Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan 2023 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KSL wird in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:
a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 4.751.100 €,
Aufwendungen: 19.971.950 €,
Zinsen und Steuern: 19.950 €,
Auflösung Sonderposten: -35.100 €,
Ergebnis vor Zuschuss Kernverwaltung: -15.205.700 €.
b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 1.548.000 €,
Ausgaben: 1.548.000 €.
c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2023 wird auf 12.000.000 € festgelegt.
f) Die Betriebsleitung der KSL wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 1.548.000 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.
2. Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 11.460.500 € aus der Kernverwaltung an die KSL wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand der KSL um 3.745.200 €.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadtLev (KSL) verselbstständigt. Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.
Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfs (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).
Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KSL werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen - nicht kostendeckenden - Preisen angeboten. Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwendungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.
Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszuschusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten, durch Ausschöpfung von Leistungspotenzialen, Intensivierung von Programmangeboten sowie bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.
Hinweis: Der Wirtschaftsprüfer der KSL wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.03.2023 über die Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2021 informieren.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschaftsplan 2023 KulturStadtLev
Ja –
investiv
Wirtschaftsplan 2023 KulturStadtLev
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |