Betreff
PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH
- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 13.02.2023
Vorlage
2023/2088
Aktenzeichen
011-34-03-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ auf.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 13.02.2023 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ abschließend wie folgt beraten:

 

„Beschluss:

 

Wie Vorlage

 

dagegen:   38  (11 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (OB)

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.“

 

Mit diesem Beschluss ist die Herausgabe der beantragten Katasterdaten an die

Gravionic GmbH im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-

Lützenkirchen abgelehnt.

 

In der Vorlage Nr. 2022/1949 wurde die Ausgangslage wie folgt dargestellt:

 

„Mit E-Mail vom 8. November 2022 beantragte die im Auftrag der DEGES GmbH tätige Gravionic GmbH erneut Liegenschaftskatasterdaten beim Fachbereich Kataster und Vermessung (FB 62).

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit mehrheitlichem Beschluss eines fraktionsübergreifenden Antrags in seiner Sitzung am 20.06.2022 in Erweiterung seiner Beschlüsse zu den Vorlagen Nrn. 2021/0348 und 2020/0284 die Verwaltung angewiesen, jegliche planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten der DEGES GmbH, des Bundesverkehrsministeriums oder damit befasste Gesellschaften beim geplanten Bau der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen ausschließlich auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zu leisten. Daher ist diese Anforderung von Katasterdaten dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Mit E-Mail vom 15. Mai 2022 hatte die Gravionic GmbH bereits im Auftrag der DEGES GmbH (Düsseldorf) beim FB 62 andere Angaben zu diversen Flurstücken, deren Nachbarflurstücken sowie die zugehörigen Eigentumsauskünfte im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen beantragt. Dies wurde beschlussgemäß dem Rat am 26.09.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1696 zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat hatte die Herausgabe der Unterlagen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde durch den Oberbürgermeister beanstandet und dem Rat mit der Vorlage Nr. 2022/1861 erneut zur Entscheidung vorgelegt. Da der Rat einstimmig bei einer Enthaltung bei seinem Beschluss verblieb, wird der Oberbürgermeister nunmehr die Entscheidung der Bezirksregierung Köln einholen.“

 

Das Anschreiben an die Bezirksregierung Köln ist am 22.12.2022 erfolgt.

 

Rechtliche Bewertung:

 

Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) stellen die Katasterbehörden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte

zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit der Katasterbehörde keinen Ermessensspielraum zu; vielmehr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der beantragten Daten. Die Daten sind der Gravionic GmbH somit auszuhändigen.

 

Dem Rat wird mit Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, seinen am 13.02.2023 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ aufzuheben. Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW bei seinem Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu

dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein