Betreff
Grünsatzung für die Stadt Leverkusen
- Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
2023/2163
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Politik nimmt den Satzungsentwurf der Grünsatzung der Stadt Leverkusen als örtliche Bauvorschrift gemäß § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Satzungsentwurf der Öffentlichkeit im Amtsblatt und im Internet bekanntzumachen, für die Dauer von vier Wochen im Internet und als Aushang zu präsentieren und während dieser Zeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                 In Vertretung                                 In Vertretung

Adomat                                           Lünenbach                                    Deppe

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Anlass und Zielstellung:

Mit einer Grünsatzung als örtliche Bauvorschrift wird das Ziel verfolgt, bauliche Anlagen und Grundstücksflächen dauerhaft und im Sinne der Klimaanpassung im gesamten Stadtgebiet zu begrünen. Darin ist aufgrund der zunehmenden Extremwettereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden ein wichtiger Beitrag zur Klimaresilienz und zur qualitätsvollen Stadtentwicklung in der Stadt Leverkusen zu sehen. Tiefergehend sind die konkreten Rahmenbedingungen, die in Leverkusen die Erarbeitung einer Grünsatzung erforderlich machen, der vom Rat am 20.06.2022 beschlossenen Vorlage Nr. 2022/1406 „Grünsatzung als örtliche Bauvorschrift für das Gebiet der Stadt Leverkusen“ zu entnehmen.

 

Grünsatzung als örtliche Bauvorschrift:

Grundsätzlich sind gemäß § 8 Abs. 1 BauO NRW die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen (Nr. 1) und zu begrünen oder zu bepflanzen (Nr. 2), soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Somit ist durch das Bauordnungsrecht zwar eine Vorschrift zur Begrünung von nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke gegeben, die jedoch keine genaueren Aussagen zu Umfang und Qualität der Bepflanzung beinhaltet. Außerdem fehlen Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen in Gänze. Die bisher vorhandene Regelungslage wird daher den gestiegenen Anforderungen an Begrünung bei zunehmender Nachverdichtung und Belastung durch den Klimawandel nicht gerecht.

 

Deswegen ist zur Erreichung der Klimaziele der Erlass einer örtlichen Bauvorschrift gemäß § 89 BauO NRW als Grünsatzung erforderlich. Mögliche Regelungsgegenstände der örtlichen Bauvorschrift belaufen sich gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW auf

 

-          die Steuerung der Zahl, Größe und Beschaffenheit von (Fahrrad-)Stellplätzen (Nr. 4),

-          die Gestaltung der Gemeinschaftsanlagen, der Lagerplätze, der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (…) und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke (Nr. 5) sowie

-          die Begrünung baulicher Anlagen (Nr. 7).

 

Satzungsentwurf:

Der Satzungsentwurf für die Grünsatzung der Stadt Leverkusen wurde den genannten klimabezogenen Ansprüchen an eine resiliente Stadtentwicklung entsprechend ausgearbeitet und an die konkreten Rahmenbedingungen der Stadt Leverkusen angepasst. Dazu wurden vergleichbare Satzungen aus anderen Städten kritisch geprüft und mit der Expertise der Fachbereiche aus den Dezernaten für Bürger, Umwelt und Soziales sowie Planen und Bauen abgeglichen.

 

Auf Grundlage dieses Satzungsentwurfs fanden seit der Erteilung des Arbeitsauftrages durch den Rat am 20.06.2022 (vgl. Vorlage Nr. 2022/1406) verschiedene Informationsveranstaltungen zur Grünsatzung statt, an denen die politischen Fraktionen teilgenommen haben. Zusätzlich bestand im Zeitraum vom 03.11.2022 bis zum 28.02.2023 die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Die Rückmeldungen aus diesen Korrekturrunden sind in den Satzungsentwurf eingeflossen.

 

Insgesamt beläuft sich der hiermit vorgelegte Satzungsentwurf auf folgende Inhalte (vollständiger Satzungsentwurf siehe Anlage 1):

 

§ 1 Ziel der Satzung,

§ 2 Geltungs- und Anwendungsbereich,

§ 3 Begriffe und Allgemeines,

§ 4 Gestaltung der Grundstücksfreifläche,

§ 5 Gestaltung von nicht überdachten Stellplätzen und Garagen,

§ 6 Gestaltung von Tiefgaragendächern,

§ 7 Gestaltung von Lager- und Ausstellungsflächen,

§ 8 Gestaltung von Dächern und Wänden,

§ 9 Abweichungen,

§ 10 Ordnungswidrigkeiten,

§ 11 Inkrafttreten.

 

Beteiligungsverfahren und weiteres Vorgehen:

Die Rechtsvorschrift zum Erlass örtlicher Bauvorschriften erfordert als selbständige Satzung keine Beteiligung der Öffentlichkeit. Aufgrund des Satzungscharakters und der Verbindlichkeit für Bauvorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs für die Dauer von vier Wochen vorgeschlagen. Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Aus der Erfahrung jüngerer Beteiligungsverfahren wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzend zum physischen Aushang in der Verwaltung in digitaler Form durchzuführen. Dieses Vorgehen scheint auch angesichts der Tatsache, dass das gesamte Stadtgebiet der Stadt Leverkusen von der Grünsatzung betroffen ist, zielführend. Zur Veranschaulichung der Satzungsinhalte soll das Gestaltungshandbuch zur Grünsatzung in das Beteiligungsverfahren eingebracht werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat soll die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum zwischen August und September 2023 stattfinden. Auf Grundlage der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Satzungsentwurf überarbeitet und den politischen Gremien zur Herbeiführung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein