Beschlussentwurf:
Die Honorarordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Änderung Satz 1 und 2 der Honorarordnung:
Alt: Das Honorar für die durchgeführte
Doppelstunde (90 Min.) beträgt 45 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 32 €.
Neu: Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde
(90 Min.) beträgt 48 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 34 €.
Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen (JKG) wurden zuletzt in den Jahren 2018 und 2022 erhöht. Eine weitere Erhöhung in diesem Jahr ist als außerordentliche Erhöhung zu verstehen, mit der mehrere Ziele verfolgt werden. Den Kursleitungen soll ein Ausgleich für die hohe Inflation gewährt werden. Diese wirkt sich bei den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern nicht nur auf die Lebenshaltungskosten aus, sondern auch auf die Beschaffung ihrer notwendigen Arbeitsmittel.
Des Weiteren hat der Deutsche Städtetag mit Schreiben vom 07.12.2022 auf die von der Kultur-Ministerkonferenz eingerichtete „Kommission für faire Vergütung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“ hingewiesen, die auf eine Verbesserung der Einkommenssituation im Kulturbereich hinarbeitet und eine Honorarempfehlung in den Ländern etablieren möchte. Ein angemessener Honorarsatz wurde noch nicht festgelegt, aber in allen Landes- und Bundesförderprogrammen, an denen die Jugendkunstgruppen teilnehmen, können für Fachkräfte rund 50 € für 60 Minuten Unterricht abgerechnet werden. Daher ist zu erwarten, dass die Honorarempfehlung sich in dieser Größenordnung bewegen wird. Eine schrittweise Annäherung ist schon jetzt zu empfehlen.
Zudem wird die Angleichung der Honorare in den KSL-Bildungseinrichtungen angestrebt. Hier liegt das durchschnittliche Honorar für Kursleitungen der JKG noch unter dem der Dozentinnen und Dozenten an der Musikschule und der Volkshochschule (VHS). Auch um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Anpassung der Honorare erforderlich.
Die Erhöhung der Honorare macht sich mit einer Anhebung des Ansatzes im Wirtschaftsplan 2024 von derzeit 75.000 € auf 80.000 € nur moderat bemerkbar. Im aktuellen Haushaltsjahr 2023 begrenzt sich die Mehrbelastung auf 3.800 €. Da private Haushalte weiterhin finanziell besonders belastet sind, wird auf eine Erhöhung der Kursentgelte zur Finanzierung der Honorarerhöhung bewusst verzichtet. Eine Stärkung der Einnahmeseite wird hingegen durch die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes und des Bundes angestrebt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: 3.800,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand: 5.000,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |