Beschlussentwurf:
Zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen werden ab 01.06.2023 bestellt:
1. Vertreter des Vorsitzenden,
Herr Bruno Röhrig,
2. Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten,
Frau Annette Lombard,
3. Vertreter der Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten,
Herr Wolfgang Buntenbach,
4. Sachverständiger mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
Herr Thomas Merten,
5. Vertreterin des Sachverständigen mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
Frau Iris Spottke.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach § 3 der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung
der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Er besteht aus fünf
Mitgliedern, einschließlich der bzw. des Vorsitzenden. Die bzw. der Vorsitzende
muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen.
Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständige bzw.
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen
dürfen weder Mitglied des Rates noch Beamte, Angestellte oder Arbeiter der
Gemeinde sein. Ihre Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Die beiden übrigen
Mitglieder müssen dem Rat angehören. Sie bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten
Rat ihre Nachfolge gewählt ist. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses
sind ein oder mehrere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu bestellen, die dieselben
Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie
bestellt werden.
Die Amtsdauer der
derzeitigen langjährigen Fachmitglieder des Umlegungsausschusses (Herren
Röhrig, Rosauer, Buntenbach, Merten und Roggendorf) endet am 31.05.2023. Die
Herren Röhrig, Buntenbach und Merten stehen für eine Wiederbestellung zur
Verfügung. Diese wird empfohlen.
Die Herren Rosauer
und Roggendorf möchten aus Altersgründen nicht mehr wiederbestellt werden. Als
neue Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten wird Frau Annette
Lombard vorgeschlagen. Als neue stellvertretende Sachverständige des höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes wird Frau Iris Spottke
vorgeschlagen. Beide Damen wären zur Übernahme dieses Ehrenamts bereit.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |