Betreff
Einrichtung einer Selbsthilfekontaktstelle
Vorlage
2023/2156
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Einrichtung einer Selbsthilfekontaktstelle wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                              In Vertretung

Adomat                                                                       Lünenbach

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Im Jahr 2000 fusionierten die bisherigen Informationsstellen „Selbsthilfe des öffentlichen Gesundheitsdienstes Leverkusen“ und die Selbsthilfestelle im Rheinisch-Bergischen-Kreis (RBK) zu einer gemeinsamen „Kontakt- und Informationsstelle Bergisches Land“. Damit wurde die Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land mit ihren beiden Anlaufstellen in Bergisch Gladbach und Leverkusen eröffnet. Damals stand im Vordergrund, mit dieser speziellen Konstruktion (zwei Einzugsgebiete, eine Kontaktstelle) den Einstieg in die professionelle Selbsthilfearbeit zu ermöglichen. Der RBK und die Stadt Leverkusen übertrugen die Trägerschaft auf den Paritätischen Wohlfahrtsverband.

 

Die Stadt Leverkusen unterstützte die Arbeit der Selbsthilfe in Leverkusen durch die Bereitstellung einer 50 %-Vollzeitstelle. Der RBK übernahm 22.500 Euro für die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zusätzlich beschäftigte Fachkraft. Die restlichen Fördermittel finanzierten das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Krankenkassen. Die von der Stadt Leverkusen gestellte Fachkraft blieb Mitarbeiterin der Stadtverwaltung.

 

In den mehr als 20 zurückliegenden Jahren hat sich die Arbeit der Selbsthilfe in Leverkusen maßgeblich weiterentwickelt und spiegelt sich heute - nicht zuletzt in einer deutlich gestiegenen Zahl von Gruppenneugründungen - einem hohen Grad an struktureller Vernetzung, einer guten und abgestimmten Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Gesundheit und Soziales in Leverkusen und einer deutlichen Präsenz in der Öffentlichkeitsarbeit wider. Das Ganze wird in 2021 auch im erstmalig nur für Leverkusen erschienen Verzeichnis der Selbsthilfegruppen sichtbar. In Leverkusen agiert eine lebendige Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen, maßgeblich unterstützt durch die Teilzeitfachkräfte des Selbsthilfebüros und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dieser, unterstützt durch den jährlich tagenden Selbsthilfebeirat, verwaltet und vergibt selbstverantwortlich nach den Förderrichtlinien der Stadt Leverkusen städtische Fördermittel für die Arbeit der Leverkusener Selbsthilfegruppen.

 

In 2022 änderte sich die Geschäftsgrundlage. Der RBK erhöhte seine Fördersumme, verbunden mit der Auflage, für das Kreisgebiet eine eigenständige Selbsthilfekontaktstelle zu etablieren. Der bisherige Kontrakt wurde seitens des RBK gelöst und ein neuer Vertrag zwischen dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem RBK abgeschlossen. Ein eigenständiges Konzept für die zukünftige Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle im RBK wurde erstellt.

 

In Leverkusen wird seitdem die Selbsthilfearbeit lediglich durch ein nunmehr eigenständiges Selbsthilfebüro fortgeführt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Leverkusen steuert seitdem die Arbeit des Selbsthilfebüros. Da die bisherige Sachbearbeitung durch die Selbsthilfekontaktstelle nicht mehr geleistet werden kann, finanziert der Paritätische Wohlfahrtsverband Leverkusen aus Eigenmitteln, aktuell zunächst fünf Stunden für die Verwaltungsarbeit. Außerdem hat er Fördermittel für die von den Krankenkassen geförderte Herausgabe der regelmäßig erscheinenden Selbsthilfenews beantragt und erhalten.

 

Die nächste tiefgreifende Änderung steht in diesem Jahr an. Mitte 2023 geht die seit fast zehn Jahren in der Selbsthilfe als Fachkraft tätige Mitarbeiterin der Stadt Leverkusen in die passive Phase der Altersteilzeit. Wegen immer wieder auftretender Reibungsverluste hinsichtlich der Fach- und Dienstaufsicht, Dopplung von Anforderungen, Einbindung in zwei Teams, haben sich der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Fachabteilung der Stadt Leverkusen darüber verständigt, das bisherige Personalgestellungskonstrukt nicht über den Juli 2023 hinaus fortzuführen. Beide verständigten sich darauf, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Selbsthilfearbeit erfolgreich ab Mitte 2023 weitergeführt und durch die Stadt Leverkusen auf neue Weise gefördert werden kann. Den bisherigen Vertragspartnern erscheint es zukünftig wesentlich effektiver, wenn der bisherige Anteil der Personalkosten für die Gestellung eines städtischen Mitarbeitenden in einen Personal- und Sachkostenzuschuss für das Selbsthilfebüro umgewandelt wird.

 

Angesichts der Bedeutung der mehr als 20 Jahre währenden Selbsthilfearbeit befürworten beide Seiten auch die Erweiterung des bisherigen Selbsthilfebüros in eine Selbsthilfekontaktstelle für die Stadt Leverkusen. Dazu passt, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband künftig mit seiner Geschäftsstelle gemeinsam mit dem Selbsthilfebüro, dem Kontaktbüro für Pflegende Angehörige, der EUTB-Teilhabeberatung (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) nach Leverkusen-Wiesdorf in die Räume des Gesundheitshauses Leverkusen ziehen wird. Weitere Selbsthilfeorganisationen und Mitgliedsorganisationen sind an einer zeitweisen Mitnutzung der Räume interessiert. In den neuen Räumen werden dann auch die Selbsthilfegruppen, die ca. 30 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, eine Treff- und Anlaufstelle haben.

 

Mit einer Aufstockung des Selbsthilfebüros in eine Selbsthilfekontaktstelle könnte der Paritätische Wohlfahrtsverband neben den Mitteln der Krankenkassen auch zusätzliche Fördermittel des Landes NRW akquirieren. Zurzeit fördert das Land Selbsthilfekontaktstellen mit 11.000 € im Jahr. Allerdings sind mit der Landesförderung auch Mindestanforderungen vorgegeben. Selbsthilfekontaktstellen haben als Mindestausstattung ein 1,0 VZÄ-Fachkraft der Selbsthilfe, 0,5 VZÄ-Sachbearbeitung, zuzüglich 0,08 VZÄ für die Erstellung der Selbsthilfenews sicherzustellen.

 

Mit der Einrichtung einer Selbsthilfekontaktstelle wird die Arbeit der Selbsthilfe in Leverkusen aufgewertet. Lediglich nur noch 10 Selbsthilfebüros stehen mittlerweile 44 Selbsthilfekontaktstellen in NRW gegenüber. Die Stadt wird im Rahmen eines Controllings die Ausrichtung der Selbsthilfe strategisch begleiten.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0515 / 500005150602 Sachkonto: 525800

Aufwendungen für die Maßnahme: 33.800,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Dagegen steht eine Personalkosteneinsparung in Höhe von 26.515,00 € für Arbeitsplatzkosten nach KGST für eine halbe Fachkraft.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: 62.100,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Dagegen steht eine Personalkosteneinsparung in Höhe von 53.030,00 € für Arbeitsplatzkosten nach KGST für eine halbe Fachkraft.

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein