Beschlussentwurf:
1. Bis einschließlich 2025 werden für den Bereich Schulsozialarbeit mindestens 25 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen. Hiervon sollen fünf zusätzliche Vollzeitstellen in 2023 im Vorgriff auf die Stellenplanvorlage 2024 besetzt und jeweils mindestens zehn zusätzliche Vollzeitstellen in den Jahren 2024 und 2025 eingerichtet werden.
2. Der Einsatz der im Jahr 2023 einzustellenden zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erfolgt an den Berufskollegs (Geschwister-Scholl Berufskolleg, Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung) sowie an den Förderschulen (Pestalozzischule, Schule an der Wupper, Hugo-Kükelhaus-Schule).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zur Schulsozialarbeit an Schulen in Leverkusen zu überarbeiten.
4. Die in 2022 durchgeführte Bedarfsanalyse zur Schulsozialarbeit ist fortzuschreiben und die Verteilung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an den Leverkusener Schulen ab 2024 zu evaluieren.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Die Verwaltung wurde durch den Beschluss des Rates vom 12.12.2022 (Antrag Nr. 2022/1857) beauftragt, bis zu den Haushaltsplanberatungen den von den Schulen gemeldeten Bedarf auszuwerten und im Rahmen einer Vorlage für jede Schule die Anzahl an zusätzlich benötigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern zu benennen und in eine prioritätsbasierte Reihenfolge zu fassen. Daneben hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2022 beschlossen, in einem gemeinsamen Termin mit den jugend-, schul- und finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern sowie der Verwaltung einen Stufenplan zur Verteilung der zusätzlich benötigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu entwickeln. Dieser Termin hat am 12.01.2023 stattgefunden.
Derzeit gibt es 23,5 Vollzeitstellen im Bereich der Schulsozialarbeit, die auf die Leverkusener Schulen aufgeteilt sind. Zur Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs an Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern hat der Fachbereich Kinder und Jugend mit den Schulleitungen Kontakt aufgenommen. Diese Bedarfsanalyse hat ergeben, dass schon heute die doppelte Anzahl an Vollzeitstellen erforderlich ist, um den gestiegenen Anforderungen an die Schulsozialarbeit gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund der vorrangig durch die Pandemie entstanden Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Schüler*innen jeden Alters, den damit verbundenen psychosozialen Zusatzbelastungen der Schüler*innen und der gestiegenen Anzahl an Familien mit Multiproblemlagen wird der personelle Bedarf im Bereich Schulsozialarbeit weiter ansteigen. Der konkrete aktuelle Bedarf kann der Anlage entnommen werden.
Im Rahmen des o.g. Gesprächs mit der Politik wurde sich darauf verständigt, mindestens 25 zusätzliche Stellen im Bereich Schulsozialarbeit zu schaffen. Eine sofortige Einrichtung und Besetzung der zusätzlich benötigten Vollzeitstellen ist sowohl aus finanziellen Gesichtspunkten als auch aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wurde ein Stufenplan entwickelt der eine schrittweise Einrichtung der Stellen bis einschließlich 2025 vorsieht. Konkret sollen in 2023 fünf und in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mindestens zehn zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden.
Die im Jahr 2023 einzustellenden zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden an den Berufskollegs (Geschwister-Scholl Berufskolleg, Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung) sowie an den Förderschulen (Pestalozzischule, Schule an der Wupper, Hugo-Kükelhaus-Schule) eingesetzt. Diese Schulen sind entweder mit der Beschulung einer besonders großen Anzahl Schüler*innen oder einer besonders betreuungsintensiven Schülerschaft beauftragt. Weiter ist hier das besonders breite Spektrum der pädagogischen Anforderung (Schüler*innen in Schulabschluss und Ausbildung, Schüler*innen von der ersten bis zur Abschlussklasse) und dem jeweils damit verbundenen Anspruch an schulische Erfolge verbunden. An den hier genannten Schulformen kam es unter der Pandemie vermehrt zu gefährdenden Situationen bei den Schüler*innen. Hierbei reicht das Spektrum der Gefährdungsmeldungen über einen Anstieg des Schulabsentismus (Gefahr des Abbruchs ohne Abschluss), über gestiegenen Drogenkonsum, bis hin zu Gefahr für Leib und Leben der Schüler*innen. Schulsozialarbeit soll hier präventiv wirken. Die Besetzung der fünf zusätzlichen Stellen Schulsozialarbeit soll im 4. Quartal 2023 überplanmäßig im Vorgriff auf die Stellenplanvorlage 2024 erfolgen.
Mit den in den Jahren 2024 und 2025 einzustellenden zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sollen zunächst die Gymnasien und die von der Flutkatastrophe betroffenen Schulen ausgestattet werden. Die Zuteilung an die übrigen Schulen erfolgt anhand des Schulsozialindex.
Das Konzept der Schulsozialarbeit soll gemäß der aktuellen Sachlage, den Bedarfen der Schüler*innen sowie des Sozialraums Schule überarbeitet und angepasst werden.
Die Bedarfsanalyse und die Priorisierung der Schulen zur Verteilung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist lediglich eine Momentaufnahme. Um hier angemessen auf Veränderung reagieren zu können, wird die Verwaltung die 2022 durchgeführten Bedarfsanalyse fortschreiben und die Reihenfolge der Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern evaluieren. Die Politik wird hierzu entsprechend informiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 78.750 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Für 15 Schulsozialarbeiter*innen (5 aus
2023, mind. 10 in 2024)
Personal-/Sachaufwand: ca. 945.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Bei einer positiven Beschlussfassung ist
durch den FB Personal und Organisation der Personalaufwand anzupassen. Der
erhöhte Personalaufwand führt zu einer Belastung der Ergebnisplanung 2023 ff.
und ist vor dem gesamtstädtischen Ziel, weiterhin einen anzeigepflichtigen bzw.
genehmigungsfähigen Haushalt 2023 aufzustellen, zu kompensieren.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Für die Erstellung der Vorlage waren noch interne Abstimmungen abzuwarten. Um eine Beschlussfassung im März-Turnus (Haushaltsplanberatungen) zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht, damit entsprechende Bearbeitungsschritte zeitnah erfolgen können.