Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 - 2028)
Vorlage
2023/2167
Aktenzeichen
360-33-00
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt folgende sieben Vertrauenspersonen zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2024 - 2028):

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 - I. 2) und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (313 - 6153) vom 04.03.2009 - JMBI. NRW S. 70 - in der Fassung vom 07.12.2017 - über Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV) tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt.

 

Der Ausschuss besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitz und einer oder einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamtinnen bzw. Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bestimmung der Verwaltungsbeamtin bzw. des Verwaltungsbeamten abweichend von Satz 1 zu regeln. Sie können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden übertragen.

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung dieser Vertretung bleiben unberührt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind.

 

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn wenigstens die bzw. der Vorsitzende, die Verwaltungsbeamtin bzw. der Verwaltungsbeamte und drei Vertrauenspersonen anwesend sind.

 

Die Stadt Leverkusen hat gemäß dem obigen Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen sieben Vertrauenspersonen zu entsenden. Der Rat hatte für die Wahlperiode 2019 - 2023 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer gewählt:

 

              1. Rf. Ursula Behrendt,

              2. Rf. Ingrid Geisel,

              3. Rf. Irmgard von Styp-Rekowski,

              4. Rh. Frank Hasivar,

              5. Rh. Michael Quatz.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Entscheidung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.