Betreff
Einkünfte des Oberbürgermeisters 2022
Vorlage
2023/2128
Aktenzeichen
OB-sch
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2022 folgende Einkünfte

 

-     aus Nebentätigkeiten (Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Übersicht)                                                                                                        25.489,24

und

-     als Bruttoeinkommen B 9                                                                            171.964,74

 

erzielt hat.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

1.    Die Eingruppierung von kommunalen Wahlbeamt*innen auf Zeit ist durch die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) per Gesetz festgelegt und nach der Zahl der Einwohner*innen gestaffelt. Für den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen leitet sich daraus eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 9 ab, welche zu einem Gesamtbruttoeinkommen 2022 in Höhe von 171.964,74 € geführt hat.

 

2.    Der Oberbürgermeister hat im Jahr 2022 aus Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von insgesamt 25.489,24 € erhalten (s. Anlage).

 

3.   Durch Inkrafttreten der Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (NtV) zum 01.01.2021 dürfen Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gem. § 13 I Satz 1 NtV im Kalenderjahr insgesamt die Höchstgrenze von 10.673,79 € nicht übersteigen. Für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 Satz 3 des Sparkassengesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696), in der jeweils geltenden Fassung, erhalten, gelten abweichend von Satz 1 folgende Höchstgrenzen:

 

1. für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 26.684,48 €,

2. für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 21.347,58 €,

3. für das einfache Mitglied und die beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 16.010,69 €.

Werden Vergütungen aus Nebentätigkeiten nach Satz 1 und Satz 2 innerhalb eines Kalenderjahres erzielt, gilt die jeweilige Höchstgrenze nach Satz 2; Vergütungen aus Nebentätigkeiten nach Satz 1 dürfen in diesem Fall die Höchstgrenze von 10.673,79 € nicht übersteigen.

 

4.    Die Höchstgrenze übersteigende Vergütungen sind an den Dienstherrn im Hauptamt abzuführen. Die Vergütung aus Nebentätigkeit nach Satz 1 betrug in 2022 insgesamt 8.092,00 €. Damit wurde die Höchstgrenze unterschritten und es bleibt bei der Höchstgrenze in Höhe von 26.684,48 €. Diese Höchstgrenze wurde ebenfalls unterschritten.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein