Betreff
Abbruch und Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke Wietsche Mühle über den Murbach in Leichlingen und Leverkusen
Vorlage
2023/2177
Aktenzeichen
TBL
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Ersatzneubau der Rad- und Fußgängerbrücke Wietsche Mühle über den Murbach wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Rad- und Fußgängerbrücke an der Wietsche Mühle überquert den Murbach und liegt auf der Stadtgrenze zwischen Leverkusen und Leichlingen. Das Bauwerk befindet sich je zur Hälfte im Eigentum der Stadt Leverkusen und der Stadt Leichlingen. Eine Verwaltungsvereinbarung regelt, dass die Stadt Leverkusen vollständig für die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung zuständig ist.

 

Sachstand:

Das Brückenbauwerk an sich ist durch das Hochwasserereignis am 14./15. Juli 2021 nicht zerstört worden. Im Rahmen einer Sonderprüfung im September 2021 wurden jedoch zahlreiche, auch durchgehende Risse, sowohl in der Brückenplatte als auch an den Widerlagerwänden, festgestellt, die die innere Standsicherheit gefährden.

 

Auf der rechten Unterwasserseite der Brücke ist die Natursteinufer-/Flügelwand vollständig zerstört und weggespült. Am linken Ufer haben großvolumige Ausspülungen stattgefunden, die den dortigen Wirtschafts- und Wanderweg sowie angrenzende Wiesen auf einer Breite von über 10 m zerstört und die Brücke samt Flügel- und Widerlagerwänden vollständig freigelegt haben. Durch diese Aus- und Unterspülungen ist neben der inneren auch die äußere Standsicherheit der Brücke nicht mehr gegeben.

 

Eine gefahrlose Nutzung dieses Bereichs ist nicht mehr möglich, sodass neben der Brücke auch die gesamte Wegeverbindung gesperrt werden musste. Aufgrund der vorliegenden Schäden soll das Bestandsbauwerk durch einen Neubau ersetzt sowie die anschließenden Verkehrs-, Hof- und Grünflächen wiederhergestellt werden.

 

Geplante Maßnahmen:

Die neue Brücke soll an der gleichen Stelle errichtet werden, sodass der Murbach weiterhin mit einer minimalen Spannweite orthogonal überquert wird. Die Bemessung soll land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen berücksichtigen. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 3,50 m gegenüber dem Bestandsbauwerk geringfügig verbreitet.

 

Der neue Fließquerschnitt soll im Hinblick auf zukünftige Hochwasserereignisse aufgeweitet werden, den Bestand aber nicht weiter einschränken. Außerdem sind bauliche Anpassungen vorgesehen, um die zukünftige Prüfung und Unterhaltung des Bauwerks zu erleichtern.

 

Das neue Brückenbauwerk (Brückenplatte und Flügelwände) soll aus Betonfertigteilen bestehen, wobei die Brückenplatte auf Betonpfählen gegründet wird, die an den Böschungskanten des Murbachs angeordnet werden. Der Brückenoberbau besteht aus zwei Fertigteilplatten mit jeweils einer Breite von ca. 2,5 m und einer Länge von 9,15 m.

 

Insgesamt sind folgende Arbeiten vorgesehen:

 

-       Abbruch und Entsorgung des Bestandsbauwerks,

-       Ersatzneubau Brückenbauwerk,

-       Wiederherstellung des Bachprofils mit großen Wasserbausteinen,

-       Herstellen einer Wartungstreppe am Widerlager (unterwasserseitig, auf Leverkusener Seite),

-       Herstellen eines Wartungstors mit anschließender Absturzsicherung,

-       Absturzsicherung entlang der steilen Böschung,

-       Wiederherstellung der Verkehrs-, Hof- und Grünflächen.

 

Unterwasserseitig fließt der Wietschermühlenbach in die Murbach. Der aktuelle Zufluss ist durch das Hochwasserereignis in der Lage verändert und im Ausbau zerstört. Die neue Einmündung des Wietschermühlenbachs soll in der ursprünglichen Stelle wieder neu modelliert werden. Die Zuständigkeit für dieses Gewässer liegt beim Wupperverband, mit dem die Arbeiten bereits abgesprochen worden sind. Sie werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 umgesetzt.

 

Baudurchführung:

Das Baufeld ist ausschließlich über das Leichlinger Stadtgebiet erreichbar. Bei der Planung des neuen Brückenbauwerkes ist die beengte Zuwegung zur Baustelle zu berücksichtigen. Die Fertigteile sind so dimensioniert, dass diese auf normalen LKWs ohne Sattelauflieger angeliefert und mit großem Bagger oder kleinem Mobilkran versetzt werden können. Eine große Wasserhaltung ist nicht notwendig. Lediglich für die Herstellung der unteren Bereiche der Natursteinmauer und des Steinsatzes werden kleine Sandsackabsperrungen mit Pumpensumpf erforderlich.

 

Bauzeit:

Mit den Arbeiten soll vorbehaltlich der noch zu erteilenden Genehmigungen und der Bereitstellung der finanziellen Mittel Anfang 2024 begonnen werden. Es ist mit einer Bauzeit von ca. vier Monaten zu rechnen.  

 

Genehmigungen:

Die Belange des Naturschutzes sind im vorliegenden Fall sowohl mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen, als auch mit der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde sowie mit dem Veterinäramt des Rheinisch Bergischen Kreises abzustimmen. Den Behörden wurde die Planung bereits vorgestellt. Sie wurde grundsätzlich als genehmigungsfähig eingestuft. Der Beschluss der vorgelegten Planungsvariante soll vorbehaltlich der noch zu erteilenden Genehmigungen erfolgen.

 

Finanzierung:

Die geschätzten Projektkosten, inklusive der Baunebenkosten, belaufen sich auf ca. 400.000 € brutto. Die erforderlichen Mittel sind im investiven Teil des Haushalts, Finanzstelle 66001205023110, Finanzposition 783200, etatisiert.

 

Für die Maßnahmen werden gemäß der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ Fördermittel beantragt; sie sind im entsprechend zu erstellenden Wiederaufbauplan enthalten. Die Höhe der Förderung beträgt 100 % der anrechenbaren Kosten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66001205023110 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 400.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja  100     %

Name Förderprogramm: Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen

Ratsbeschluss vom 14.02.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1319

Beantragte Förderhöhe: 400.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 5.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: PN 1205 Sachkonto  416100    

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein