Der Beschlussentwurf zu Punkt 2. wurde aktualisiert, der bisherige Punkt 2. wurde zu Punkt 3. und der bisherige Punkt 3. wurde zu Punkt 4.:

 

1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

2. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.

 

3. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse, einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten, zu beschließen.

 

4. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 20.03.2023 beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                               In Vertretung       In Vertretung       In Vertretung       In Vertretung

Richrath               Molitor                   Lünenbach          Adomat                 Deppe

 

 

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

gezeichnet:

Krämer

(Fachbereichsleiter)

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1974 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:

 

Haupt- und Personalausschuss

Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01),

Gleichstellungsbüro (03),

Fachbereich Personal und Organisation (mit Ausnahme der Digitalisierung) (11),

Büro Stadtmarketing (18).

Rechnungsprüfungsausschuss

Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (14).

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

Fachbereich Konzernsteuerung (02),

Fachbereich Digitalisierung (04),

Fachbereich Finanzen (20),

Fachbereich Recht und Vergabestelle (30),

Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (36).

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

Statistikstelle (Dez. III),

Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31),

Fachbereich Umwelt (32),

Fachbereich Bürger und Integration (33),

Fachbereich Veterinärmedizin (39),

Tierheim,

Wildpark Reuschenberg.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

Kommunales Integrationszentrum (KI),

Fachbereich Soziales (50),

Fachbereich Medizinischer Dienst (53),

Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist.

Schulausschuss

Fachbereich Schulen (40),

Schulräte, die nicht zur staatlichen Schulaufsicht zählen,

NaturGut Ophoven.

Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Fachbereich Kinder und Jugend (51).

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Fachbereich Feuerwehr (37),

Büro Baudezernat (60),

Fachbereich Stadtplanung (61),

Fachbereich Kataster und Vermessung (62),

Fachbereich Bauaufsicht (63),

Fachbereich Gebäudewirtschaft (65),

Fachbereich Tiefbau (66),

Fachbereich Stadtgrün (67),

Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung.

Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke

I, II und III

Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

 

Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 13.02.2023 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.

 

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. V. m. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:

 

Ø  des Haushaltsplans,

o   im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,

o   im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,

o   unter Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),

o   unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

Ø  des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,

Ø  der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.

 

Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2022/1974 digital eingesehen werden. Darüber hinaus werden weitere Anlagen zur Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage in Session eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.

 

Mit der Vorlage Nr. 2022/1974Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung“, hat der Rat in seiner Sitzung am 13.02.2023 den Haushalt 2023 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Erlass der Haushaltssatzung 2023.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein