Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger - Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder des Ev. KITA-Verbandes im Kirchenkreis Leverkusen, Johanneskirche, Scharnhorststr. 40
Vorlage
2023/2083
Aktenzeichen
510-121-514-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der geplante Umbau der evangelischen Johanneskirche Manfort in eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Leverkusen mit Blick auf die Schaffung von insgesamt 80 neuen Betreuungsplätzen (26 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 54 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt), vorbehaltlich einer 90%igen Landesförderung, mit der Übernahme des 10%igen Trägeranteils i. H. v. 264.000 €, gefördert.

 

2.    Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 264.000,00 € werden im Rahmen der städtischen Gesamtdeckung außerplanmäßig im investiven Budget PN 0605 bereitgestellt. Im Gegenzug ist die Einzahlung in Höhe von 2.376.000 € (90%ige Landesförderung) im investiven Budget PN 0605 zu generieren.

 

3.    Für den Betrieb der künftigen 5-gruppigen Kindertageseinrichtung übernimmt die Stadt Leverkusen ab 01.08.2023 (voraussichtliche Inbetriebnahme) den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Darüber hinaus erhält der Träger einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 3 % auf der Grundlage der jährlichen Kindpauschalen gemäß KiBiz und die Erstattung zu den anerkennungsfähigen Kosten zur Kaltmiete, die nicht über KiBiz refinanziert werden. Die notwendigen Finanzmittel, sowohl im Ertrag als auch im Aufwand, werden im Rahmen des jeweiligen Etats ab 2023 beim Innenauftrag 510006050203, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                          Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Der Ev. KITA-Verband im Kirchenkreis Leverkusen betreibt im Stadtgebiet Leverkusen insgesamt neun evangelische Kindertageseinrichtungen, einschließlich der 1-gruppigen evangelischen Kindertageseinrichtung Scharnhorststr. 40 (Johanneskirche) in Leverkusen-Manfort.

 

Der evangelische Kirchenkreis Leverkusen ist seit 2018 im Zuge der Auflösung der Johanneskirchengemeinde in Leverkusen-Manfort als Einzelrechtsnachfolger Eigentümer der entsprechenden Immobilien. Die Kirchengemeinde wurde auf die benachbarten Kirchengemeinden Leverkusen-Wiesdorf und Leverkusen-Schlebusch aufgeteilt. In einer der Immobilien hat der Ev. KITA-Verband bis zum 21.07.2021 eine 1-gruppige Kindertageseinrichtung betrieben.

 

Die auf dem Grundstück stehende Johanneskirche wurde entwidmet und wird aktuell zu einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung umgebaut. Der Ev. KITA-Verband wird auch zu dieser Kita wieder die Trägerschaft übernehmen und nach Fertigstellung die neu geschaffenen Räumlichkeiten (voraussichtlich im August 2023) entsprechend vom evangelischen Kirchenkreis Leverkusen anmieten. Ein entsprechender Mietvortrag wurde bereits abgeschlossen.

 

Der Ev. KITA-Verband hat als Träger einen Antrag auf Investitionsförderung zur Schaffung von neuen Kita-Plätzen gestellt. Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen derzeit zur weiteren Bearbeitung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR – Landesjugendamt). Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der Fachbereich Kinder und Jugend als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 5-gruppigen Kindertageseinrichtung einbezogen; das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der investiven Förderung aus Landes- und Bundesmitteln hat der Ev. KITA-Verband parallel die Übernahme des Trägeranteils zur Investitionskostenförderung (10 %) beantragt. Darüber hinaus wurden, mit Blick auf den Betrieb ab August 2023, auch die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten (aktuell 10,30 %), die Gewährung eines Verwaltungskostenzuschlages von 3 % auf der Basis der jeweils gültigen Kindpauschalen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und die Übernahme der Mietkosten, die nicht über das KiBiz refinanziert werden, durch die Stadt Leverkusen beantragt.

 

Mit der 5-gruppigen Kindertageseinrichtung werden nach Fertigstellung insgesamt 80 Plätzen für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die bisherige 1-gruppige Einrichtung handelt es sich hiermit um einen Zugewinn von 60 Plätzen für den Stadtteil Leverkusen-Manfort.

 

Die beantragte Fördersumme zu den Investitionskosten beläuft sich auf 2.376.000 € (90 %). Für die Übernahme des Trägeranteils zu den Investitionsförderkosten ist einmalig ein Betrag in Höhe von 264.000 € im investiven Budget für die Auszahlung bereitzustellen.

 

Dem Ev. KITA-Verband ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., dass der Trägeranteil durch die Stadt Leverkusen übernommen sowie des Weiteren eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 % und der Mietkostenanteil, der nicht über KiBiz refinanziert wird, gewährt wird.

 

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d.h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen, bei einer Trägerschaft durch einen freien Träger ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur vom vorgehaltenen Betreuungsangebot sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten, abhängig ist. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

 

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, keine unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

 

Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz, analog zu weiteren Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger, mit dem Ev. KITA-Verband einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der beim Träger verbleibenden Mietkosten durch die Stadt, eine offene Kommunikation sowie Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebotes und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

 

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Tageseinrichtung nur an Kinder aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebots für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt der Ev. KITA-Verband zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 18.05.2022

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: Produkt 0605.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 90 %

Name Förderprogramm:

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt entsprechend zu veranschlagen, sowohl im investiven Budget für 2023 als auch im konsumtiven Budget ab 2023 ff.

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 0605

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2023

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: 0605 Sachkonto 414100 (Landeszuweisung für laufende Zwecke) und Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung muss, mit Blick auf die beantragte Investitionsförderung, einhergehend mit der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, noch vor der Sommerpause erfolgen, damit gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), zuständig für die Bewilligung der Landes- und Bundesmittel, die 100%ige Förderung bestätigt werden kann. Die Bestätigung ist wesentlicher Bestandteil für die Erteilung des Bewilligungsbescheides seitens des LVR.

 

Der Ev. KITA-Verband ist auf die Fördermittel angewiesen und strebt mit Blick auf den zügigen Baufortschritt, einhergehend mit der voraussichtlichen Inbetriebnahme im August 2023, noch eine Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder seitens des LVR und der Stadt Leverkusen für 2023 an.