Beschlussentwurf:
Der Einrichtung einer Selbsthilfekontaktstelle wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Im Jahr 2000 fusionierten die bisherigen
Informationsstellen „Selbsthilfe des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Leverkusen“ und die Selbsthilfestelle im Rheinisch-Bergischen-Kreis (RBK) zu
einer gemeinsamen „Kontakt- und Informationsstelle Bergisches Land“. Damit
wurde die Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land mit ihren beiden
Anlaufstellen in Bergisch Gladbach und Leverkusen eröffnet. Damals stand im
Vordergrund, mit dieser speziellen Konstruktion (zwei Einzugsgebiete, eine Kontaktstelle)
den Einstieg in die professionelle Selbsthilfearbeit zu ermöglichen. Der RBK
und die Stadt Leverkusen übertrugen die Trägerschaft auf den Paritätischen
Wohlfahrtsverband.
Die Stadt Leverkusen unterstützte die Arbeit
der Selbsthilfe in Leverkusen durch die Bereitstellung einer 50 %-Vollzeitstelle.
Der RBK übernahm 22.500 Euro für die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zusätzlich
beschäftigte Fachkraft. Die restlichen Fördermittel finanzierten das Land
Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Krankenkassen. Die von der Stadt Leverkusen
gestellte Fachkraft blieb Mitarbeiterin der Stadtverwaltung.
In den mehr als 20 zurückliegenden Jahren hat
sich die Arbeit der Selbsthilfe in Leverkusen maßgeblich weiterentwickelt und
spiegelt sich heute - nicht zuletzt in einer deutlich gestiegenen Zahl von
Gruppenneugründungen - einem hohen Grad an struktureller Vernetzung, einer
guten und abgestimmten Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteurinnen und
Akteuren aus dem Bereich Gesundheit und Soziales in Leverkusen und einer deutlichen
Präsenz in der Öffentlichkeitsarbeit wider. Das Ganze wird in 2021 auch im
erstmalig nur für Leverkusen erschienen Verzeichnis der Selbsthilfegruppen
sichtbar. In Leverkusen agiert eine lebendige Arbeitsgemeinschaft der
Selbsthilfegruppen, maßgeblich unterstützt durch die Teilzeitfachkräfte des
Selbsthilfebüros und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dieser, unterstützt
durch den jährlich tagenden Selbsthilfebeirat, verwaltet und vergibt
selbstverantwortlich nach den Förderrichtlinien der Stadt Leverkusen städtische
Fördermittel für die Arbeit der Leverkusener Selbsthilfegruppen.
In 2022 änderte sich die Geschäftsgrundlage.
Der RBK erhöhte seine Fördersumme, verbunden mit der Auflage, für das
Kreisgebiet eine eigenständige Selbsthilfekontaktstelle zu etablieren. Der
bisherige Kontrakt wurde seitens des RBK gelöst und ein neuer Vertrag zwischen
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem RBK abgeschlossen. Ein
eigenständiges Konzept für die zukünftige Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle
im RBK wurde erstellt.
In Leverkusen wird seitdem die
Selbsthilfearbeit lediglich durch ein nunmehr eigenständiges Selbsthilfebüro
fortgeführt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Leverkusen steuert seitdem
die Arbeit des Selbsthilfebüros. Da die bisherige Sachbearbeitung durch die
Selbsthilfekontaktstelle nicht mehr geleistet werden kann, finanziert der
Paritätische Wohlfahrtsverband Leverkusen aus Eigenmitteln, aktuell zunächst
fünf Stunden für die Verwaltungsarbeit. Außerdem hat er Fördermittel für die von
den Krankenkassen geförderte Herausgabe der regelmäßig erscheinenden
Selbsthilfenews beantragt und erhalten.
Die nächste tiefgreifende Änderung steht in
diesem Jahr an. Mitte 2023 geht die seit fast zehn Jahren in der Selbsthilfe
als Fachkraft tätige Mitarbeiterin der Stadt Leverkusen in die passive Phase
der Altersteilzeit. Wegen immer wieder auftretender Reibungsverluste
hinsichtlich der Fach- und Dienstaufsicht, Dopplung von Anforderungen,
Einbindung in zwei Teams, haben sich der Paritätische Wohlfahrtsverband und die
Fachabteilung der Stadt Leverkusen darüber verständigt, das bisherige
Personalgestellungskonstrukt nicht über den Juli 2023 hinaus fortzuführen.
Beide verständigten sich darauf, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die
Selbsthilfearbeit erfolgreich ab Mitte 2023 weitergeführt und durch die Stadt Leverkusen
auf neue Weise gefördert werden kann. Den bisherigen Vertragspartnern erscheint
es zukünftig wesentlich effektiver, wenn der bisherige Anteil der
Personalkosten für die Gestellung eines städtischen Mitarbeitenden in einen
Personal- und Sachkostenzuschuss für das Selbsthilfebüro umgewandelt wird.
Angesichts der Bedeutung der mehr als 20
Jahre währenden Selbsthilfearbeit befürworten beide Seiten auch die Erweiterung
des bisherigen Selbsthilfebüros in eine Selbsthilfekontaktstelle für die Stadt
Leverkusen. Dazu passt, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband künftig mit
seiner Geschäftsstelle gemeinsam mit dem Selbsthilfebüro, dem Kontaktbüro für
Pflegende Angehörige, der EUTB-Teilhabeberatung
(Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) nach Leverkusen-Wiesdorf in die
Räume des Gesundheitshauses Leverkusen ziehen wird. Weitere
Selbsthilfeorganisationen und Mitgliedsorganisationen sind an einer zeitweisen
Mitnutzung der Räume interessiert. In den neuen Räumen werden dann auch die
Selbsthilfegruppen, die ca. 30 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, eine Treff- und Anlaufstelle haben.
Mit einer Aufstockung des Selbsthilfebüros in
eine Selbsthilfekontaktstelle könnte der Paritätische Wohlfahrtsverband neben
den Mitteln der Krankenkassen auch zusätzliche Fördermittel des Landes NRW
akquirieren. Zurzeit fördert das Land Selbsthilfekontaktstellen mit
11.000 € im Jahr. Allerdings sind mit der Landesförderung auch
Mindestanforderungen vorgegeben. Selbsthilfekontaktstellen haben als
Mindestausstattung ein 1,0 VZÄ-Fachkraft der Selbsthilfe, 0,5 VZÄ-Sachbearbeitung,
zuzüglich 0,08 VZÄ für die Erstellung der Selbsthilfenews sicherzustellen.
Mit der Einrichtung einer Selbsthilfekontaktstelle wird die Arbeit der Selbsthilfe in Leverkusen aufgewertet. Lediglich nur noch 10 Selbsthilfebüros stehen mittlerweile 44 Selbsthilfekontaktstellen in NRW gegenüber. Die Stadt wird im Rahmen eines Controllings die Ausrichtung der Selbsthilfe strategisch begleiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0515 / 500005150602 Sachkonto: 525800
Aufwendungen für die Maßnahme: 33.800,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Dagegen steht eine Personalkosteneinsparung
in Höhe von 26.515,00 € für Arbeitsplatzkosten nach KGST für eine halbe
Fachkraft.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand: 62.100,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Dagegen steht eine Personalkosteneinsparung
in Höhe von 53.030,00 € für Arbeitsplatzkosten nach KGST für eine halbe
Fachkraft.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |