Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt betraut das
Gesamtunternehmen Klinikum Leverkusen - bestehend aus der Klinikum Leverkusen
gGmbH, der Klinikum Leverkusen Service GmbH, der MVZ Leverkusen gGmbH, der MVZ
Leverkusen GmbH sowie der Physio-Centrum MediLEV GmbH - durch den als Anlage 1 der
Vorlage beigefügten öffentlichen Betrauungsakt mit den dort beschriebenen
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Diese
Betrauung ersetzt den bisherigen Betrauungsakt der Stadt Leverkusen vom 17.02.2014.
Der Betrauungsakt wird auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet. Er kann jedoch bereits vor Ablauf dieser Zeit jederzeit durch gesonderten Beschluss des Rates beendet werden.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen sowie formale Änderungen vorzunehmen, die den materiellen Inhalt nicht berühren.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt für die Dauer von zehn Jahren im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge betraut; die Betrauung endet zum 16.02.2024. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 dieses Betrauungsaktes ist die Entscheidung der Stadt Leverkusen über eine erneute Betrauung des Klinikums spätestens sechs Monate vor Ablauf der zehn Jahre zu treffen.
Die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat den als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt ausgearbeitet und an die aktuellen rechtlichen Bedingungen angepasst. Im Wesentlichen wurden die Regelungen in § 4 (Berechnung der Ausgleichsleistungen) und § 6 (Vermeidung von Überkompensationen) konkretisiert. Um die Änderungen zu verdeutlichen, sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse der aktuelle und der überarbeitete Betrauungsakt gegenübergestellt.
Wie der bisherige Betrauungsakt dient im Rahmen der Daseinsvorsorge auch dieser insbesondere dazu, der Klinikum Leverkusen gGmbH und der Klinikum Leverkusen Service GmbH für zukünftige Darlehensaufnahmen - sei es im Rahmen der Prolongation von Altdarlehen oder aber für die Aufnahme neuer Investitionskredite - günstige Zinskonditionen durch städtische Bürgschaften zu verschaffen. Darauf basierend wurden seitens der Stadt im Laufe der Jahre 2014 bis 2022 bislang 16 von der Kommunalaufsicht genehmigte Bürgschaften zugunsten des Klinikums übernommen, die zu erheblichen Zinseinsparungen führen.
Im Nachgang zu der Ratsentscheidung zum aktuell bestehenden Betrauungsakt (Vorlage Nr. 2598/2014) kam die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass der Betrauungsakt keiner kommunalaufsichtlichen Prüfung unterliegt und damit auch nicht nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Somit entfällt ein Anzeigeverfahren gem. §115 (GO NRW).
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte der Verwaltung die überarbeitete Fassung des Betrauungsaktes erst kurzfristig zur Verfügung stellen. Somit konnte die Vorlage erst jetzt erstellt werden und wird erst zum Nachtragstermin eingereicht.