Betreff
Neufassung des öffentlichen Betrauungsaktes für das Gesamtunternehmen Klinikum Leverkusen
Vorlage
2023/2053
Aktenzeichen
020-01-06-08-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt betraut das Gesamtunternehmen Klinikum Leverkusen - bestehend aus der Klinikum Leverkusen gGmbH, der Klinikum Leverkusen Service GmbH, der MVZ Leverkusen gGmbH, der MVZ Leverkusen GmbH sowie der Physio-Centrum MediLEV GmbH - durch den als Anlage 1 der Vorlage beigefügten öffentlichen Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Diese Betrauung ersetzt den bisherigen Betrauungsakt der Stadt Leverkusen vom 17.02.2014.

 

Der Betrauungsakt wird auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet. Er kann jedoch bereits vor Ablauf dieser Zeit jederzeit durch gesonderten Beschluss des Rates beendet werden.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen sowie formale Änderungen vorzunehmen, die den materiellen Inhalt nicht berühren.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Molitor

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt für die Dauer von zehn Jahren im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge betraut; die Betrauung endet zum 16.02.2024. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 dieses Betrauungsaktes ist die Entscheidung der Stadt Leverkusen über eine erneute Betrauung des Klinikums spätestens sechs Monate vor Ablauf der zehn Jahre zu treffen.

 

Die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat den als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt ausgearbeitet und an die aktuellen rechtlichen Bedingungen angepasst. Im Wesentlichen wurden die Regelungen in § 4 (Berechnung der Ausgleichsleistungen) und § 6 (Vermeidung von Überkompensationen) konkretisiert. Um die Änderungen zu verdeutlichen, sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse der aktuelle und der überarbeitete Betrauungsakt gegenübergestellt.

 

Wie der bisherige Betrauungsakt dient im Rahmen der Daseinsvorsorge auch dieser insbesondere dazu, der Klinikum Leverkusen gGmbH und der Klinikum Leverkusen Service GmbH für zukünftige Darlehensaufnahmen - sei es im Rahmen der Prolongation von Altdarlehen oder aber für die Aufnahme neuer Investitionskredite - günstige Zinskonditionen durch städtische Bürgschaften zu verschaffen. Darauf basierend wurden seitens der Stadt im Laufe der Jahre 2014 bis 2022 bislang 16 von der Kommunalaufsicht genehmigte Bürgschaften zugunsten des Klinikums übernommen, die zu erheblichen Zinseinsparungen führen.

 

Im Nachgang zu der Ratsentscheidung zum aktuell bestehenden Betrauungsakt (Vorlage Nr. 2598/2014) kam die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass der Betrauungsakt keiner kommunalaufsichtlichen Prüfung unterliegt und damit auch nicht nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Somit entfällt ein Anzeigeverfahren gem. §115 (GO NRW).

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte der Verwaltung die überarbeitete Fassung des Betrauungsaktes erst kurzfristig zur Verfügung stellen. Somit konnte die Vorlage erst jetzt erstellt werden und wird erst zum Nachtragstermin eingereicht.