Beschlussentwurf:
1. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von insgesamt zwei Sportangeboten (eine Calisthenics-Anlage in der Grünanlage Netzestraße, Ergänzung des Sportangebotes im Neulandpark um eine Tischtennisplatte und eine Slackline) in ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 106.250,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 15.312,50 €).
2. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von insgesamt fünf Sportangeboten (drei Calisthenics-Anlagen, Elsa-Brändström-Straße, Aquila-Park, nbso-Campus, Bau einer Stay-Fit-Anlage im Aquila-Park, Ergänzung der kleinen Skateanlage Atzlenbacher Straße) ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 386.850,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 57.467,50 €).
3. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von einem Sportangebot (eine Calisthenics-Anlage Albert-Schweitzer-Straße) in ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 93.750,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 14.062,50 €).
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit dem einmaligen, explizit auf die Bedürfnisse der Sportvereine und Sportverbände zugeschnittenen Infrastrukturprogramm „Moderne Sportstätte 2022", investiert das Land Nordrhein-Westfalen 300 Millionen Euro für attraktive und zukunftsfeste Sport- und Bewegungsräume. Diese sind fundamentale Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport im Verein.
Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des Förderprogramms und richtete sich an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Programmaufruf erhalten die genannten Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiterzuentwickeln. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Für jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.
Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) hat in Eigenleistung die Planungen erstellt und mit dem Zentralen Fördermanagement der Stadt Leverkusen und dem SportBund Leverkusen e. V. einen Förderantrag für folgende Einzelmaßnahmen eingereicht:
-
Bau von fünf
Calisthenics-Anlagen im Leverkusener Stadtgebiet,
(Albert-Schweitzer-Straße/Bezirk III, Elsa-Brändström-Straße und Aquila-Park/Bez.
II, nbso-Campus/Bezirk II, Grünanlage Netzestraße/Bezirk I),
-
Bau einer
Stay-Fit-Anlage im Aquila-Park/Bezirk II,
-
Ergänzung der
kleinen Skateanlage in der Atzlenbacher Straße/Bezirk II,
-
Ergänzung des
Sportangebotes im Neulandpark um eine Tischtennisplatte und eine Slackline/Bezirk
I.
Die Calisthenics-Anlagen werden baugleich an vier Standorten hergestellt; in der Elsa-Brändström-Straße (Nähe Ostermann-Arena) kann nur eine verkleinerte Anlage untergebracht werden. Die Calisthenics-Anlage im Aquila-Park sowie die Stay-Fit-Anlage werden im Rahmen der aktuell in Umsetzung befindlichen Sanierung des Aquila-Parks additiv integriert. Die Stay-Fit-Anlage ist ein ergänzendes Angebot für Besuchende des Parks sowie für die Bewohnende des benachbarten Seniorenwohnheims.
Für die vorhandene Skateanlage in der Atzlenbacher Straße gab es in der Vergangenheit die Anfrage eines Schülers zur Erweiterung der vorhandenen Rampe. Eine kleine Ergänzung ist mithilfe des Förderprogramms nun möglich. Im Neulandpark sind die Sportangebote nach der Landesgartenschau 2005 etwas in die Jahre gekommen. Um vor allem jüngere Nutzende ansprechen zu können, werden eine Tischtennisplatte und eine fest montierte Slackline ergänzt.
Am 31.01.2023 wurden folgende Förderungen in Aussicht gestellt:
Maßnahme |
Geschätzte Herstellkosten |
Fördersumme |
Förderquote |
5 Calisthenics-Anlagen |
468.750,00 € |
398.437,50 € |
85 % |
Stay-Fit-Anlage Aquila-Park |
94.400,00 € |
80.240,00 € |
85 % |
Skate-Anlage |
11.200,00 € |
10.080,00 € |
90 % |
Tischtennis + Slackline |
12.500,00 € |
11.250,00 € |
90 % |
Gesamtmaßnahme |
586.850,00
€ |
500.007,50€ |
|
Die Ausführung der Maßnahmen ist in Abhängigkeit von den Lieferzeiten bis Ende 2023 geplant. Eine Projektskizze mit Beispielbildern ist in der Anlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012037 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 586.850,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Moderne Sportstätten
2022
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 500.000 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2023,
den der Rat der Stadt Leverkusen am 30.03.2023 mit der Vorlage Nr. 2022/1976
sowie 2022/1976/1 verabschiedet hat, zur Verfügung. Bis zur öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 unterliegt der Haushalt der
vorläufigen Haushaltsführung. Inwieweit vor der Umsetzung der Maßnahmen ein
Antrag auf förderunschädlichen vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu stellen ist,
obliegt der Zuständigkeit des FB 67.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |