Betreff
Weisung an die in die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen durch den Rat der Stadt Leverkusen ent-sandten Vertreter*innen für Abstimmungen in der Zweckverbandsversammlung
Vorlage
2023/2189
Aktenzeichen
I/01-010-bö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die von der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH - erstellte Präsentation der Informationsveranstaltung vom 18.04.2023 und den Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie über die baufachliche Entwicklung des Berufskollegs Opladen (BKO) vom 10.03.2023 zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen weist hiermit die von ihm in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen entsandten Mitglieder gemäß § 15 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit an, in der entsprechenden Schulverbandsversammlung für die Variante „Neubau des Berufskollegs Opladen“ zu stimmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                             In Vertretung

Adomat                                      Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Rat beschloss am 26.03.2012 zum Antrag Nr. 1434/2012 (Erarbeitung eines Berufsschulentwicklungsplans für Leverkusen, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 19.01.2012) einstimmig die Erarbeitung eines Berufsschulentwicklungsplanes. Zur Realisierung wurde ein externer Berater (Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch – Beratung für Kommunen und Regionen) beauftragt. Dieser empfahl nach Durchführung einer Raum- und Investitionsbedarfsanalyse die Profilbildung der Bildungsgänge.

 

Im Rahmen eines weiteren Ratsbeschlusses am 01.10.2018 über die Profilbildung der technischen Bildungsgänge sowie der Bildungsgänge der Bereiche Gesundheit und Soziales des Geschwister-Scholl-Berufskollegs und des Berufskollegs Opladen wurde in der Vorlage Nr. 2018/2359 u.a. die Konzeptstudie für die Profilbildung zur Kenntnis genommen.

 

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Leverkusen mit Ratsbeschluss am 25.06.2020 (Vorlage Nr. 2020/3554) den Auftrag erhalten, die weitere Planung der Ergänzungsbauten am Campus Bismarckstraße fortzuführen. Die baulichen Planungen des städtischen Berufskollegs in der Bismarckstraße schreiten mit Unterstützung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH voran. Allerdings kann die Umsetzung der Planungen nur erfolgen, wenn sich der Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen ebenso für ein entsprechendes Bauprojekt entscheidet, da Bildungsgänge verschiedener Schulträger umverteilt werden. Daher muss die gesamte Projektrealisation detailliert mit dem Zweckverband synchronisiert werden. Ein Baubeschluss des Campusprojektes würde daher vorbehaltlich der positiven Entscheidung durch die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen über die technische Profilbildung am dortigen Berufskolleg erfolgen und die Umsetzung würde erst beginnen, sobald die beiden Projekte zeitlich und inhaltlich synchronisiert sind.

 

Demnach ist am Standort Opladen eine zeitnahe Entscheidung des Berufsschulzweckverbandes (BZV) zwischen folgenden zwei Optionen und Standorten erforderlich:

 

A)   Umbau im Bestand, Sanierung, Abriss und Neubau des E-Traktes sowie Neubau eines F-Traktes auf dem Schulparkplatz Rennbaumstraße (inklusive einer 2-fach Sporthalle).

 

B)   Neubau eines Schulgebäudes in Bahnhofsnähe und Bau einer 3-fach Sporthalle auf dem Schulparkplatz Rennbaumstraße.

 

Die PD - Berater der öffentlichen Hand - erstellte eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für beide Varianten. Es wird auf die beigefügte Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung am 18.04.2023 (Anlage 1) sowie auf die Langfassung des Abschlussberichtes (Anlage 2) verwiesen.

 

Seitens des Verbandsvorstehers und seiner Geschäftsstelle wird aufgrund nachfolgender Aspekte die Realisierung eines Neubaus favorisiert:

 

Das Hauptgebäude in der Stauffenbergstraße ist massiv sanierungsbedürftig. Zudem bringen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Bestandsgebäudes ein hohes Kostenrisiko mit sich. Aufgrund der Besonderheit der unterrichteten Ausbildungsfächer ist - anders als bei Regelschulen der Fall - eine Auslagerung in Containern nicht möglich, sodass die nur im Bestand durchführbare Sanierung mit hohen Belastungen für Schüler*innen und Lehrpersonal einhergehen würde, u.a. verursacht durch viele notwendige Umzüge. Dies würde sich negativ auf die Projektdauer auswirken und dadurch ein höheres Kostenrisiko hervorrufen. Während sowie im Anschluss an die Sanierung können zudem weitere Sanierungsbedarfe und dadurch derzeit nicht bezifferbare Zusatzkosten auftreten.

 

In einem Neubau jedoch kann der (in der Stauffenbergstraße nicht realisierbare) bedarfsgerechte und zeitgemäß notwendige Raum für die Bedarfe des Berufskollegs geschaffen werden. Der Raumbemessung für den Neubau liegen diesbezüglich Empfehlungen des Ausstattungsplaners „GPE-Projekt“ zu Grunde. Der Schulbetrieb in der Stauffenbergstraße kann ungestört weiterlaufen, während die Bauarbeiten am Neubau erfolgen. Überdies unterstützt ein Schulstandort in Bahnhofsnähe vollumfänglich die Ziele des Mobilitätskonzeptes der Stadt Leverkusen.

 

Leverkusen trägt als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbandes in Zusammenhang mit der baufachlichen Entwicklung maßgeblich zu einer richtungsweisenden Entscheidung über die langfristige Zukunft und die Qualität des Berufskollegangebotes in Leverkusen bei. Für Leverkusen bietet sich durch einen Berufskollegneubau eine einmalige, große Chance, die Bildungsqualität am hiesigen Bildungsstandort maßgeblich zu verbessern, ein bedeutsames Technikzentrum zu werden und somit dem Fachkräfte- sowie Fachlehrer*innen-Mangel nachhaltig entgegen zu wirken.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Im Falle einer späteren positiven Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung sind in Abhängigkeit der Finanzierungsvariante entsprechende konsumtive Haushaltsansätze zu beziffern. Veranschlagt wird die Umlage bei Innenauftrag 400003050801, Sachkonto 531300 „Aufwand für Zweckverbände“.

Es wird auf die Präsentation und den Abschlussbericht der Beratergesellschaft PD verwiesen (Anlage 1 und 2).

 

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein