, die Durchführung der Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ unter Beachtung
der notwendigen Vorgaben des Landschaftsschutzes zu ermöglichen. Die Ausnahmeklausel
mit Genehmigungsvorbehalt umfasst lediglich die der Durchführung der
Traditionsveranstaltung „Bierbörse“ dienenden Tätigkeiten und Arbeiten. Im
Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Verbote zu LSG.
Da die Grundzüge der Planung des
Landschaftsplans nicht berührt werden, wird die 4. Änderung des
Landschaftsplans in der Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des
Landschaftsplans nach § 20 Abs. 2
LNatSchG NRW durchgeführt. Der Rat der
Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die Aufstellung und die Beteiligung
der Eigentümer*innen und die Beteiligung der von der Änderung betroffenen
Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die 4. Änderung des Landschaftsplans
wurde dem Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 08.11.2022 vorgestellt.
Mit Schreiben vom 13.12.2022
wurde die Beteiligung der Eigentümer*innen und die Beteiligung der von der
Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Fristende der
Beteiligung war der 20.01.2023. Stellungnahmen sind eingegangen von:
01: Fachbereich
Umwelt - Untere Wasserbehörde,
02: Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,
03: Feuerwehr
Leverkusen,
04: Fachbereich
Tiefbau,
05: Technische
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),
06: Energieversorung
Leverkusen (EVL),
07: PLEdoc GmbH,
08: Wupperverband.
Vonseiten der NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt) ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen haben überwiegend die Änderung
befürwortet, in einer Beteiligung wurde auf die Notwendigkeit der
verkehrstechnischen Beteiligung verwiesen, in drei Stellungnahmen wurde auf die
in Genehmigungsverfahren zu beachtenden Leitungen verwiesen, in zwei anderen
Stellungnahmen wurde auf die in den Genehmigungsverfahren zu beachtenden
Hochwasseraspekte abgehoben. Da vonseiten der Eigentümer*innen und der von der
Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange kein Widerspruch zur Änderung
eingegangen ist, bedarf die 4. Änderung des Landschaftsplans laut § 20 Abs. 2
Satz 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) nicht der Anzeige bei der höheren Naturschutzbehörde nach § 18 LNatschG.
Vonseiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Entsprechend der Bestimmung des § 20 Abs. 2 Satz 1 LNatschG bedarf es nicht der Verfahren nach §§ 15 bis 17 LNatschG (§ 15 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 16 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, § 17 Öffentliche Auslegung). Die Stellungnahme der Öffentlichkeit ist daher in diesem Verfahren nicht beachtlich, wird aus Gründen der Transparenz im Rahmen dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben.
Weiteres Vorgehen:
Die 4. Änderung des
Landschaftsplans tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über
die 4. Änderung des Landschaftsplans in Kraft. Zuständig
für das Verfahren der 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee
Opladen“ ist der Fachbereich Stadtplanung, während
der Fachbereich Umwelt die Federführung im Hinblick auf inhaltliche Fragestellungen
und Schwerpunkte hat.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |