Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW - Bestellung der Geschäftsführung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) und der Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL-Service)
Vorlage
2023/2130
Aktenzeichen
01-18-15-wo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) sowie der Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL-Service) die Weisung,

 

1. Frau/Herrn ______________zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.10.2023, für die Dauer von fünf Jahren zur Geschäftsführerin/zum Geschäftsführer der WGL und der WGL-Service zu bestellen und mit ihr bzw. ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen,

 

2. Herrn Dieter Roeloffs zum 30.06.2023 als Geschäftsführer der WGL und der WGL-Service abzuberufen,

 

3. Herrn Stefan Altenbach zum 31.12.2023 als Geschäftsführer der WGL und der WGL-Service abzuberufen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 (Antrag Nr. 2022/1896) beschlossen, ein Verfahren zur Neubesetzung der Geschäftsführung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) einzuleiten. Gemäß Beschluss sollte die Auswahlentscheidung unter Hinzuziehung von externer Expertise zur Personalgewinnung/-vermittlung erfolgen. Die Auswahlentscheidung wurde durch eine Findungskommission getroffen, die unter Beteiligung aller Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren eingerichtet wurde. Eine Personalberatungsfirma für Management- und Personalberatung aus Frankfurt wurde beauftragt, der eingerichteten Findungskommission Vorschläge zu Bewerbenden zu unterbreiten. Bei sieben Fraktionen ergab sich bei einer Verteilung nach Hare-Niemeyer folgender Proporz:

 

CDU                                                   3,

SPD                                                    3,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN          2,

BÜRGERLISTE                                1,

OP                                                      1,

AfD                                                     1,

FDP                                                    1.

 

Die Personalauswahlkommission hat eine geeignete Kandidatin bzw. einen geeigneten Kandidaten gefunden. Die Bekanntgabe des Namens erfolgt kurzfristig vor der Sitzung des Rates in einer Ergänzungsvorlage. Der Lebenslauf wird ebenfalls als nichtöffentliche Anlage der Ergänzungsvorlage veröffentlicht.

 

Analog den bestehenden Anstellungsverträgen mit den derzeitigen Geschäftsführern ist die Abberufung von Herrn Roeloffs und Herrn Altenbach zu den im Beschlussentwurf genannten Zeitpunkten erforderlich.

 

Nach §§ 13 Abs. 4 Buchstabe b) und 16 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Gleiches gilt gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h) der Satzung der WGL-Service.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen für die Geschäftsführung hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Antrag Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.