Der Beschlussentwurf zu
Punkt 2. wurde aktualisiert, der bisherige Punkt 2. wurde zu Punkt 3. und der
bisherige Punkt 3. wurde zu Punkt 4.:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.
3. Der
Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen in der
Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den
Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse, einschließlich der
vorgelegten Veränderungslisten, zu beschließen.
4. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 20.03.2023 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsausschuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Mit Beschluss des Rates vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1974 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse
entscheiden über die Empfehlungen an den Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in
ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw.
gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:
Haupt- und Personalausschuss |
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke (01), Gleichstellungsbüro (03), Fachbereich Personal und Organisation (mit
Ausnahme der Digitalisierung) (11), Büro Stadtmarketing (18). |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
(14). |
Finanz- und Digitalisierungsausschuss |
Fachbereich Konzernsteuerung (02), Fachbereich Digitalisierung (04), Fachbereich Finanzen (20), Fachbereich Recht und Vergabestelle (30), Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
(36). |
Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt |
Statistikstelle (Dez. III), Fachbereich Mobilität und Klimaschutz
(31), Fachbereich Umwelt (32), Fachbereich Bürger und Integration (33), Fachbereich Veterinärmedizin (39), Tierheim, Wildpark Reuschenberg. |
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Senioren |
Kommunales Integrationszentrum (KI), Fachbereich Soziales (50), Fachbereich Medizinischer Dienst (53), Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist. |
Schulausschuss |
Fachbereich Schulen (40), Schulräte, die nicht zur staatlichen
Schulaufsicht zählen, NaturGut Ophoven. |
Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Fachbereich Kinder und Jugend (51). |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
Bauen |
Fachbereich Feuerwehr (37), Büro Baudezernat (60), Fachbereich Stadtplanung (61), Fachbereich Kataster und Vermessung (62), Fachbereich Bauaufsicht (63), Fachbereich Gebäudewirtschaft (65), Fachbereich Tiefbau (66), Fachbereich Stadtgrün (67), Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung. |
Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III |
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen gemäß
§ 37 Abs. 4 GO NRW |
Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss
bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und
Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der
Haushaltseinbringung am 13.02.2023 eingetretenen Haushaltsveränderungen und
zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung
vor.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung
gemäß § 78 GO NRW i. V. m. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die Haushaltssatzung
enthält u. a. die Festsetzung:
Ø des Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø des Höchstbetrages der
Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø der Steuersätze, die
für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung
erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.
Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen
Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der
Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.
Redaktioneller
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2022/1974 digital eingesehen werden. Darüber hinaus werden weitere Anlagen zur Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage in Session eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
Mit der Vorlage Nr. 2022/1974 „Entwurf
der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den
Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung“,
hat der Rat in seiner Sitzung am 13.02.2023 den Haushalt 2023 zur
Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Erlass der
Haushaltssatzung 2023.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |