Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatschG) in der jeweils geltenden Fassung für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) als Mitglied des Naturschutzbeirats
Herrn _______________________
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Frau Mechthild Höller, für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) in den Naturschutzbeirat der Stadt Leverkusen gewähltes Mitglied, ist verstorben. Sofern ein Mitglied vorzeitig ausscheidet, ist nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetztes (DVO LNatschG) ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu wählen.
Der Neuwahl soll ein Vorschlag von mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte. Der BUND schlägt mit Schreiben vom 03.04.2023 folgende Kandidaten für die Nachbesetzung der vakanten Position im Naturschutzbeirat vor:
- Herrn Wolfgang Heep
und
- Herrn Klaus Rupp.