Beschlussentwurf:
1.
Für das
in der Anlage 1 der Vorlage bezeichnete Plangebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), die Aufstellung
eines Bebauungsplans beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan
Nr. 270/II „Opladen - westlich Stauffenbergstraße, östlich
Bahngleise und Lützenkirchener Straße“.
Die Beschlussfassungen erfolgen
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 270/II „Opladen -
westlich Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und Lützenkirchener Straße“
befindet sich im östlichen Stadtteil Opladens und liegt in der gleichnamigen
Gemarkung Opladen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
- im Norden von den
angrenzenden Wohngebäuden und dem Parkplatz südlich der Rennbaumstraße,
- im Osten durch das
Berufskolleg des Zweckverbandes Opladen und Wohnbebauungen entlang der
Stauffenbergstraße sowie der Stauffenbergstraße selbst,
- die südliche Grenze
verläuft entlang der Wohngebäude nördlich der Lützenkirchener Straße,
- im Westen durch die
Lützenkirchenerstraße und die Bahnstrecke.
Die Gesamtgröße des Planbereiches beträgt ca. 2,7 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass:
Die Stauffenberg Quartier GmbH & Co. KG – Member of AUVIDIS Group Köln hat am 08.03.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die in der Anlage 2 dieser Vorlage beschriebenen Grundstücke gestellt. Die Anlage 3 dieser Vorlage beschreibt das Firmenprofil und benennt Referenzprojekte der Projektträgerin. Die in der Anlage 4 dieser Vorlage dargestellten Teilflächen umfassen folgende Größen:
Teilfläche 1: ca. 11.000 m2,
Teilfläche 2: ca. 5.900 m2,
Teilfläche 3: ca. 10.000 m2.
Die Teilfläche 1 befindet sich im Eigentum der Antragstellerin. Aktuell sind große Teilflächen mit veralteten Gewerbehallen bestückt, welche in absehbarer Zeit als Standort aufgegeben werden und durch Neubauten neuen zukunftsorientierten Nutzungen zugeführt werden sollen. Über den Erwerb und die Nutzung der Grundstücke der Teilflächen(TF) 2 und 3 mit Wohnbebauungen (TF 2) und Gewerbenutzungen (TF 3) werden zurzeit noch abschließende Gespräche mit den Eigentümer*innen geführt. Die Gewerbenutzung einer Obstreiferei ist aufgegeben worden und soll ebenfalls für moderne Nutzungen mit neuen Gebäuden entwickelt werden.
Ziel der Planung:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 270/II „Opladen - westlich Stauffenbergstraße,
östlich Bahngleise und Lützenkirchener Straße“ ist es, den Standort Opladen -
westliche Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und Lützenkirchener Straße,
als nachhaltigen Stadtraum durch die Symbiose von Wohnen, Arbeiten und Freiraum
zu stärken. Durch den Neubau der Fußgängerbrücke (Bahnhofsbrücke) und die damit
entstandene Verbindung zum Zentrum Opladen ergeben sich neue Qualitäten und
Synergien für die Grundstücke, welche sich östlich der Bahn befinden.
Der Bahnlinie folgend sollen höhere Bebauungsformen entstehen, sodass
hierdurch bereits eine Abgrenzung gegen Schienenlärm geschaffen werden kann.
Die Gebäudekörper im Inneren des Gebiets sollen so gestaltet werden, dass diese
Durchblicke und Wegebezüge zu der umliegenden Nachbarschaft zulassen.
Die bestehenden, größtenteils überbauten Grundstücksflächen sollen
entsiegelt und zur Aufnahme von Oberflächenwasser freigelegt werden; ebenso
sollen neue Retentionsflächen zur Starkregenaufnahme vorgesehen werden. Öffentliche
und private Grünflächen zur Wiederherstellung der Biodiversität sind ein
wichtiger Baustein des Gesamtkonzeptes; ebenso Dachbegrünungen und Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus
solarer Strahlungsenergie oder andere Formen einer nachhaltigen
Energiegewinnung.
Rechtfertigung der Planung (Standort):
Die Nähe zum Bahnhof Opladen und die daraus resultierende überregionale
Schienenanbindung eignet sich optimal für die Neukonzeption eines attraktiven und
urbanen Quartiers mit vielfältigen Nutzungen. Die hohe Qualität der Mikro-Lage,
innenstadtnah mit sehr guter ÖPNV-Anbindung (Zugang zu den Bahngleisen ist fußläufig
in ca. 5 Minuten erreichbar) und Makro-Lage, 15 Minuten Bahnfahrt bis Köln oder
Düsseldorf und 15 Minuten bis in das Naherholungsgebiet Bergisches Land, sind
überzeugende Standortvorteile für das Gebiet östlich der Bahngleise.
Geplant ist, ein sinnvoll durchmischtes städtisches Quartier mit Wohnen
und nicht störendem Gewerbe/Büronutzungen im Sinne des § 6a
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Die Gebäudetypologien sollen verschiedene
Nutzungsstrukturen aufnehmen können, sodass eine hohe Belegungsvielfalt
entstehen kann.
Hauptnutzungsbaustein:
Wohnen in
unterschiedlichen Ausprägungen:
- freies Wohnen als
Mietwohnungs- und
Eigentumswohnungsbau,
- sozial gefördertes
Wohnen,
- Wohnraum für
Studierende,
- Wohnraum für
Senioren.
Weitere
Nutzungsbausteine:
- Mikroapartments für
Wochenendpendler,
- Hotel,
- nichtstörendes
Gewerbe unterschiedlicher Form,
- Handel,
- Gastronomie,
- Kita,
- Mobilitätsstation.
Weitere Bausteine:
Ateliers, Co-
Working-Spaces, Selbstreparaturwerkstätten und Räume für Sportmöglichkeiten
ergänzen das Ensemble.
Quartiersplätze
sollen als Treffpunkte mit Magnetfunktion für die Öffentlichkeit entstehen
sowie Freiflächen, die das soziale Gefüge und Freizeitmöglichkeiten fördern.
Ein Café im Quartier verbunden mit Flächen für ein Quartiersmanagement laden zu
sozialem Austausch ein.
Die Bodenflächen
sollen so wenig wie möglich versiegelt werden, so dass ein großer Anteil an
Oberflächenwasser versickern kann. Alternativ hierzu werden geeignete
Retentionsflächen zur Starkregenaufnahme geplant. Das Konzept der sowohl privaten
als auch öffentlichen Grünflächen zur Wiederherstellung der Biodiversität ist ein
wichtiger Baustein des Gesamtkonzeptes und soll langfristig zum Erhalt und
Entwicklung der Artenvielfalt in der Umgebung beitragen. Die Planungen knüpfen
an die Nutzungen und die städtebauliche Entwicklung der Bahnstadt an und setzen
diese sinnvoll fort.
Die vorgesehene Planung soll sich in die Vorgaben des in einem
Parallelverfahren noch zu erarbeitenden städtebaulichen Rahmenplan einfügen und
diese fortschreiben (siehe Vorlage Nr. 2023/2112 mit Aufstellungsbeschluss im
selben Sitzungsturnus).
Bestehendes Planungsrecht:
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen (Anlage 5 dieser Vorlage) stellt den Geltungsbereich eingeschränkte Gewerbegebietsflächen dar. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 270/II „Opladen - westlich Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und Lützenkirchener Straße“ besteht derzeit kein gültiger Bebauungsplan. Das Plangebiet ist somit planungsrechtlich als Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. Teilflächen als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes Gebiet im Sinne des § 6a BauNVO zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen:
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Das Verfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Damit der Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich und westlich Stauffenbergstraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine im Parallelverfahren erfolgende Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Mit der Stauffenberg Quartier GmbH & Co. KG – Member of AUVIDIS Group Köln werden ein Planungskostenvertrag sowie ein städtebaulicher Vertrag geschlossen
Prüfung der Umweltbelange
Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans. Der Umweltbericht sowie weitere umweltrelevante Gutachten (Lärmschutz. Verkehr, Artenschutz) werden im weiteren Planverfahren erarbeitet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: noch nicht
bekannt.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |