Beschlussentwurf:
Der Rat wählt folgende sieben Vertrauenspersonen
zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Ausschuss für die Schöffenwahl
(Wahlperiode 2024 - 2028):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 - I. 2) und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (313 - 6153) vom 04.03.2009 - JMBI. NRW S. 70 - in der Fassung vom 07.12.2017 - über Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV) tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt.
Der Ausschuss
besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitz und einer
oder einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamtinnen bzw.
Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw.
Beisitzer. Die Landesregierungen werden
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bestimmung der
Verwaltungsbeamtin bzw. des Verwaltungsbeamten abweichend von Satz 1 zu
regeln. Sie können diese Ermächtigung durch
Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Die Vertrauenspersonen
werden aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der
Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte
der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die jeweiligen
Regelungen zur Beschlussfassung dieser Vertretung bleiben unberührt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke
oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste
Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser
Verwaltungsbezirke zu wählen sind.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn
wenigstens die bzw. der Vorsitzende, die Verwaltungsbeamtin bzw. der
Verwaltungsbeamte und drei Vertrauenspersonen anwesend sind.
Die Stadt Leverkusen hat gemäß dem obigen Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen sieben Vertrauenspersonen zu entsenden. Der Rat hatte für die Wahlperiode 2019 - 2023 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer gewählt:
1. Rf. Ursula Behrendt,
2. Rf. Ingrid Geisel,
3. Rf. Irmgard von Styp-Rekowski,
4. Rh. Frank Hasivar,
5. Rh. Michael Quatz.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Entscheidung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.