Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Aufgabe des Kombi-betriebes im Freizeitbad CaLevornia.
2. Die Einführung der als Anlage zur Vorlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Zu 1.:
Das Freizeitbad CaLevornia mit der
angegliederten Park-Sauna wurde bis 2019 als ein reines Kombibad mit einem
separaten Saunabereich betrieben. Besucherinnen und Besucher konnten in den
Sommermonaten von Mai bis Ende August den Außenbereich des Freizeitbad
CaLevornia ohne Mehrkosten mitnutzen. Bis einschl. 2019 war ein reiner
Freibadbesuch nicht möglich. Aufgrund der Pandemie in den letzten Jahren wurde
das Freibad unter Beachtung der jeweils gültigen CoronaSchVO getrennt von der
Schwimmlandschaft betrieben, um eine betriebsbezogene
Kontaktdatennachverfolgung und Einhaltung der Mindestabstände gewährleisten zu
können, um die pandemiebedingten negativen finanziellen Auswirkungen der
Bäderschließung zu mildern und um den Bürgerinnen und Bürgern ein
Schwimmangebot zu machen.
Nach interner Auswertung der Zielgruppen war
feststellbar, dass sich das Freibad vorrangig in Richtung der Besuchergruppe
„Familien mit (kleineren) Kindern“ entwickelt hat. Die Erfahrungen in den
Pandemiejahren waren auch durch das Online-Ticket durchweg positiv. Aufgrund
des zunehmenden Fachkräftemangels wurde intern die Möglichkeit geprüft, ob ein
Kombibetrieb in den Sommermonaten uneingeschränkt gesichert wäre - insbesondere
vor dem Hintergrund, dass im Sommer 2022 das Freibad am CaLevornia aufgrund von
fehlenden Fachkräften nicht geöffnet werden konnte.
Um einen Kombibetrieb sicherstellen zu
können, ist eine gewisse Personalstärke und Personaleinsatzplanung erforderlich.
Für einen Kombibetrieb ist die ständige Anwesenheit von mindestens ein bis zwei
Rettungskräften an den Becken des Freibades notwendig, je nach Auslastung des
Freibades.
Der SPL hat bereits vor der Corona-Pandemie
von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) ein Gutachten erstellen
lassen, in dem die Aufsichtsszenarien in Abhängigkeit der Anzahl der
Besuchenden für die Schwimmlandschaft des Freizeitbades CaLevornia und den
Freibadbetrieb festgelegt wurden. Im Schwach- und Normalbetrieb wird für die
Beckennutzung der Schlüssel 0,5n angewandt, sodass davon ausgegangen wird, dass
nicht mehr als die Hälfte der anwesenden Gäste die Becken gleichzeitig nutzen.
Im Spitzenlastbetrieb wird von einer Beckennutzung über 0,5n bis 1,0n
ausgegangen. Es dürfen hierbei gleichzeitig nicht mehr als 490 Gäste in der
Schwimmlandschaft (mit Freibad bis zu 1.074 Gäste) anwesend sein. Dies
bedeutet, dass mindestens 13 VZÄ pro Tag eingesetzt werden müssen.
Bei schlechterem Wetter sind in der
Vergangenheit vor allem die Bereiche der Rutsche, des Kleinkindbeckens und der
beiden Außenbecken aktiv sowohl von Besucherinnen und Besucher der
Schwimmlandschaft als auch des Freibades genutzt worden. Diese Bereiche liegen
laut Gutachten in der Verantwortung einer Aufsichtskraft. Bei erhöhtem
Besucheraufkommen ist dies von einer Aufsichtskraft nicht zu leisten.
Darüber hinaus könnten die Gäste aus dem
Freibadbereich bei einem Starkregenereignis oder Gewitter in die Schwimmhalle
strömen. Eine Lenkung und Steuerung im Hinblick auf die zulässige maximale
Gästezahl wäre somit nicht möglich, sodass unter Umständen zu wenige
Aufsichtskräfte eingesetzt wären. Damit könnte die Sicherheit der Badegäste
nicht in vollem Umfang sichergestellt werden. Bei einem Badeunfall würde dann
die Frage des Organisationsverschuldens gestellt werden.
Bei Trennung der beiden Bereiche
(Schwimmlandschaft und Freibad) könnte das Personal zielgerichteter eingesetzt
werden, auch vor dem Hintergrund, dass bei sehr schlechtem Wetter unter
Umständen das Freibad geschlossen bleiben könnte. Bei einem Kombibetrieb müsste
dennoch eine Aufsichtskraft im Freibadbereich eingesetzt werden, da
Besucherinnen und Besucher die Freibadbecken nutzen könnten. Folglich
beabsichtigt der Sportpark Leverkusen (SPL) den Kombibetrieb komplett
aufzugeben und den Außenbereich des
Freizeitbad CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucherinnen und
Besucher während der Freibadsaison, die in der Regel von Mitte Mai bis Ende
August eines Jahres stattfindet, zu öffnen.
Neben den immer weiter
steigenden Preisen in allen Segmenten des öffentlichen Lebens würde durch einen
reinen Freibadbetrieb auch am Standort neben dem Freizeitbad CaLevornia die
Möglichkeit geschaffen werden, Familien und Kindern einen reinen Freibadbesuch
zu einem günstigeren Preis zu ermöglichen. Die Gäste, die sich für einen Besuch
des Freizeitbades und damit für die Schwimmlandschaft entscheiden, haben
dennoch die Möglichkeit, die Ganzjahresaußenbecken sowie die Sonnenterrassen zu
nutzen, da diese Bereiche zur Schwimmlandschaft und nicht zum Freibadbereich
gehören. Diese Trennung wird bereits seit 2020 erfolgreich praktiziert.
Zu 2.:
Da die
Entgeltordnung des Freizeitbad CaLevornia auf den Kombibetrieb ausgerichtet
ist, ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des Freibades zu
erlassen. Es ist vorgesehen, sich an den Eintrittspreisen der für das Freibad
Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu orientieren. Demnach zahlen Erwachsene
ab 18 Jahren für eine Tageskarte 5 € und Kinder von 4 bis 17 Jahren,
Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis (bis 21 Jahren) und
Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahren) 3,50 €. Kinder
bis einschließlich drei Jahren können das Freibad kostenlos besuchen.
Für die Zugangsregelung zum Freibad wird ein
Online-Buchungs- und Bezahlsystem - wie auch in den letzten Jahren - genutzt.
Ein Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem erworben werden. Der Ein-
und Auslass erfolgt bei schönem Wetter und an den Wochenenden über den alten
Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark; je nach
Personalstärke ggf. auch über den Kassenbereich des Freizeitbades. Hier ist ein
direkter Zugang zum Freibad gesichert. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sich
durch das Online-Ticketing eine geordnete Ein- und Auslasssituation bewährt
hat.
Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“-Passes, einer
Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein
begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |