- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 13.02.2023
Beschlussentwurf:
1. Der Rat
der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom
13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten
durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da
er das geltende Recht verletzt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ auf.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In seiner Sitzung vom 13.02.2023 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ abschließend wie folgt beraten:
„Beschluss:
Wie Vorlage
dagegen: 38 (11 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (OB)
Damit ist die
Vorlage abgelehnt.“
Mit diesem Beschluss ist die Herausgabe der
beantragten Katasterdaten an die
Gravionic GmbH im Rahmen der Planung der
PWC-Anlage in Leverkusen-
Lützenkirchen abgelehnt.
In der Vorlage Nr. 2022/1949 wurde die Ausgangslage wie folgt dargestellt:
„Mit E-Mail vom 8. November 2022 beantragte die im Auftrag der DEGES GmbH tätige Gravionic GmbH erneut Liegenschaftskatasterdaten beim Fachbereich Kataster und Vermessung (FB 62).
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit mehrheitlichem Beschluss eines fraktionsübergreifenden Antrags in seiner Sitzung am 20.06.2022 in Erweiterung seiner Beschlüsse zu den Vorlagen Nrn. 2021/0348 und 2020/0284 die Verwaltung angewiesen, jegliche planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten der DEGES GmbH, des Bundesverkehrsministeriums oder damit befasste Gesellschaften beim geplanten Bau der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen ausschließlich auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zu leisten. Daher ist diese Anforderung von Katasterdaten dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Mit E-Mail vom 15. Mai 2022 hatte die Gravionic GmbH bereits im Auftrag der DEGES GmbH (Düsseldorf) beim FB 62 andere Angaben zu diversen Flurstücken, deren Nachbarflurstücken sowie die zugehörigen Eigentumsauskünfte im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen beantragt. Dies wurde beschlussgemäß dem Rat am 26.09.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1696 zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat hatte die Herausgabe der Unterlagen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde durch den Oberbürgermeister beanstandet und dem Rat mit der Vorlage Nr. 2022/1861 erneut zur Entscheidung vorgelegt. Da der Rat einstimmig bei einer Enthaltung bei seinem Beschluss verblieb, wird der Oberbürgermeister nunmehr die Entscheidung der Bezirksregierung Köln einholen.“
Das Anschreiben an die Bezirksregierung Köln ist am 22.12.2022 erfolgt.
Rechtliche Bewertung:
Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) stellen die Katasterbehörden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte
zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit der Katasterbehörde keinen Ermessensspielraum zu; vielmehr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der beantragten Daten. Die Daten sind der Gravionic GmbH somit auszuhändigen.
Dem Rat wird mit Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage vorgeschlagen, seinen am 13.02.2023 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1949 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ aufzuheben. Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW bei seinem Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu
dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |