Beschlussentwurf:
Dem Konzept zur Herstellung der Erschließungsstraßen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 126/ II „Sandstraße“ wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 126/ II „Sandstraße“ liegt westlich der Sandstraße und nördlich der Gebhardtstraße. Gemäß dem Bebauungsplan soll dieses Gebiet über die Sandstraße und Ulrichstraße/Gebhardtstraße erschlossen werden. Im Plangebiet ist eine Wohnbebauung und die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen. Bis auf einen Bereich der nördlichen Stichstraße ist die Umlegung abgeschlossen, sodass in einem Großteil des Plangebiets die Erschließung der Grundstücke mit Kanal und Straße erfolgen kann.
Konzept der Erschließungs- und Stichstraße:
Das Konzept der Schwammstadt soll in dem zukünftigen Bebauungsgebiet zum Tragen kommen. Das Ziel ist, sämtliches anfallendes Oberflächenwasser der Verkehrsräume vor Ort zu versickern. Dies wird durch die vorgesehenen Mulden, einer Ausbildung der Gehwege in wassergebundener Form und das Zuführen von Regenwasser in die Baumscheiben erreicht. Dieses Konzept wird nach Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (UWB) im Fachbereich Umwelt (FB 32) mitgetragen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird hierfür ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis eingereicht.
Querschnitt der Erschließungsstraße:
· 7 m breite Fahrbahn mit abschnittsweise alternierenden Längsparkstreifen.
· Beidseitige 2 bis 2,50 m breite Versickerungsmulden (Rigolen) und Baumstandorte
· Beidseitige 2 bis 2,50 m breite Gehwege mit Beleuchtungsanlagen.
· Entsprechend ausgebildete Grundstückszufahrten.
Querschnitt Stichstraßen:
· 6 m breite Fahrbahn mit wechselseitigen Baumscheiben und jeweiliger Wendeanlage; Anzahl und Lage der öffentlichen Stellplätze werden nach den Hochbautätigkeiten festgelegt.
Kosten und weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu dieser Vorlage werden die Kosten für die Baustraße unter Berücksichtigung des von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) herzustellenden Schmutzwasserkanals und des Umlegungsgebiets ermittelt. Die Maßnahme ist im Haushalt bereits etatisiert. Der Baubeginn wird voraussichtlich in 2024/2025 erfolgen.
Nach Fertigstellung der Hochbauten auf den privaten Grundstücken ist der Straßenendausbau vorgesehen. Nach deren Fertigstellung und Abrechnung werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer gemäß § 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zu Erschließungsbeiträgen herangezogen; der Anteil beträgt 90 % der Baukosten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66721205021111
Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 300.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |