Betreff
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“
- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung undModernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenalage sowie einer Photovoltaikanlage“
Vorlage
2023/2181
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsantrag auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzeptes „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenalage sowie einer Photovoltaikanlage“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Durchführung beauftragt wurde, zu stellen.

 

2.    Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Projektzeitraum 2023 bis 2026 in den jeweiligen Wirtschaftsplänen ab 2024 ff. des SPL dargestellt. Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenden Eigenanteil über einen Kredit zu finanzieren.

 

 

gezeichnet

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Molitor

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Legitimiert durch den Beschluss des Rates vom 26.08.2022 (Vorlagen Nr. 2022/1744) hat sich der SPL an dem Programmaufruf des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ für die Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen beteiligt. Die Projektskizze wurde fristgerecht eingereicht.

 

Für die Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizze in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 beschlossen, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ das Projekt „Sanierung des Hallenbades in Leverkusen-Bergisch Neukirchen“ zu fördern. Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023 bis 2027. Der Haushaltsausschuss hat die Bundesförderung auf 2.619.000 € festgesetzt. Diese Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung nach §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Finanzierungsart ist die Anteilfinanzierung (begrenzt auf den oben genannten Höchstbetrag).

 

In der 2. Phase erfolgt dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen. Der Zuwendungsantrag ist spätestens vier Wochen nach einem erforderlichen Koordinierungsgespräch, das am 12.05.2023 mit dem BBSR stattfindet, einzureichen. Das bedeutet, dass der Zuwendungsantrag samt Anlagen bis spätestens zum 09.06.2023 beim BBSR vorliegen muss.

 

Für die Antragstellung ist ein Ratsbeschluss über die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils notwendig. Dieser muss entsprechend der Förderquote in den jeweiligen Wirtschaftsjahren des SPL bereitgestellt werden. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 €, zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Auf den Projektzeitraum von 2023 bis 2027 gesehen, werden prognostizierte Eigenmittel (netto) in folgender Höhe bereitgestellt:

 

2023 für Baunebenkosten

(Planungsleistungen, Vergabeverfahren, Honorarleistungen)

112.750,00 €

2024 für Baunebenkosten

207.900,00 €

2025 für Bauleistungen

2.127.799,00 €

2026 für Bauleistungen und Ausstattung

752.551,00 €

Gesamt

3.201.000,00 €

 

Die Finanzierung der benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % (mindestens 3,2 Mio. €, zzgl. MwSt.) erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit, der im Wirtschaftsplan des SPL jeweils dargestellt wird. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 notwendig. Nach Bewilligung können die Förderbeträge ab 2023 abgerufen werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Die Finanzierung des Eigenanteils dieser Maßnahme erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit und wird in den Wirtschaftsplänen des SPL in den nächsten Jahren dargestellt. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 nötig. Der Kredit wird durch den SPL aufgenommen und bedient. Der städt. Haushalt wird durch die Kreditaufnahme nicht belastet.

Da die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Maßnahmen förderfähig sind, erhöht sich der Eigenanteil entsprechend. Dieser Anteil ist dann entsprechend zu kreditieren.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Die Folgekosten werden grob geschätzt 6 % der Bausumme betragen. Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung des Hallenbads Bergisch Neukirchen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für das Schulschwimmen vorzusehen. Darüber hinaus finden im Hallenbad Schwimmkurse der SPL eigenen Schwimmschule Aqua-Vital statt. Die Entgelte für die Schwimmkurse dienen ebenfalls der Refinanzierung. Die Aufwendungen für Energie werden durch eine Sanierung mit nachhaltigen nicht fossilen Energieträgern reduziert.



 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein