Betreff
4. Bericht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden anlässlich des Krieges in der Ukraine
Vorlage
2023/2090
Aktenzeichen
200-01-bu
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den 4. Bericht des Stadtkämmerers gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA Schutzsuchendenaufnahme über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zur

Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                                                            In Vertretung

Richrath                                                                             Molitor

Begründung:

 

Der Stadtkämmerer berichtet gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO-UA Schutzsuchendenaufnahme gegenüber dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigem Organ über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Die Verordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten, siehe Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2022 S. 464).

 

Die Berichte hatten zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, zu erfolgen. Aufgrund der Sommerferien hat der Stadtkämmerer erstmalig am 20.06.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1484, über das II. Quartal mit der Vorlage Nr. 2022/1658 und über das III. Quartal mit der Vorlage 2022/1824 berichtet. Die Berichtspflicht endet gemäß § 7 zum 31.12.2022. Die Auswertung über das IV. Quartal 2022 stellt den vorerst letzten Bericht dar.

 

Es ist aufgrund der derzeitigen Lage davon auszugehen, dass weiterhin vermehrt Schutzsuchende in Leverkusen aufgenommen und betreut werden müssen. Die Berichte sind gem. § 6 Abs. 2 ebenso der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Insgesamt hat die Stadt Leverkusen für das Jahr 2022 Aufwendungen und Investitionen in Höhe von 17.611.629,94 € getätigt. In einem Gesamtwert von 12.489.765,36 € weist die Stadtverwaltung Leverkusen zum Stichtag 31.12.2022 an Bestellungen im Buchungssystem aus. Davon sind zum Stichtag kassenwirksam 12.394.162,03 € verausgabt worden.

 

Die Erträge/Einzahlungen belaufen sich zum gleichen Stichtag auf 4.785.279 €. Hierbei handelt es sich um Erstattungen durch das Land gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie um eine Spende i. H. v. 10.000 €. Somit erfolgte die Finanzierung weiterhin überwiegend aus originären Finanzmitteln des Haushalts 2022.

 

Die ermittelten Aufwendungen enthalten direkt gebuchte Aufwendungen und Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die über die Vorverfahren (insbesondere bei den Fachbereichen 40, 50, 51 und 65) erst im Nachhinein, anhand von manuellen Sachkontenbuchungen (aufgrund der Auswertungen aus den Vorverfahren), mit dem Kürzel *UKRAI* nachgebucht wurden. Ebenso gilt dies für Verbrauchskosten wie Energie (Strom, Gas, Fernwärme etc.) und Wasser.

 

Darüber hinaus erfolgte zum Jahresabschluss 2022 eine Ermittlung der aufgewendeten Personalkosten für zusätzliches Personal in Höhe von 756.330 €. Weitere Informationen sind den Anlagen 01 bis 05 zu entnehmen.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Für eine optimale Aktualität des Berichts wurden die Verbuchungen am 31.12.2022 ausgewertet und liegen somit erst jetzt vor. Die Vorlage wird daher erst zum Nachtragstermin eingebracht. Durch die Abschlussprüfungen können sich weitere Korrekturen ergeben.