Betreff
Jugendkunstgruppen - Änderung der Honorarordnung
Vorlage
2023/2023
Aktenzeichen
415-40-09-fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Honorarordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Molitor                                               Adomat

 

Begründung:

 

Änderung Satz 1 und 2 der Honorarordnung:

Alt:      Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 45 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 32 €.

 

Neu:   Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 48 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 34 €.

 

Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen (JKG) wurden zuletzt in den Jahren 2018 und 2022 erhöht. Eine weitere Erhöhung in diesem Jahr ist als außerordentliche Erhöhung zu verstehen, mit der mehrere Ziele verfolgt werden. Den Kursleitungen soll ein Ausgleich für die hohe Inflation gewährt werden. Diese wirkt sich bei den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern nicht nur auf die Lebenshaltungskosten aus, sondern auch auf die Beschaffung ihrer notwendigen Arbeitsmittel.

 

Des Weiteren hat der Deutsche Städtetag mit Schreiben vom 07.12.2022 auf die von der Kultur-Ministerkonferenz eingerichtete „Kommission für faire Vergütung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“ hingewiesen, die auf eine Verbesserung der Einkommenssituation im Kulturbereich hinarbeitet und eine Honorarempfehlung in den Ländern etablieren möchte. Ein angemessener Honorarsatz wurde noch nicht festgelegt, aber in allen Landes- und Bundesförderprogrammen, an denen die Jugendkunstgruppen teilnehmen, können für Fachkräfte rund 50 € für 60 Minuten Unterricht abgerechnet werden. Daher ist zu erwarten, dass die Honorarempfehlung sich in dieser Größenordnung bewegen wird. Eine schrittweise Annäherung ist schon jetzt zu empfehlen.

 

Zudem wird die Angleichung der Honorare in den KSL-Bildungseinrichtungen angestrebt. Hier liegt das durchschnittliche Honorar für Kursleitungen der JKG noch unter dem der Dozentinnen und Dozenten an der Musikschule und der Volkshochschule (VHS). Auch um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Anpassung der Honorare erforderlich.

 

Die Erhöhung der Honorare macht sich mit einer Anhebung des Ansatzes im Wirtschaftsplan 2024 von derzeit 75.000 € auf 80.000 € nur moderat bemerkbar. Im aktuellen Haushaltsjahr 2023 begrenzt sich die Mehrbelastung auf 3.800 €. Da private Haushalte weiterhin finanziell besonders belastet sind, wird auf eine Erhöhung der Kursentgelte zur Finanzierung der Honorarerhöhung bewusst verzichtet. Eine Stärkung der Einnahmeseite wird hingegen durch die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes und des Bundes angestrebt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 3.800,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: 5.000,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein