Betreff
Aufgabe des Kombibetriebes im Freizeitbad CaLevornia und Einführung einer Entgeltordnung für das "Freibad am CaLevornia"
Vorlage
2023/2062
Aktenzeichen
sr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Aufgabe des Kombi-betriebes im Freizeitbad CaLevornia.

 

2.    Die Einführung der als Anlage zur Vorlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                            Molitor                                               Adomat

Begründung:

 

Zu 1.:

Das Freizeitbad CaLevornia mit der angegliederten Park-Sauna wurde bis 2019 als ein reines Kombibad mit einem separaten Saunabereich betrieben. Besucherinnen und Besucher konnten in den Sommermonaten von Mai bis Ende August den Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia ohne Mehrkosten mitnutzen. Bis einschl. 2019 war ein reiner Freibadbesuch nicht möglich. Aufgrund der Pandemie in den letzten Jahren wurde das Freibad unter Beachtung der jeweils gültigen CoronaSchVO getrennt von der Schwimmlandschaft betrieben, um eine betriebsbezogene Kontaktdatennachverfolgung und Einhaltung der Mindestabstände gewährleisten zu können, um die pandemiebedingten negativen finanziellen Auswirkungen der Bäderschließung zu mildern und um den Bürgerinnen und Bürgern ein Schwimmangebot zu machen.

 

Nach interner Auswertung der Zielgruppen war feststellbar, dass sich das Freibad vorrangig in Richtung der Besuchergruppe „Familien mit (kleineren) Kindern“ entwickelt hat. Die Erfahrungen in den Pandemiejahren waren auch durch das Online-Ticket durchweg positiv. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels wurde intern die Möglichkeit geprüft, ob ein Kombibetrieb in den Sommermonaten uneingeschränkt gesichert wäre - insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Sommer 2022 das Freibad am CaLevornia aufgrund von fehlenden Fachkräften nicht geöffnet werden konnte.

 

Um einen Kombibetrieb sicherstellen zu können, ist eine gewisse Personalstärke und Personaleinsatzplanung erforderlich. Für einen Kombibetrieb ist die ständige Anwesenheit von mindestens ein bis zwei Rettungskräften an den Becken des Freibades notwendig, je nach Auslastung des Freibades.

 

Der SPL hat bereits vor der Corona-Pandemie von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) ein Gutachten erstellen lassen, in dem die Aufsichtsszenarien in Abhängigkeit der Anzahl der Besuchenden für die Schwimmlandschaft des Freizeitbades CaLevornia und den Freibadbetrieb festgelegt wurden. Im Schwach- und Normalbetrieb wird für die Beckennutzung der Schlüssel 0,5n angewandt, sodass davon ausgegangen wird, dass nicht mehr als die Hälfte der anwesenden Gäste die Becken gleichzeitig nutzen. Im Spitzenlastbetrieb wird von einer Beckennutzung über 0,5n bis 1,0n ausgegangen. Es dürfen hierbei gleichzeitig nicht mehr als 490 Gäste in der Schwimmlandschaft (mit Freibad bis zu 1.074 Gäste) anwesend sein. Dies bedeutet, dass mindestens 13 VZÄ pro Tag eingesetzt werden müssen.

 

Bei schlechterem Wetter sind in der Vergangenheit vor allem die Bereiche der Rutsche, des Kleinkindbeckens und der beiden Außenbecken aktiv sowohl von Besucherinnen und Besucher der Schwimmlandschaft als auch des Freibades genutzt worden. Diese Bereiche liegen laut Gutachten in der Verantwortung einer Aufsichtskraft. Bei erhöhtem Besucheraufkommen ist dies von einer Aufsichtskraft nicht zu leisten.

 

Darüber hinaus könnten die Gäste aus dem Freibadbereich bei einem Starkregenereignis oder Gewitter in die Schwimmhalle strömen. Eine Lenkung und Steuerung im Hinblick auf die zulässige maximale Gästezahl wäre somit nicht möglich, sodass unter Umständen zu wenige Aufsichtskräfte eingesetzt wären. Damit könnte die Sicherheit der Badegäste nicht in vollem Umfang sichergestellt werden. Bei einem Badeunfall würde dann die Frage des Organisationsverschuldens gestellt werden.

 

Bei Trennung der beiden Bereiche (Schwimmlandschaft und Freibad) könnte das Personal zielgerichteter eingesetzt werden, auch vor dem Hintergrund, dass bei sehr schlechtem Wetter unter Umständen das Freibad geschlossen bleiben könnte. Bei einem Kombibetrieb müsste dennoch eine Aufsichtskraft im Freibadbereich eingesetzt werden, da Besucherinnen und Besucher die Freibadbecken nutzen könnten. Folglich beabsichtigt der Sportpark Leverkusen (SPL) den Kombibetrieb komplett aufzugeben und den Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucherinnen und Besucher während der Freibadsaison, die in der Regel von Mitte Mai bis Ende August eines Jahres stattfindet, zu öffnen.

 

Neben den immer weiter steigenden Preisen in allen Segmenten des öffentlichen Lebens würde durch einen reinen Freibadbetrieb auch am Standort neben dem Freizeitbad CaLevornia die Möglichkeit geschaffen werden, Familien und Kindern einen reinen Freibadbesuch zu einem günstigeren Preis zu ermöglichen. Die Gäste, die sich für einen Besuch des Freizeitbades und damit für die Schwimmlandschaft entscheiden, haben dennoch die Möglichkeit, die Ganzjahresaußenbecken sowie die Sonnenterrassen zu nutzen, da diese Bereiche zur Schwimmlandschaft und nicht zum Freibadbereich gehören. Diese Trennung wird bereits seit 2020 erfolgreich praktiziert.

 

Zu 2.:

Da die Entgeltordnung des Freizeitbad CaLevornia auf den Kombibetrieb ausgerichtet ist, ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des Freibades zu erlassen. Es ist vorgesehen, sich an den Eintrittspreisen der für das Freibad Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu orientieren. Demnach zahlen Erwachsene ab 18 Jahren für eine Tageskarte 5 € und Kinder von 4 bis 17 Jahren, Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis (bis 21 Jahren) und Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahren) 3,50 €. Kinder bis einschließlich drei Jahren können das Freibad kostenlos besuchen.

 

Für die Zugangsregelung zum Freibad wird ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem - wie auch in den letzten Jahren - genutzt. Ein Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem erworben werden. Der Ein- und Auslass erfolgt bei schönem Wetter und an den Wochenenden über den alten Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark; je nach Personalstärke ggf. auch über den Kassenbereich des Freizeitbades. Hier ist ein direkter Zugang zum Freibad gesichert. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sich durch das Online-Ticketing eine geordnete Ein- und Auslasssituation bewährt hat.

 

Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“-Passes, einer Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein