Beschlussentwurf:
1.
Für das
in der Anlage 1 der Vorlage bezeichnete Plangebiet wird die Erarbeitung eines
städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.
2.
Der
Rahmenplan erhält die Bezeichnung: Städtebaulicher
Rahmenplan „Opladen - Urbanes Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße,
Pommernstraße, Rennbaumstraße und Bahngleise“.
Die Beschlussfassungen erfolgen
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der räumliche Geltungsbereich des städtebaulichen Rahmenplans „Opladen -
Urbanes Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße, Pommernstraße, Rennbaumstraße
und Bahngleise“ befindet sich im östlichen Stadtteil von Opladen und liegt in der
gleichnamigen Gemarkung Opladen. Der Geltungsbereich des städtebaulichen
Rahmenplans wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden von der Rennbaumstraße, der
Stauffenbergstraße und der Pommernstraße,
- im Osten durch die östlich Seite der öffentlichen
Grünfläche (fußläufige Verbindung zwischen der Pommernstraße und der
Lützenkirchener Straße), westlich der angrenzenden Bebauung,
- im Süden durch die Lützenkirchener
Straße,
- im
Westen durch die Lützenkirchener Straße und die Bahnstrecke.
Die Gesamtgröße
des Planbereichs beträgt ca. 14 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung
(Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass:
Das Plangebiet
zeichnet sich durch heterogene, ungeordnete Nutzungen aus genutzten und ungenutzten,
nicht mehr zeitgemäßen Gewerbebauten, unterschiedlichen Arten und Größen von
Wohngebäuden sowie eine sanierungsbedürftige Schule (Berufskolleg des
Zweckverbands Opladen), Parkplatz- und Grünflächen sowie Brachflächen aus. In
den vergangenen zehn Jahren wurden verschiedene Planungsverfahren begonnen, die
die nördlichen und östlichen Teilbereiche des oben beschriebenen Plangebiets
mittels (teilweise mittlerweile eingestellter) Bauleitplanverfahren einer
geordneten modernen Bebauung zuzuführen. Nachfolgend aufgelistete
Bauleitplanverfahren haben bislang nicht zu geordneten städtebaulichen
Einzelentwicklungen geführt.
Ca. 2012:
Bauvoranfrage zur
Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters und eines
kleinflächigen Drogeriemarktes.
2016:
Aufstellungsbeschluss
und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen
- zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik" zur
Schaffung von Flüchtlingsunterkünften und (öffentlich geförderten) Wohnungen.
2020:
Genehmigung der o.
g. Bauvoranfrage eines Lebensmitteldiscounters/Drogeriemarktes und Feststellung
der Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 97/II „Stauffenbergstraße".
2021:
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich
und westlich Stauffenbergstraße“ zur Steuerung des Einzelhandels, der
Planungsziele des Berufskollegs sowie Satzungsbeschluss einer
Veränderungssperre zur Steuerung des Einzelhandels.
Beschluss über
die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Beteiligung des
Bebauungsplanes Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße,
Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ sowie Einstellung des Verfahrens.
2022:
Beschluss zur Einleitung
des Aufhebungsverfahrens und zur frühzeitigen Beteiligung zum rechtsunwirksamen
Bebauungsplan Nr. 97/II „Stauffenbergstraße".
Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr.
255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich und westlich Stauffenbergstraße“
sowie Aufhebungsbeschluss der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 255/II.
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße,
Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ sowie Beschluss Veränderungssperre Bebauungsplan
Nr. 260/II.
2023:
Die Stauffenberg
Quartier GmbH & Co. KG - Member of AUVIDIS Group Köln hat am 8. März
2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die in der Anlage
3 dieser Vorlage beschriebenen Grundstücke gestellt (Gesamtgröße ca. 2,7 ha),
die sich teilweise im Eigentum der Projektträgerin befinden. Hierfür soll im selben
Sitzungsturnus ein Aufstellungsbeschluss erfolgen (Bebauungsplans Nr. 270/II
„Opladen - westlich Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und Lützenkirchener
Straße“, Vorlage Nr. 2023/2109). Ziel
der Planung der Projektträgerin ist es, den Standort Opladen - westliche
Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und Lützenkirchener Straße, als
nachhaltigen Stadtraum durch die Symbiose von Wohnen, Arbeiten und Freiraum zu
stärken.
Der Bahnlinie folgend sollen höhere Bebauungsformen entstehen, sodass
hierdurch bereits eine Abgrenzung gegen Schienenlärm geschaffen werden kann.
Die Gebäudekörper im Inneren des Gebietes sollen so gestaltet werden, dass
diese Durchblicke und Wegebezüge zu der umliegenden Nachbarschaft zulassen. Die
bestehenden, größtenteils versiegelten Grundstücksflächen, sollen entsiegelt
und zur Aufnahme von Oberflächenwasser freigelegt werden; ebenso sollen neue
Retentionsflächen zur Starkregenaufnahme vorgesehen werden.
Öffentliche und private Grünflächen zur Wiederherstellung der Biodiversität
sind ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts, ebenso Dachbegrünungen und
Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder
andere Formen einer nachhaltigen Energiegewinnung.
Rechtfertigung der Planung (Standort):
Die Nähe zum Bahnhof Leverkusen-Opladen und die daraus resultierende
überregionale Schienenanbindung eignet sich optimal für die Neukonzeption eines
attraktiven und urbanen Quartiers mit vielfältigen Nutzungen. Die hohe Qualität
der Mikro-Lage, innenstadtnah, mit sehr guter ÖPNV-Anbindung (Zugang zu den
Bahngleisen ist fußläufig in ca. 5 Minuten erreichbar) und Makro-Lage, 15
Minuten Bahnfahrt bis Köln oder Düsseldorf und 15 Minuten bis in das
Naherholungsgebiet Bergisches Land, sind überzeugende Standortvorteile für das
Gebiet östlich der Bahngleise. Es
ist geplant, für das bezeichnete Quartier ein sinnvoll durchmischtes und
städtisches Quartier mit Wohnen und nicht störendem Gewerbe/Büronutzungen zu
schaffen. Die Gebäudetypologien sollen verschiedene Nutzungsstrukturen
aufnehmen können, sodass eine hohe Belegungsvielfalt entstehen kann.
Hauptnutzungsbaustein:
Wohnen in
unterschiedlichen Ausprägungen, z. B.
·
freies
Wohnen als Mietwohnungs- und Eigentumswohnungsbau,
·
sozial
gefördertes Wohnen,
·
Wohnraum
für Studierende,
·
Wohnraum
für Seniorinnen und Senioren.
Weitere
Nutzungsbausteine:
·
Mikroapartments
für Wochenendpendelnde,
·
Hotel,
·
nicht
störendes Gewerbe unterschiedlicher Formen,
·
Handel,
·
Gastronomie,
·
Kita,
·
Mobilitätsstation.
Weitere Bausteine:
Ateliers, Co-Working-Spaces,
Selbstreparaturwerkstätten und Räume für Sportmöglichkeiten ergänzen das Ensemble.
Quartiersplätze
sollen als Treffpunkte mit Magnetfunktion für die Öffentlichkeit entstehen
sowie Freiflächen, die das soziale Gefüge und Freizeitmöglichkeiten fördern.
Ein Café im Quartier, verbunden mit Flächen für ein Quartiersmanagement, laden
zu sozialem Austausch ein. Die Bodenflächen sollen so wenig wie möglich
versiegelt werden, sodass ein großer Anteil an Oberflächenwasser versickern
kann. Alternativ hierzu werden geeignete Retentionsflächen zur
Starkregenaufnahme geplant.
Das Konzept der
sowohl privaten als auch öffentlichen Grünflächen zur Wiederherstellung der
Biodiversität ist ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts und soll
langfristig zum Erhalt und Entwicklung der Artenvielfalt in der Umgebung beitragen.
Die städtebauliche Rahmenplanung dient darüber hinaus als Grundlage der
Vermeidung von großflächigen Einzelhandelsagglomerationen außerhalb zentraler
Versorgungsbereiche gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Die Planungen sollen an die Nutzungen und die städtebauliche und
stadträumliche Entwicklung der Bahnstadt Opladen anknüpfen und diese sinnvoll
fortsetzen. Im Fokus sollen die ökologischen Aspekte einer modernen und
nachhaltigen Quartiersentwicklung stehen. Insgesamt soll die Rahmenplanung die geordnete städtebauliche
Entwicklung zur Schaffung eines neuen Quartiers in Leverkusen-Opladen
vorbereiten und diese für nachfolgende Planungen verbindlich zu sichern.
Bestandteile
der städtebaulichen Rahmenplanung/Machbarkeitsstudie:
-
Analyse
des Plangebiets im Kontext seiner stadträumlichen und –strukturellen Umgebung,
der unterschiedlichen Nutzungen und Nutzungsstrukturen, des Bestandsgrüns, der
Lufthygiene, des Lärms, der verkehrlichen und sozialen Infrastrukturen etc.,
-
Formulierung
von Zielsetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung,
-
Alternative
zeichnerische Konzeptdarstellungen und textliche Erläuterungen sowie
Bewertungen,
-
Darstellung
von städtebaulichen Beispielen.
Bestehendes
Planungsrecht:
Der gültige
Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen (Anlage 2 dieser Vorlage) stellt den
Geltungsbereich der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen dar. Für den Bereich
des städtebaulichen
Rahmenplans „Opladen - Urbanes Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße,
Pommernstraße, Rennbaumstraße und Bahngleise“ besteht
derzeit kein gültiger Bebauungsplan. Das
Plangebiet ist derzeit somit planungsrechtlich als Innenbereich im Sinne des §
34 Baugesetzbuch (BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. Teilflächen als Außenbereich im Sinne von
§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Verfahrensstand
und weiteres Vorgehen:
Der
städtebauliche Rahmenplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
anschließend
einzuleitenden Bauleitplanungen für ein urbanes Gebiet gemäß § 6a
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen.
Prüfung der
Umweltbelange:
Für die Belange des
Umweltschutzes (Lärmschutz, Verkehr, Artenschutz) werden die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen mit Unterstützung der Fachbehörden ermittelt und im Bericht
zum Rahmenplan beschrieben und bewertet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: noch nicht
bekannt.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |